Hallo,
mein Partner hatte sich von seiner Ex getrennt, weil Sie mehrmals fremdgegangen ist. Danach ist Sie ohne ihre Sachen aus der Wohnung mitzunehmen in ein anderes Bundesland gezogen. Später stellte sich heraus, dass sie schwanger ist. Sie hat ihn auch als Vater angegeben. Er hat sich geweigert, es anzuerkennen und nun geht es vor Gericht. Es wurde uns vorher aber schon mitgeteilt, dass wir die kompletten Gerichtskosten tragen müssen, egal, wie das Urteil ausfällt.
Der ursprüngliche Termin vor Gericht wurde abgesagt, da das Baby (mit Herzfehler geboren) verstorben ist. Die Kindesmutter besteht aber weiterhin auf die Anerkennung der Vaterschaft und will das Verfahren weiterführen, worauf wir einen neuen Gerichtstermin für die Anhörung bekommen haben.
Unsere finanziellen Mittel sind allerdings sehr beschränkt, da mein Partner seit längerer Zeit und auf unbestimmte Dauer auf Kurzarbeit ist und ich erst seit ein paar Monaten wieder auf Vollzeit arbeiten kann (allerdings über eine Personalleasing Firma).
Wir haben uns nun gefragt (auch wenn das vllt. grausam klingt), ob es für uns nicht vllt. günstiger kommt, wenn er die Vaterschaft einfach anerkennt und somit die Sache nicht mehr vor Gericht muss. Falls er dann Kindergeld zahlen müsste, währe das nicht mal für 6 Monate und wahrscheinlich günstiger als die ganzen Gerichtskosten usw. die wir sonst hätten.
Was für Verspflichtungen würden denn (außer dem Kindergeld) noch auf uns zukommen? Denn das Kind (es ruhe in Frieden) ist wie gesagt bereits eine Weile tot.
Bitte helft uns und versteht uns bitte nicht falsch, weil wir so handeln...
Lg
Dringend! Vaterschaft vor Gericht und Anerkennung dieser!
Das Kindergeld zahlt der Staat, nicht der Vater - der zahlt Unterhalt.
Warum hat Dein Partner denn erst das Gerichtsverfahren abgewartet, statt einfach privat einen Vaterschaftstest zu organisieren?
Sorry, habe auch den Unterhalt gemeint! Mein Fehler!
Wir wollten mit der Mutter darüber reden, aber da sie jegliche Kontaktversuche unterbunden hat, ging das leider nicht. Telefonate wurden nicht angenommen und Briefe nicht beantwortet. Und da sie in einem anderen Bundesland wohnt, waren uns die Hände gebunden.
LG
Hallo,
das ist ein schwieriges Thema und man muss verschiedenes dabei berücksichtigen.
1. Wer hat Euch gesagt, dass Ihr - egal wie es ausgeht - die kompletten Gerichtskosten tragen müsst? Das ist NICHT richtig! Bei einer Vaterschaftsfeststellungsklage muss der vermeintliche Vater nur dann die Kosten tragen, wenn er sich auchtatsächlich als Vater herausstellt.
2. IdR. wird Unterhalt nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab bestehendem Titel, den es ja noch nicht gibt. Es kann also durchaus sein, dass überhaupt keine Kosten auf Euch zukommen.
Hat Dein Freund denn keinen Anwalt der ihn über die Möglichkeiten aufklärt?
Vllt. möchte die Mutter ja auch einfach nur, dass ihr verstorbenes Kind einen "offiziellen" Vater hat? Hat er sie denn mal danach gefragt? Warum gab es nicht einfach einen außergerichtlichen Vaterschaftstest für den Dein Freund die Kosten übernommen hat?
Ganz ehrlich, ich finde das Verhalten Deines Freundes menschlich gesehen total schäbig und unter aller Sau! Die arme Frau musste ihr Kind beerdigen und Deinem Freund ist es scheinbar egal ob er ein totes Kind hat oder nicht! PFUI!
Gruß K
Hallo,
dein 2. Punkt stimmt nicht!
Unterhalt muss Rückwirkend bezahlt werden.
LG
Hallo,
heißt das dann auch, dass der Titel rückwirkend erstellt wird?
Denn die Pfändung des Unterhalts kann ja nur mit Titel erfolgen...
Gruß Krüml
Es wurde uns vorher aber schon mitgeteilt, dass wir die kompletten Gerichtskosten tragen müssen, egal, wie das Urteil ausfällt.
Das ist imho Murks. Stellst sich heraus, dass er nicht der KV ist, dann hat er keine Kosten, außer für seinen eigenen Anwalt wenn er einen beauftragt hat und bei der KM nichts zu holen ist.
Gruß
Manavgat
Das ist unter aller Sau jetzt wo das Kind tot ist erst die Vaterschafft anerkennen zu wollen!Schämt euch auch wegen der noch Kosten zu fragen!
Nadine
Habt ihr einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt?
Gruß
Nika
Hallo.
Ja haben wir. Hat die Ex meines Freundes aber nicht "erlauben lassen". Sie hatte bereits bei Klageeinreichung auch so nen Antrag gestellt, dem wir zustimmen konnten. Was wir auch haben. Aber unserem Antrag hat sie nicht zugestimmt. Und so haben wir ne Absage bekommen diesbezüglich.
Lg