Hallo liebe urbianer/innen,
ich habe da mal eine Frage. Mein Mann und ich waren vorgestern beim Notar und haben einen Antrag auf Stiefkindadopion gestellt, da mein Mann meinen Sohn adoptieren möchte. Dieser Notariell beglaubigte Antrag wird Montag per Post an das Familiengericht (Berlin) zugesandt.
Meine Frage dazu: Wir bekommen danach irgendwann eine Liste mit erforderlichen Unterlagen zugeschickt. Darunter soll mein Mann dann auch zum Amtsarzt.
Was wird uns das beim Amtsarzt kosten?
Darüber habe ich leider nichts im Internet gefunden und bei den anderen Unterlagen wissen und wussten wir schon im vorraus das die Beglaubigungen nen bestimmten Preis haben (Anforderung Geburtsurkunde des Kindes usw.)
Ich wäre für Eure Antworten sehr dankbar.
LG
Stiefkindadoption
Huhu,
bei uns war es so:
mein Mann mußte zum Hausarzt, mein Sohn zu seiner Kinderärztin und beide haben bestätigt bekommen das einer Adoption nichts gesundheitliches im Wege steht. Diese "Atteste" haben jeweils 10,- Euro gekostet glaube ich.
Dann hat er Notar und alle Unterlagen genannt die wir brauchen, eben die Geburtsurkunde, die Urkunde über unsere Eheschließung, die Bescheinigung das ich das alleinige Sorgerecht hatte, Auszug aus dem Gemeinderegister und so weiter.
Er hat den Erzeuger meines Sohnes angeschrieben, dieser hat im Notarbüro beurkundet das er mit der Adotion einverstanden ist.
Dann haben wir einen Entwurf des Antrages zugeschickt bekommen, mußten für die Unterschriften nochmal ins Büro.
Mein Mann hat beurkundet das er adoptieren möchte, ich habe beurkundet das ich adoptieren lassen möchte und schwubs wurde alles ans Gericht gesendet.
lg
Andrea
Huhu,
wir haben die Adoption auch gerade hinter uns gebracht.
Mein Mann sowie mein Sohn mussten auch zu ihren Ärzten um dort bescheinigen zu lassen, dass nichts einer Adoption im Wege steht. Beim Kinderarzt haben wir 15 Euro bezahlt, beim Hausarzt meines Mannes gar nichts.
Außerdem brauchten wir noch die Eheurkunde, die Geburtsurkunde des Kindes und des Mannes, mein Mann brauchte noch ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses ging dann alles zum Familiengericht. Kurze Zeit später hat sich eine Dame vom Jugendamt gemeldet. Mit der hatten wir dann erst ohne unseren Sohn einen Termin wo über alles ausführlich gesprochen wurde. Am Nachmittag kam sie dann zu uns nach Hause und hat geschaut wie wir leben und ob unser Sohn die Adoption auch möchte.
Diese Dame hat dann einen Bericht geschrieben, welcher auch zum Familiengericht geschickt wurde.
Jetzt hatten wir den Gerichtstermin und den Beschluss schon zu Hause liegen. Bisher ist noch keine Rechnung für den Gerichtstermin gekommen. Da wissen wir noch nicht was da noch an Kosten kommt.
Bis jetzt haben wir für alles zusammen ca 70 Euro bezahlt. Die Geburtsurkunden mussten wir nicht neu beantragen. Es war ja alles vorhanden.
Wenn du noch Fragen hast kannst du dich gerne melden.
Liebe Grüße von Lucy
Danke für Eure Antworten. Haben mir sehr geholfen.
Was mich noch interessiert ist, der leibliche Vater hat damals vor Geburt ja die Vaterschaft anerkannt, wir haben es aber (zum glück) nie gemacht das beide das Sorgerecht haben. Muss ich da bei dem Jugendamt mir jetzt noch ne Bescheinigung ausstellen lassen dass nur ich das alleinige Sorgerecht habe? Denn stehen tut es auf der Vaterschaftsanerkennung nicht.
Mein Sohn ist auch erst 5 und wird im Oktober 6. Wird er da auch gefragt ob er eine Adoption möchte? Also ich kann es mir zumindest nicht vorstellen.
Und die Notarin meinte, dass ich den leiblichen Vater selbst anschreiben soll oder seinen Anwalt mit ner Kopie der Beglaubigten Abschrift und mit dieser muss er die Adoption bei einem Notar zustimmen. Über unsere Anwälte hatte er ja schon zugestimmt. Geht das dann eigentlich schneller mit der Adoption wenn er schon zugestimmt hat? Kümmern tut er sich ja eh nicht. jetzt bereits das zweite mal, dass er über ein Jahr sein Sohn nicht gesehen hat. Hat jedesmal Termine abgesagt. (Ich persönlich bin auch froh darüber)
LG
Huhu,
nein, ich brauchte da keine Bescheinigung, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.
Es geht auf jeden Fall schneller wenn der Vater der Adoption zustimmt. Dies muss aber notariell geschehen. Wir haben das damals dem Vater gesagt und er ist direkt zum Notar und hat dieses gemacht. Danach hat er auch keine Rechte und Pflichten mehr.
Entweder du rufst/schreibst ihn an, dass er das beim Notar machen soll oder aber du lässt deinen Notar ein Schriftstück aufsetzen welches dann zu dem Vater geschickt wird. Damit muss er dann nur noch zum Notar und das da unterschreiben.
Wir haben im Oktober letzten Jahres den ersten Termin beim Notar gehabt und letzten Monat hatten wir dann den Gerichtsbeschluss. Ging also alles relativ schnell. Der leibliche Vater musste auch nichts weiter machen außer beim Notar halt beglaubigen lassen, dass er mit der Adoption einverstanden ist.
Liebe Grüße von Lucy