Hallo,
ich hab jetzt wirklich überall gesucht und keine vernünftige Antwort bekommen.
Folgender Fall:
Mein Mann möchte meine zwei Kinder aus erster Ehe Adoptieren (leibl. Vater hat zustimmung schon gegeben).
Aus einer früheren Beziehung hat mein Mann einen Sohn zu dem er guten Kontakt hat, er regelmäßig bei uns ist und seinen vollen Unterhalt seit Jahren bekommt.
Nun ist es so das sie Exfreundin gefragt wird ob sie der Adoption zustimmt.
Unser Verhältnis ist ok, dennoch weiß ich das sie diese Zustimmung nicht geben wird.
Mir wurde gesagt, letztendlich entscheidet das Gericht.
Doch mich beschäftig das schon, ob die Exfreundin so einen Keil reinwerfen kann oder nicht.
Sind Gründe wie: weniger Erbe, verringerter Unterhalt usw....auch relevant?
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und könnte mir helfen?
Viele Grüße
Kann die Exfreundin eine Adoption verhindern?
Liebe Mambia!
Ich denke nicht, dass sie da reinpfuschen kann. Wichtig ist die Zustimmung des Kindsvaters (also deinem EX) und je nach Alter deiner Klinder werden die auch gefragt.
Was wäre wenn du von ihm ein Kind bekommen würdest? Das kann sie auch nicht verbieten und das Ergebnis wäre das Selbe!
Ruf doch mal beim Jugendamt an und frage ganz unschuldig nach.
Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass sie nichts damit zu tun hat.
Liebe Grüße!
"Nun ist es so das sie Exfreundin gefragt wird ob sie der Adoption zustimmt."
Bist du sicher?
Sorry, ich hatte noch nie mit dem Thema zu tun, aber das kommt mir ungewöhnlich vor.
Was geht sie das denn an?
Es wäre ja so, als ob ihr sie fragen müsst, wenn ihr mal ohne Kondom ... wollt.
Manchmal ist es eben so, Menschen vermehren sich auch. Es gibt sogar intakte Familien, die nach dem ersten Kind noch ein zweites kriegen, und da fragt auch keiner, ob das erste dadurch benachteiligt ist...
Ich finde das ein starkes Stück!!!
LG,
H.H.
Huhu,
das ist ganz einfach, die Erbschaftsverhältnisse des Kindes ändern sich. DA muß die Mutter, des wohl noch minderjährigen Kindes, zustimmen.
Bei uns mußte meine Stieftochter selber zustimmen, die ist aber auch schon 25.
Kommen neue leibliche Geschwister hinzu, stellt sich diese Frage sicherlich nicht.
Ich finde das nachvollziehbar.
lg
Andrea
Ich verstehe den Unterschied nicht. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern in jeder Hinsicht gleichgestellt. Warum muss die Mutter nicht zustimmen, wenn leibliche Kinder kommen?
Ich habe das Gefühl, dass hier gravierend in die Lebensführung eines Menschen eingegriffen wird. Sollte sich wirklich herausstellen, dass die Mutter die Adoption verhindern kann, würde ich mit einem guten Anwalt bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Wär ja was ganz Neues.
Mein Ex-Mann hat seine jüngste tochter auch "wegadoptieren" lassen......also seine Ex-Freundin hat ne Tochter von ihm, und dessen neuer Mann hat die Kleine adoptiert.
Mein Ex und ich waren verheiratet und haben 2 Kinder.......und ich wurde ja auch nicht gefragt ob ich einverstanden bin das meinen Kindern die Halbschwester "genommen" wird.
Mal daon abgesehen das ich das eh total mies finde das er da so einfach zugestimmt hat......
ja, dadurch dass er auf die verzichtet hat, sind deinen kindern ja auch keine nachteile eechtlicher art entstanden, oder?
wohl eher positive finanzielle aspekte. denn so ist dein exmann nicht unterhaltspflichtig für das kind und zahlt mehr für deine kinder. mal ganz platt ausgedrückt.
könnte er ...ja.....aber darum gehts mir gar nicht.
Für mich ist das eher eine moralische Sache
Keine Ahnung wie die Rechtlage ist. Habe davon noch nichts gehört,daß die Ex zustimmen muß. Denn wie gesagt, ihr könntet auch noch ein Kind zusammen bekommen. Da würde sie auch nicht gefragt werden.
Wobei ich die Ex schon verstehen kann. Immerhin besteht die Gefahr, daß der Vater ihres Kindes sich zumindest teilweise aus der finanziellen Verantwortung stiehlt, da er dann für zwei sorry "fremde" Kinder aufkommt. Hört sich jetzt hart an und ist von mir nicht so gemeint, aber nun mal eine Tatsache. Ihr Kind wird dann dafür "bluten".
Dem könnt Ihr natürlich aus dem Weg gehen, wenn Dein Mann anstandslos den ungekürzten Unterhalt an sein leibliches Kind weiterzahlt. Denn Ihr habt doch bestimmt nicht nur vor, auf diese Weise Geld zu Lasten des Kindes zu sparen?
Gruß, B.
Bei uns war der Fall ähnlich und doch ganz anders
Der Vater meines Jüngsten ist letztes Jahr von seinem Stiefvater adoptiert worden.
