Hallo,
ich bin neu hier und habe auch direkt eine für mich sehr wichtige Frage, ich hoffe ich bin auch in der richtigen Katerogie, wenn nicht verzeiht mit bitte !!!
Folgenes:
ich war verheiratet, habe dann während meiner Ehe einen neuen Mann getroffen und bin auch von dem Schwanger geworden, ich habe mich dann von meinen Ex getrennt und bin mit meinen neuen Partner zusammen gezogen.
Aug. 2007 ist dann unser Soh geboren, im Feb.2008 konnten wir dann die Scheidung einreichen, das ganze hat sich irre lange hingezogen, da mein Ex zwischenzeitig Hamburg verlassen hat und nicht aufzufinden war, im Dez.2008 sind dann unsere Zwillinge geboren und im nun bin ich auch endlich rechtskräftig geschieden.
Jetzt will ich natürlich das mein Partner, der auch von allen drei der leibliche Vater ist, in die Geburtsurkunde eingetragen wird, die beim Jungendamt sagten mir das es bei den Zwillingen garkein Problem wäre, da sie geboren sind, während die Scheidung schon lief, aber beim großen ginge das nicht mehr, das er schon über zwei ist !!!!
Ich muss dazu sagen, das ich während meiner ersten Schwangerschaft, bei Jugendamt angerufen hatte um dennen die Situation zu erklären und zu fragen wie das läuft, die sagten mir das es kein Problem wäre, nach der scheidung sollen ich und mein Partner hinkommen, die Vaterschaftsannerkennung unterschreiben und dann wäre es erledigt!
Jetzt sagten die mir aber das das nicht ginge, da die frist für die Anfechtung nur zwei Jahre beträgt!!!
Sorry aber woher sollte ich das den wissen, hab doch extra da angerufen und mich informiert, hätten die mir das nicht sagen können ???
Naja auch jedenfall weiß ich nicht was ich da jetzt machen soll, kann mir jemand helfen, BITTE!!??????????
Mein neuer Partner und ich wollen im Mai 2010 Heiraten und dann endlich eine richtige Familie sein !!!
Ich bin so verzweifelt, was soll ich nur tun ????
Danke schonmal für die Antworten!!
Lg die-yvo
Ich brauche HILFE! Noch-Ehemann in der Geburtsurkunde! Hilfe!!!
Vielleicht einfach mal nachdenken, bevor man Kinder bekommt und heiratet?
WIE BITTE????
Ich kann mich nicht erinnern soetwas gefragt zu haben, ich habe um Hilfe gebeten.
Es geht nicht darum was ich für einen fehler mit 18 gemacht habe, man bedenke das ich mein Kind mit 24 bekommen habe, es ist nicht so das ich geheiratet habe und nach 6 monaten von einen anderen Schwanger geworden bin!
Es geht darum, das ich den richtigen Papa in der Geburtsurkunde stehen haben möchte, mir das Deutsche Amt da aber Probleme macht und ich um Hilfe gebeten habe!!!
Seelig sind die, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund aufmachen!
Dein Freund muss ihn doch adoptieren können? Ich denke, dein Ex wird nichts dagegen haben, ist ja nicht sein Kind...
LG Alla
Adoptieren???
Und dann steht er in der Urkunde und hat alle rechte??
Wie lange dauert sowas denn???
Sorry für meine ganzen fragen, kenn mich damit aber nicht aus und wir wollen Donnerstag zum JA, habe einen Termin und will vorher möglichst alles wissen, da ich ja schon so schlechte erfahrung mit den gemacht habe!!!
"wir wollen Donnerstag zum JA, habe einen Termin und will vorher möglichst alles wissen,
da ich ja schon so schlechte erfahrung mit den gemacht habe!!!"
...mit denEN gemacht habe.
ui, ui, ui...
dann bist du somit eine "amtsbekannte" person und hast schon mal schlechte karten.
hättest dich an einem gericht erkundigen können. ein jugendamt ist nicht der nabel der welt.
Nein Ich bin keine Amtsbekannte
ich hatte da damals nur dieses Telefonat, mit dem JA, um mich zu infomieren wie es weitergeht, und die haben mir sachen verschwiegen, darum habe ich schlechte erfahrungen mit denen, es ist nichts in einer akte oder so!!!
dumme situation!
aber: geht nicht giebts nicht.
ich habe etwas aehnliches erlebt.
