Hat man eine Aufsichtsplicht für ein Besucherkind?

Hallo,

die Kernfrage steht ja schon im Betreff, aber ich werde trotzdem noch etwas in Detail gehen, vielleicht habt ihr brauchbare Lösungsvorschläge :-)

Meine Tochter (im Oktober wird sie 4) spielt gern mit den Nachbarskindern (5 und 3) Vladi und Alina, das an sich finde ich schön.
Wir wohnen in einer Typischen Siedlung, alles Einfamilienhäuser mit viel Garten, die 3 Treffen sich immer hinter der Hecke am Zaun und nach kurzer Zeit möchte unsere Tochter dann rüber, ich sage Vladi dann, das er erst seine Mama fragen soll, ob sie erlaubt das unsere Tochter rüber kommen darf.
Sie hat nie was dagegen, nur jetzt fängt das Problem an.
Ich muss meine Tochter nach kurzer Zeit immer von der Straße holen, weil die Mutter zwar die Terassentür absperrt wenn die Kinder im Garten sind, aber das Tor zur Straße auf lässt, sie befindet sich dann im Haus und bekommt nicht mit was die Kinder machen.
Die Kinder müssen also wenn sie etwas Trinken wollen oder aufs Klo müssen, entweder an der Terassentür klopfen, oder ums Haus rum und vorn klingeln wenn die Mutter das klopfen nicht hört.

Ich bin jetzt kein Kontrollfreak, und stehe die ganze Zeit neben meiner Tochter wenn sie im Garten ist, aber ich sorge dafür dass sie jederzeit zu mir kommen kann wenn was ist und dass das Tor zur Straße verriegelt ist. Mir ist das einfach zu unsicher dass sie schon alleine an der Straße spielt, auch wenn es keine Hauptstrasse ist, aber z.B. die Jugentlichen rasen hier so mit ihren Rollern her, und wir wohnen direkt hinter einer Kurve... mir ist es einfach nicht recht, dass sie dort alleine ist. Wenn ich mit vorne bin, und sehe dass sie bei uns auf dem Hof oder auf dem Bürgersteig spielt hab ich da absolut nix gegen. Jedenfalls haben mein Mann und ich nun gesagt, dass sie nur noch rüber darf wenn einer von uns im Vorgarten ist, oder die die beiden sollen zu uns rüber kommen.

Ich finde es wirklich sehr merkwürding, und kenne es gar nicht dass man seine Kinder so unbeaufsichtigt lässt. Wenn ich unsere Tochter zu ihrer Kindergartenfreundin bringe, hab ich keinerlei Bedenken, weil ich weiß dass die Mama dort zwar auch die Kinder im Garten rennen lässt wohin sie wollen, aber die Kinder nicht ''aussperrt''

Ich verstehe das nicht, wir haben z.B. auch andauernd die Hasen von den Nachbarn im Garten, ich weiß nicht wie oft ich die schon eingfangen und wieder rüber gebracht hab, ich hab die Mutter auch grefragt ob der Stall kaputt ist, aber sie sagte mir dann, dass die Kinder die Hasen immer raus holen und sie das nicht mit bekommt, das kann ja auch mal passieren, aber fast jeden Tag????

Ich möchte meiner Tochter ungern ganz verbieten rüber zu gehen, aber ich möchte auch nicht dass was passiert weil die Mutter sich im Haus ''verbarrikadiert'' ;-)

Sehe ich das zu eng???

LG

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Hallo!

Ich persönlich fühle mich schon verpflichtet auf meine Besucherkinder acht zu geben. Wie man Aufsicht genau definiert ist vermutlich Ansichtssache.

Es kommt auch darauf an..wenn sich meine Tochter draußen mit ihnen trifft und sie zufällig vor unserer Tür spielen, sehe ich das nicht so eng.

Wenn Dir die Aufsicht der Nachbarin nicht passt , kannst Du nicht viel machen, außer Deine Tochter nicht mehr rüber zu schicken oder die Nachbarskinder zu Dir einzuladen, wo Du sie nach Deinen Regeln beaufsichtigen kannst.

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Ja, man hat die Aufsichtspflicht für ein Besuchskind und natürlich auch für seine eigenen Kinder.

3

Zuallererst würde ich hier nicht die Namen der Kinder preisgeben #nanana
Luise

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Ich bin auch nicht für die hirnlose Weitergabe persönlicher Daten, aber in diesem Fall entsteht niemandem ein Schaden durch die Vornamensnennung dieser beiden Kinder, da es ziemlich gewöhnliche Namen sind.

Außer natürlich, DU bist besagte Nachbarin, die sich nicht um ihre Kinder geschweige denn Besucherkinder kümmert :-p

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Nee, bin ich nicht :-p

Aber die Kombination Vladi und Alina mit Altersangabe und Beschreibung des Wohnviertels finde ich schon sehr deutlich...

LG Luise

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Hallo,

mein Sohn durfte mit 3 Jahren auch im Garten spielen, ohne dass ich dabei war, obwohl unser Vorgarten zur Straße hin komplett offen ist.

Natürlich habe ich damals immer wieder mal geschaut, wo er ist, da mein Sohn natürlich auch nicht auf die Straße durfte. Die wenigen Male, die er sich nicht daran gehalten hat, musste er halt rein.

Bei Besucherkindern würde ich wegen der Aufsichtspflicht strengere Maßstäbe ansetzen und schon genauer hinsehen und mich ganz sicher nicht im Haus "verbarrikadieren", wenn 3Jährige dabei sind.

"Ich möchte meiner Tochter ungern ganz verbieten rüber zu gehen, aber ich möchte auch nicht dass was passiert weil die Mutter sich im Haus ''verbarrikadiert'' "

Ich habe meinen Sohn wegen mangelnder Aufsicht meiner Nachbarin nie bei dieser Nachbarin spielen lassen.
Da ich aber auch nicht den Dauerbabysitter für den Sohn meiner Nachbarin spielen wollte, habe ich versucht, diese Kontakte zu minimieren

Unser Nachbarskind war auch fürchterlich unerzogen - wäre dieses Kind halbwegs erzogen gewesen, hätte ich mich über den Kontakt gefreut und dafür gesorgt, dass die beiden Kinder unter meiner Aufsicht spielen.

LG,
J.