Also eine Adoption im Erwachsenenalter. Trotzdem bin ich -als Vormund meines Sohnes- gefragt worden, ob ich der Adoption zustimme.
Allerdings glaube ich nicht, dass es großen Einfluss genommen hätte, wenn ich dem Widersprochen hätte. Aber das ist nur meine Meinung. Wissen tu ichs nicht.
Liebe Grüße und ich drücke Euch die Daumen, dass alles reibungslos läuft, so wie ihr es Euch wünscht!
Angy
Logisch, dass der leibliche Vater die Zustimmung gibt - ist er doch somit aus der Unterhaltssache raus.
Nur mal so nebenbei bemerkt.
Warum muß es eine Adoption sein? Wie alt sind deine Kinder? Du weißt schon, welche Nachteile ( auch Vorteile) eine Adoption für deine Kinder haben kann? reicht nicht eine Namensgebung?
sparrow
Welche Nachteile meinst du denn?
Kann es für ein Kind von Nachteil sein, wenn der (Stief)Vater ganz und gar die Verantwortung übernehmen will?
Glaubst du, die Kinder würden nur durch eine Namensgebung die Sicherheit und Geborgenheit bekommen, die sie durch vollständig (und freiwillig!) sorgende Elternteile erhalten?
Für mich ist das nichts weiter als Etikettenschwindel!
ich denke ein kind kann sich sehr glücklich schätzen wenn es einen papa hat der es adoptiert WENN dieses kind keinen leiblichen vater hat der sich kümmert, wo kein kontakt besteht etc.
und wenn ein leiblicher vater sein kind "abgibt" dann lässt´das tief blicken.
meine tochter ist auch adoptiert, von ihrem papa. zum kindesvater gab es noch nie kontakt oder sonstiges. als der kindesvater das einverständnis´gab sagte er "eine sorge weniger"
meine tochter ist sehr stolz dass ihr papa jetzt auch ihr richtiger papa ist und als der kindesvater aus der geburtsurkunde ausgetragen wurde und ihr papa eingetragen wird war sie wahnsinnig happy.
wenn sie später mal das bedürfniss hat ihren erzeuer kennenzulernen dann stehen wir ihr nicht im weg
Huhu,
kann schon.
Denn ihre Zustimmung ist erforderlich weil sich das Erbverhältniss ihres Kindes durch die Situation ja auch vollkommen verändert.
Ich denke aber das es dadurch wahrscheinlich auf einen längeren Prozess hinausläuft in dem geklärt wird ob und wie man das regeln kann.
lg
Andrea
Hallo!
Ich habe mich auch mal schlau gemacht in eigener Sache. Und es sieht so aus: sobald dein Freund auch nur einen Euro weniger Unterhalt zahlen würde, nach der Adoption dann wird die Adoption nicht genehmigt.
So war es leider bei uns.
LG fraukeule
Das finde ich gut,daß hier die Interessen des leiblichen Kindes geschützt werden. Wenn das Paar ein gemeinsames Kind bekommt, ist nämlich die Sachlage eine ganz andere. Das sind dann wirklich Halbgeschwister und Lauf der Natur. Aber die kInder der neuen Frau adoptieren und fürs eigene Kind weniger Unterhalt zahlen, daß läßt bei mir einen schalen Beigeschmack.
Das muss man ja nicht vorher sagen!
Vielen Dank für euer Antworten.
Meine beiden Kinder sind 8 und 6.
Die vom Jugendamt meinten auch das die Exfreundin gefragt wird.
Mein Ex-Mann, also der leibl. Vater meiner beiden hat bereits auch schon ein Kind adoptiert und auch ich wurde dazu vom Gericht befragt.
Mein jetztiger Mann und ich haben auch schon ein gemeinsames 1 jähriges Kind.
Der Unterhalt zu dem anderen Kind würde natürlich ganz normal weiter laufen.
Über eine Namensgebung haben wir auch bereits nachgedacht.
Mir war einfach nur wichtig zu wissen, wenn die Exfreundin meines Mannes, erhebliche Einwände hat, ob das nun wirklich eine Rolle spielen würde.
In dem Brief den ich damals vom Gericht bekommen habe stand folgendes drin:
1§ 1745. 2Verbot der Annahme. [1] Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, daß Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werden. [2] Vermögensrechtliche Interessen sollen nicht ausschlaggebend sein.
Dasselbe würde sie dann quasi auch erhalten.
LG
Hallo,
den Paragraphen nach geht es also nicht um Unterhalt oder Erbe, was hier so viele vermutet haben, sondern es geht darum herauszufinden, ob andere Interessen des Kindes erheblich berührt werden.
Dazu befragt das Gericht Personen, die mit dem Kind in Verbindung stehen. Das halte ich für legitim.
Es ergibt sich daraus aber kein Veto-Recht der Kindsmutter. Die Entscheidung trifft das Gericht, niemand sonst!
Sofern dein Mann kein Schwerverbrecher ist, oder sonst irgendwie nicht für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet ist, braucht ihr keine Sorgen zu haben. Das ihr bereits ein gemeinsames Kind habt spricht eher für die Adoption.
Alles Gute
H.H.