1979 habe ich einen italiener geheirated und auch dort gelebt. 1990 ging ich wieder nach dl zurueck, alleine. und ich konnte mich die ganze zeit nicht scheiden lassen, weil der mann nie reagiert hat und in italien die heirat nicht hat anerkennen lassen. (heirat war in daenemark)
nach jahren dann ging ich dann in dl wieder eine beziehung ein, aus der mein sohn stammt. der italiener war lt geburtsurkunde der leiblich eingetragene vater, weil ich ja noch verheirated war.
ich bin dann zum jugendamt und die haben fuer mich die vaterschaftsaberkennung und die neue -anerkennung bewirkt.
der italiener hatte offensichtlich angst, zahlen zu muessen und hat u.a. schriftlich bestaetigt, dass wir zum zeitpunkt und schon jahre vor zeugung meines sohnes der zeugung meines kindes getrennt von tisch und bett waren und keine eheliche beziehung oder absichten gehegt haben.
das hat dem jugendamt gereicht, zumal auch der kindsvater ja ebenfalls die anerkennung positiv bestaetigt hat.
ich weiss nicht, inwieweit die sache mit der 2 jahres frist denn auch stimmt, weil es fuer mich keinen sinn macht.
geht aus deinem scheidungsurteil oder aehnliches hervor, seit wann du von deinem ehemann von tisch und bett getrennt warst? ich kann mir vorstellen, dass das sehr wichtig is, wenn du belegen moechtest, dass der exgatte keinesfalls der vater ist.
lass dir bitte, wenn moeglich, den auszug aus dem gesetzbuch kopieren, wo steht, dass eine 2 jahres frist dafuer angesetzt ist um die vaterschaftsanerkennung durchziehen zu koennen.
viel glueck. halt uns doch bitte auf dem laufenden!!!!
danke für die antwort, die macht mut, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde das ganze innerhalb der zwei jahres frist erledigt oder??
Hallo,
also was ich nicht verstehe ist, warum steht Dein Ex-Mann in der Geburtsurkunde?
Du musst doch den Namen, des Vaters angeben!?
Sorry, aber ich steh im moment, auf dem Schlauch.
Karin
Weil Kinder die innerhalb einer Ehe geboren werden nach deutschem Recht automatisch Kinder des Ehemannes sind, egal wer der tatsächliche Vater ist.
Das ist nicht mehr unbedingt so.
Ihr habt den Fehler gemacht, die Vaterschaftsanerkennung nicht SOFORT nach der Geburt des Kindes vorzunehmen. Mit Rechtskraft der Scheidung wäre dann auch die Vaterschaft rechtskräftig gewesen.
"Ich muss dazu sagen, das ich während meiner ersten Schwangerschaft, bei Jugendamt angerufen hatte um dennen die Situation zu erklären und zu fragen wie das läuft, die sagten mir das es kein Problem wäre, nach der scheidung sollen ich und mein Partner hinkommen, die Vaterschaftsannerkennung unterschreiben und dann wäre es erledigt!"
Nun, das Jugendamt konnte schließlich nicht davon ausgehen, dass sich das Verfahren dermaßen in die Länge ziehen würde, nicht wahr?
Nein natürlich nicht, ich hatte ja auch nicht damit gerechnet das das alles so lange dauert, ich bin nur so enttäuscht vom amt, weil sie mir nicht sagten, das wir die Vaterschaftsannerkennung schon lange hätten machen können, das wusste ic nicht und habe ja auch deshalb da angerufen gehabt und sie hätten mir sagen können (finde ich) das die anfechtung eine frist von zwei jahren hat!!!
also, ich habe jetzt eben die alten unterlagen noch einmal rausgekramt, weil ich mir nicht mehr sicher war, ob mein sohn damals schon 2 war oder kleiner.
gsd habe ich sogar diese dokumente mit ueber den teich mit umgezogen
also, er war damals zu dem zeitpunkt schon etwas ueber 2 jahre alt.
wo steht denn, dass das nur innerhalb dieser frist gehen soll?????
wie war es denn heute beim jugendamt? was hast du denn dort erfahren?
Hallo,
ja der Termin war nicht so erfolgreich wie ich es mir erhofft hatte
Bei den Zwillingen ist es jetzt so, das mein Partner die Vaterschaft anerkannt hat, mein Ex bei dem JA in Köln dies bestätigen muss und wir uns dann die neuen Geburtsurkunden abholen können.
Da zum Zeitpunkt der Geburt schon die Scheidung eingereicht war, ist das in dem Fall so einfach.
Beim großen geht das nicht, da bei seiner Geburt die Scheidung noch nicht eingereicht war, hätte mein Ex die Vaterschaftanfechten müssen, innerhalb der ersten beiden Lebensjahre. Im Gesetz steht: Eine Anfechtung der Vaterschaft ist zu machen innerhalb von zwei Jahren nach Geburt bzw ab dem Zeitpunkt an den man erfahren hat das man nicht der Vater ist, mehr darüber findet man hier:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_fachbeitrag/a_rechtsfragen/s_826.html
wirklich helfen konnte die Dame beim JA uns nicht, wir holen uns jetzt Rat bei einen Anwalt, ist wohl das beste!
Oh man ich weiß echt nicht weiter, ich hoffe nur das wir das schnell geklärt bekommen!!!
blöde frage: aber könnte eventuell das kind selbst anfechten?
lg
co
Das müssen wir jetzt bei einen Anwalt nachfargen ob dies geht, die Dame vom JA konnte mir nicht wirklich was dazu sagen
aber meistens geht dies wohl erst wenn das Kind 18 ist