Hallo,
ich hab mal ne echt verzwickte Frage.
Mein Onkel ist wohnhaft in der Schweiz, hat aber in Bayern seine Ex-Freundin (die angeblich wieder verheiratet ist - man weiss es nicht genau) und seinen Sohn (9 Jahre). Er zahlt jeden Monat pünktlich den Unterhalt. Sorgerecht hat er nicht. Seine Ex-Freundin will ihn allerdings nicht an das Kind lassen. Verweigert jegliche Kontakte. Gibt es denn ein Gesetzt zwischen den Ländern (wenn das eine Rolle spielt...), was besagt, ob und wie die Besuchszeiten festgelegt werden (dürfen), bei regelmäßiger Unterhaltszahlung?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Das ist echt wichtig und ich würde mich über schnelle Antworten freuen.
Vater zahlt, aber darf Kind nicht sehen
Hallo Wiesenterror.
Obwohl ich auch in der Schweiz Wohnhaft bin, weis ich nicht ob es da ein abkommen gibt, oder nicht.
Ich würde bei Grenzüberschreitenden Fragen um ganz sicher zu gehen, bei der Rechtshilfe nachfragen.
Grüsse
Das Kind lebt in Deutschland??
Dann muss er sich an ein deutsches Gericht wenden.Und seine Chancen stehen recht gut das er seinen Umgang einklagen kann.Und ihn dieser auch zugesprochen wird.
Hallo wiesenterror,
ich gehe erstens davon aus das der Umgang nichts mit den Unterhaltszahlungen zu tun hat.
Zweiten denke ich das dein Onkel sehr gute Karten hat einen Umgang mit seinem Kind durchzusetzen. Die Mutter kann normalerweise den Umgang nicht verweigern.
Ich denke der erste Weg wäre mit dem zuständigen Jugendamt Kontakt aufzunehmen und falls dein Onkel dort nicht weiter kommt einen Anwalt einzuschalten und vor einem deutschen Gericht den Umgang einklagen.
Notfalls der Gang vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Selbst dort sollte dein Onkel sehr gute Karten haben.
Wenn ich richtig liege existieren dort schon Urteile zu Umgangsfragen bei denen dir Väter sehr gut abgeschnitten haben.
Freundliche Grüße blaue-rose
mit unterhalt hat es nichts zu tun! gibt es eine grund waum er sein kind nicht sehen soll? er könnte es über gericht versuchen.
Also ich würde auch sagen er braucht eine rechtlich verbindliche Antwort denn hier wirds in erster Linie Mutmaßungen geben. Von daher soll er zu einen Anwalt. Denn er bemüht sich ja ums Kind.
Ela
Ich würde es einfach mal übers Gericht probieren. Da die Freundin in Bayern wohnt, muss sie sich ja ans deutsche Gesetz halten.
nach deutschem Recht- wenn die Vaterschaft anerkannt wurde hat er das Umgangsrecht als Vater des Kinders ( was er einklagen kann beim zuständigen Familiengericht)...es sei denn sie würde nachweisen können das dadurch das Kindeswohl gefährdet wäre!
ich will dir keine angst machen aber: ich kenne einen der klagt seit jahren gegen seine ex. er hat geteiltes sorgerecht und sie führt ihren privatrachefeldzug. so hat er seine tochter 4 jhre weder gesehen oder gesprochen. sie is sogar 800 km von ihm weg gezogen. er schickt flugtickets seiner tochter, wartet am flieger und tochter net da. mittlerweile is die 13 und sagt sie hasst ihren vater.
die mutter hat ihre tochter so aufgehetzt das sie weder am telefon noch persönlich mit ihm reden will weil sie ihren ex hasst.
verklagen hin und her kann sein das es nix bringt