Hallo an alle
Und zwar habe ich einige fragen vielleicht könnt ihr mir helfen?
Und zwar bin ich ja mit dem Erzeuger meiner Tochter vor Gericht seid ein paar Jahren nur leider erfolglos.
Gutachten und ein Kinderpsychologe wurden nicht wahr genommen und nun hat er Betreuten Umgang bekommen.
Wie läuft das so ab?In meinem Gerichtsbeschluss steht drin das der Umgang erstmal für ein Jahr an eine Umgangspflegerin abgetreten worden ist.
Bekomme ich das Umgangsrecht nach einem Jahr automatisch wieder oder wird das bei Gericht entschieden?
Mein Mann und ich haben vor mit unserer Tochter nach diesem Jahr in ein anderes Bundesland zu ziehen weil 1.haben wir dann Ruhe vor meinem Ex und und meiner Familie und 2.könnte er dort sofort arbeit finden und gut verdienen!
Kann mein Ex den Umzug verhindern oder das Gericht?Ich habe Alleiniges Sorgerecht und kann demnach doch eigendlich hinziehen wo ich will oder?
Ich habe nämlich keine Lust das wir wegen meinem Ex wieder zurück ziehen müssen.
Danke für eure Antworten!
Und seid nicht zu unfreundlich bitte
Umzug in anderes Bundesland!Darf Erzeuger das verbieten???
Da du alleiniges Sorgerecht hast, wirst du wohl auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Das heißt, du kannst gehen wohin du möchtest. Wie das nun mit dem Umgangsrecht aussieht, weiß ich nicht genau. Da muss der KV sich schon auf die Socken machen und sich das Kind holen, wenn er vom Umgangsrecht Gebrauch machen möchte. Leider weiß ich nicht, was eine Umgangspflegerin ist. Denke mal, sie wird dabei sein, wenn er das Kind sehen wird, oder? Dann wird sie auch beim Umgang an seiner Seite sein oder du bekommst vielleicht auferlegt, das Kind zum Ort zu bringen, wo das Gericht seinen Sitz hat. Aber gehen kannst du ja.
lg
salome
Hallo,
mein Cousin (als Vater eines Sohnes) ist der Situation, dass seine Ex mit dem gemeinsamen Sohn und ihrem neuen Partner 500 Kilometer entfernt weggezogen ist. Nun hat das Gericht der Mutter (zu seinem Glück) auferlegt, dass sie die Fahrtkosten zu den Umgangskontakten zwischen Vater und Kind tragen muss. Dies bedeutet, dass sie ihm jedes 2. Wochenende die Bahnfahrt Freitags 500 Kilometer hin und Sonntags 500 Kilometer zurück sowie jeweils ein Hotelzimmer für die 2 Übernachtungen bezahlen muss !!! d.h. sie ist umgezogen, er möchte den Kontakt zu seinem Sohn halten, da sie dem Vater den Umgang jedoch erschwert hat, muss sie nun auch die entsprechenden kosten dafür tragen. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt hab..
LG
Hallo.
Also erstmal, was meinst du damit? "Bekomme ich das Umgangsrecht nach einem Jahr automatisch wieder oder wird das bei Gericht entschieden?"
Das Umgangsrecht hat der Vater. Er hat das recht sein Kind zu sehe, genau wie das Kind das Recht auf seienn Vater hat.
Da du alleiniges Sorgerecht hast, darfst du ohne Probleme umziehen. Hedoch musst du dann die Kosten für die Besuche tragen!
>>> Das Umgangsrecht hat der Vater. Er hat das recht sein Kind zu sehe, genau wie das Kind das Recht auf seienn Vater hat. <<<
Falsch, das Umgangsrecht hat das Kind ... siehe Kindschaftsrecht.
Wenn dein Ex klagt, wirst du die Kosten für die Fahrt zahlen müssen, wieso bekommt er denn nur betreuten Umgang?
Hallo.
Bei alleinigem Sorgerecht kannst Du umziehen, wohin Du willst.
Gruß von der Hedda.