Hallo,
anscheinend hat mein Partner geerbt, aber die Infos die wir bekommen sind sehr dubios.
Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit Erbrecht aus und kann uns helfen.
Seine Eltern haben sich vor Jahrzehnten scheiden lassen, sein Vater hat dann eine neue Partnerin gehabt und hat mit dieser eine Eigentumswohnung erworben.
Vor 10 Jahren ist sein Vater gestorben und seitdem haben mein Partner und sein Bruder keinen Kontakt zur Freundin des Vaters, weil diese das nicht wollte. Sie hat sich geweigert die Erbschaft zu regeln (dem Vater gehörte ja die Hälfte der Wohnung) und die beiden haben sie dann einfach in Ruhe gelassen und die Wohnung abgeschrieben.
Diese Partnerin ist nun letzte Woche gestorben und der Bruder meinen Partners bekam einen Anruf von einer Nachbarin, die ihm den Tod mitteilte und dass die beiden Brüder und die Schwester der Toten im Testament als Erben eingesetzt sind.
Die Schwester hätte schon angekündigt, dass Erbe auszuschlagen, da die Wohnung keinen besonders hohen Wert hat. Die Nachbarin fragte nun an, ob die beiden Brüder die Beerdigungskosten übernehmen und das Erbe antreten werden. Sie hat sich die letzten Jahre um die Dame gekümmert, wurde dazu auch bevollmächtigt, aber diese Vollmacht galt nur bis zum Tod.
Es folgten mehrere Gespräche des Bruders meines Partners mit einer Frau vom sozialen Dienst, dem Amtsgericht und der Schwester der Toten.
Man hat ihm gesagt, dass auch im Falle, dass die beiden Brüder das Erbe ausschlagen Kosten auf die Beiden zukommen, es würde ein Nachlassverwalter eingesetzt werden und das würde teuer.
Der Bruder hat jetzt einen Bestatter beauftragt und übernimmt erstmal die Kosten. Die Nachbarin hat sich beschwert, dass er den günstigsten Anbieter beauftragt hat und fand das pietätlos.
Sie hat zwar Schlüssel zur Wohnung der Toten, weigert sich aber den Bruder die Tür zu öffnen, damit er die für die Bestattung nötigen Papiere holen kann.
Ich bin der Meinung, dass mein Partner das Erbe ausschlagen soll. Die Wohnung ist eh nicht viel wert, und soll in einem furchtbaren sein. Er hat keine Chance sich darüber zu informieren ob irgendwo Schulden sind.
Die Infos die er bekommt sind sehr dürftig, bis jetzt hat er kein offizielles Schreiben bekommen, dafür flattern aber langsam Rechnungen ins Haus: Putzfrau, Stadtwerke etc.
Und alle beteiligten machen Stress, sind wenig kooperativ.
Kann mir jemand sagen, ob tatsächlich Kosten entstehen, wenn man eine Erbe ausschlägt? Bis jetzt hat er nur die Info, dass dieser Fall da besonders ist, weil durch das Testament die eigentliche Erbfolge ausgesetzt ist.
Wann erfährt man überhaupt, ob man Erbe ist?
LG und Dank
Tina
Erbe ausschlagen
Hallo Tina....
Wenn dein Freund Erbe ist, wird er dafür vom Gericht angeschrieben... Solange das nicht eintritt, ist er auch noch kein Erbe...
Und was Nachbarn behaupten, wäre mir egal... Den erzählen können diese viel...
Dein Freund braucht normal auch nicht für die Beerdigung aufkommen.. Den es ist keine Blutsverwandte von ihm... Daher würde ich mich darum garnicht kümmern... Das muss die Verwandtschaft der Lebensgefährtin machen...
Vor einiger zeit ist von meinem Opa der Bruder gestorben... Ich kannte den Mann kaum... Wir wussten garnicht,d ass er gestorben ist, bis wir ein Schreiben vom Amtsgericht bekamen.. Da ging es dann auch ums Erbe... Ich bin dann hier zum Notar (bei manchen wird das auf dem Amtsgericht gemacht) und habe das Erbe dann für mich, meinen Großen und meinen Ungeborenen Sohn ausgeschlagen... Und das Kostete alles zusammen etwas über 20 Euro...
Gut 12 Euro beim Notar und nochmal 10 Euro für die Bearbeitung beim Amtsgericht....
Normal wird nun auch das Testament beim Notar geöffnet und danach müsste er es eben erfahren, wenn er wirklich erbt...
