Können Kinder einen zweitwohnsitz haben???

Hallöchen.
Meine Frage steht ja schon oben.
Mein Mann hat Zwillinge vor unserer Ehe gezeugt, er hat kein Sorgerecht(weil de Mutter es nicht wollte, sie möchte die Freiheit haben zu entscheiden ob sie umziehen kann usw.)
Können wir unsere Wohnung als Zweitwohnsitz irgendwie für die beiden angeben, wenn die Mutter zustimmt?
Die zwei sind ja regelmäßig bei uns auch mal über längere Zeit.


Wir möchten auch demnächst vielleicht ein Haus kaufen.
So werden die zwei nicht mit eingerechnet bei den Förderungen und wie sieht das aus wenn die hier ein Zweitwohnsitz hätten?
Geht so etwas??

Danke vielleicht kann mir jemand ja weiterhelfen

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hey
ich hatte mit 17 meinen hauptwohnsitz in der jugendhilfeeinrichtung und meinen zweitwohnsitz bei meiner mutter.
weiss aber nicht ob das auch vom alter abhängig ist...
lg

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Hallo Kama,

die Kinder meines Mannes haben ihren Erstwohnsitz bei ihrer Mutter und ihren Zweitwohnsitz bei uns. Beide Eltern (geteiltes Sorgerecht) mussten im Rathaus die Anmeldung unterschreiben, das waren fünf Minuten.

Ob allerdings die zwei dann bei den Förderungen eingerechnet werden, kann ich Dir nicht sagen.

LG

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der Sohn meines Mannes hat seinen Zweitwohnsitz auch bei uns. Sie haben beide Sorgerecht. Wir mussten nur vorlegen das Beide Sorgerecht haben. Sonst nichts weiter.

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Zahlt Ihr Unterhalt?
Falls nein uns sie UHV erhält dann geht das nicht!

Falls doch - einfach mit der Mutter der Kinder sprechen.
ICH persönlich würde sowas nicht machen.... aber wenn sie einverstanden ist - warum nicht?!

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Hm, also mein Neffe war auch vor vier Jahren für ein paar Monate mit Zweitwohnsitz bei mir gemeldet und bekam sehr wohl UHV vom Amt. Der Lütte ging damals hier im Ort in den KiGa und meine Schwester ist mit ihm zu ihrem jetzigen Mann gezogen, andere Ortschaft. Der Lütte hätte damals für 6 Monate noch den KiGa wechseln müssen und da hat die Gemeinde von sich aus angeboten, ihn doch evtl. mit Zweitwohnsitz bei einem Verwandten anzumelden, damit er den Anspruch auf den KiGa Platz hier behält...
LG
Steffi

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hi, ja bei uns geht das, 1. wohnsitz vom enkel bei der mama, 2. wohnsitz bei mir, der oma, lg gaby

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Kinder sind auch Menschen, oder? Warum sollte es also nicht möglich sein, für Kinder einen Zweitwohnsitz anzumelden? Natürlich hast du durch den Zweitwohnsitz auch höhere Kosten.