Huhu,
ich weiss nicht ob ich hier im richten Teil des Forums bin - wenn nicht, sorry
Also meine Freundin und ich hatten heute so ein Thema worauf wir beide keine richtige Antwort fanden.
Also angenommen ein Paar bekommt ein Baby, ist aber nicht verheiratet (hat es aber irgendwann vor).
Sie ist geschieden, möchte aber den Namen des Ex-Mannes nicht weiter an ihr Kind geben.
Die Überlegung war: "Mädchenname wieder annehmen" aber auch diesen Namen möchte sie aus familieären Gründen nicht weitergeben.
Ist es grundsätzlich möglich, dass das Baby direkt den Nachnamen des Vaters annimmt und nicht den der Mutter weil eine Hochzeit eh in Planung ist?
Für den Fall es geht, gibt es da irgendwelche Auflagen a`la aber nach 6 Monaten muss man dann geheiratet haben...?
Wäre lieb wenn uns da jemand helfen könnte
LG Moni
Uneheliches Kind - darf es Namen des Vaters annehmen?
JA.
Man muss nur zum Standesamt und dies dort mit der Unterschrift der Mutter *erklärenÜ lassen.
Geht alles.Kostet aber etwas ...
Super, vielen Dank!
Nichts zu Danken
Klar kann das Kind heißen wie sein Papa.
Ja, das Kind kann den Namen des Vaters annehmen. Aber: man kann das dann nicht mehr ändern, auch nicht, wenn man sich von dem Vater getrennt hat und man dann doch möchte, dass das Kind nun so heißt wie die Mutter. Oder der Vater vor der Hochzeit plötzlich verstirbt oder so (was man ja niemandem wünscht, aber ja vorkommen kann...)
ich kenne eine Familie, nicht verheiratet, da hatten die Kinder zuerst den Namen vom Vater und nach einigen Wochen (oder Monaten?) wurde es doch noch mal geändert in den Namen der Mutter. Die Eltern sind nicht getrennt.
"Ist es grundsätzlich möglich, dass das Baby direkt den Nachnamen des Vaters annimmt und nicht den der Mutter weil eine Hochzeit eh in Planung ist?"
Hallo,
ja das geht! Auch dann, wenn KEINE Hochzeit geplant ist.
Die einzige "Auflage" ist, glaube ich, dass beide das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Nicht verheiratet bedeutet meines Wissens nach, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht automatisch bekommt. Ausgenommen sie und ihr Partner beantragen das gemeinsame Sorgerecht und unterschreiben es.
Ob man auch den Namen des Partners ans Kind weitergeben kann, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, weiß ich nicht.
Sorgerecht und Namensvergabe sind nicht aneinander gebunden.
Eine Mutter mit ASR muss dem Familiennamen des Vaters halt die Zustimmung erteilen. Und sie kann ihn hinterher nicht ohne Zustimmung des Vaters ändern, selbst wenn der kein SR hat.
LG
Hallo,
war bei uns auch so und problemlos möglich. Ich bin nur belehrt worden, dass ich den Namen nicht mehr ändern kann, wenn wir uns trennen
UND
alle weiteren gemeinsamen Kinder von euch müssen auch diesen Nachnamen tragen.
Liebe Grüße
Miss Mary
Hallo Moni,
ja, das geht, haben wir bei unserem Sohn damals auch gemacht, weil wir auch vorhatten, in Zukunft zu heiraten, war kein Problem, nur ein wenig Papierkram und es kostet mehr, aber wieviel, das weiß ich nicht mehr.
Am Besten erkundigt man sich beim Standesamt, aber grundsätzlich ist es möglich.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG Alina