LG Fusselchen + Joshua *21.10.05 + Steven *23.03.09
P.S: geb einfach mal bei Google Erbausschlagung Beerdigungskosten ein... Da bekommst du ganz viel ausgespuckt..
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
So wie Du das schreibst hatte ich das bisher auch verstanden.
Der Bruder meines Partners meint nun, dass dieser Fall anders gelagert wäre, weil es ja ein Testament gibt, wodurch die normale Erbfolge nicht mehr gilt.
Ich bin bei solchen Dingen auch eher pragmatisch und würde einfach warten bis ich etwas offizielles in den Händen habe.
Nur ruft hier ständig der Bruder an und will wissen, wie sich mein Partner entscheidet. Der Bruder zahlt nämlich jetzt brav alle Rechnungen, was ich gar nicht verstehe.
LG Tina
So, dann will ich das mal ein wenig auseinanderfuddeln:
Der Vater Deines Mannes ist vor 10 Jahren verstorben. Damit haben Dein Mann und sein Bruder die Hälfte der Wohnung geerbt (es gab kein Testament, richtig?).
Das heisst, sie hätten damals das Erbe ausschlagen müssen, und zwar innerhalb einer 6 - Wochen - Frest nach Kenntnis des Erbfalls.
Mit dem Tod und dem Erbe der Freundin haben sie absolut gar nichts zu tun, auch nicht mit den Beerdigungskosten. Da diese nicht mit dem Vater verheiratet war, betrifft das Erbe nur ihre Verwandtschaft - diese ist ja auch testamentarisch bedacht.
Dein Mann kann also rein gar nichts ablehnen, denn ein Viertel der Wohnung gehört ihm bereits seit 10 Jahren, das andere Viertel seinem Bruder.
Sollte die restliche Hälfte der Wohnung an die Geschwister vererbt werden und diese lehnen das Erbe ab (sowie alle weiteren Nacherben), fällt das Erbe an den Staat - da wird es dann sicher auf eine Zwangsversteigerung der Wohnung hinauslaufen.
Wie gesagt - die Chance, irgendwas auszuschlagen, hatten die beiden vor 10 Jahren. Mit der Erbsache der Freundin haben sie nichts zu tun, sie sind schon lngst Miteigentümer der Wohnung (natürlich unter der Voraussetzung, dass sowohl der Vater als auch die Freundin im Grundbuch eingetragen waren).
Hallo,
die beiden Brüder haben die Info bekommen, dass sie im Testament der Lebensgefährtin zusammen mit deren Schwester als Erben eingesetzt sind (daher ist ja auch die normale Erbfolge aufgehoben).
Nun sagt die Schwester der Toten, dass sie das Erbe ablehnen wird und das Ordnungsamt sagt, dass dann die anderen zwei Erben für die Beerdigung aufkommen müssen.
Außerdem sagen sie, dass auch wenn alle das Erbe ausschlagen Kosten wegen der Beerdigung auf alle zukommen.
Und nach meinen Infos (habe gestern noch ein bisschen gegooglet) ist man als Verwandter für die Beerdigung zuständig, auch wenn man das Erbe ausschlägt. Sprich die Schwester muss für diese Kosten aufkommen, auch wenn sie das Erbe nicht will.
Für meinen Partner müsste das aber heißen, dass er ruhig das Erbe ausschlagen kann, dann mit nichts mehr was zu tun hat.
Ich frage hier nach, weil der Bruder meines Partners aufgrund der Info, das trotzdem die Beerdigung zu zahlen ist, jetzt alles im Auftrag gibt, damit die Kosten gering bleiben. Er hofft natürlich ein wenig Unterstützung von meinem Partner zu bekommen, aber ich bin der Meinung, jetzt gar nichts zu machen, bis etwas offizielles ins Haus flattert.
LG Tina
ich glaube ich habe mich etwas unklar ausgedrückt:
mit" den Brüdern" meine ich meinen Partner und seinen Bruder und als Verwandte gibt es nur die Schwester der Toten.
LG Tina
"""Kann mir jemand sagen, ob tatsächlich Kosten entstehen, wenn man eine Erbe ausschlägt? Bis jetzt hat er nur die Info, dass dieser Fall da besonders ist, weil durch das Testament die eigentliche Erbfolge ausgesetzt ist."""
Hallo,
ich habe erst vor ein paar wochen das Erbe meines Vaters ausgeschlagen.,...
Die einzigen Kosten die entstehen sind 20€ bearbeitungsgebüren...
Lg Nadine
Die sind doch gar nicht verwandt... - ich würde auf entsprechende Gerichtsinfos warten.
Verstehe gar nicht, warum ihr die Bestattung zahlen sollt...