Steuerklassen nach Hochzeit sofort ändern? Fristen?

Hallo zusammen,

ich hoffe bei euch bin ich richtig! Leider erreiche ich beim Finanzamt wiederholt niemanden und die LoHi gibt mir keine Auskunft! Begründung, jetzt kommt's: Um Ihnen das beantworten zu dürfen muss Ihr Mann auch Mitglied werden!!" :-[ Sch... Verein!

Nunja .... sorry ... hab mich grade echt aufgeregt! Ist ja doch ein Batzen Beitrag den man da zahlt!!

Ich habe eine Frage bzgl. des Steuerklassenwechsel nach der Heirat. Gibt es eine gesetzliches Frist innerhalb derer man den Wechsel beantragen kann/muss? Hintergrund ist der, dass wir jetzt im Mai geheiratet haben und wir im August ein Baby erwarten. Wir hatten gedacht, am sinnvollsten ist es, nach der Geburt zu wechseln und zwar dann, wenn der gesetzliche Mutterschutz endet und die Zahlung des Elterngeldes beginnt. Würden dann in V/III gehen. Mein Mann wäre dann Alleinverdiener so lange ich zu Hause bin. Das Elterngeld wird doch nicht versteuert, richtig?

Wisst Ihr ob es möglich ist, bis Oktober zu warten? Oder ob wir verpflichtet sind die Steuerklasse sofort zu ändern? Dann käme nur IV/IV in Frage, da wir ungefähr gleich verdienen. Wenn ich das richtig verstehe, können wir dann aber nicht noch mal zum Oktober wechseln??

Wäre euch total dankbar für eure Hilfe! Und wenn Ihr "nur" einen hilfreichen Link für mich habt. Ich habe nichts für mich verständliches gefunden!!!

Danke 1000 Mal!!! #winke

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>> Wisst Ihr ob es möglich ist, bis Oktober zu warten? Oder ob wir verpflichtet sind die Steuerklasse sofort zu ändern?<<

Ihr könnt wechseln, wann ihr wollt.

>> Das Elterngeld wird doch nicht versteuert, richtig?

Richtig, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was meist zu einer Nachversteuerung des Einkommens des Partners führt (bei Zusammenveranlagung).

Grüsse
BiDi

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Hallo,

im Jahr der Eheschließung habt Ihr freie Wahl, ob Ihr dieses Jahr noch Eure alten Steuerklassen (also 2x1 vermutlich) oder eine gemeinsame Veranlagung haben wollt. Da Ihr (wie ich letztes Jahr) in der 1. Jahreshälfte geheiratet habt, gilt es auch rückwirkend. D.h. wenn Ihr Euch für IV/IV oder III/V entscheidet für dieses Jahr dann werden die vergangenen 5 Monate nachberechnet.

Wenn Du im August ein Kind bekommst, dann bist Du doch normal ab Mitte/Ende Juni im Mutterschutz, oder? Das Mutterschutzgeld ist ebenfalls steuerfrei, wie beim Elterngeld.

Rechne es Dir doch einfach mal im Internet unter www.nettolohn.de oder so aus, was für Euch die beste Variante wäre!

Alles Gute,
widder233#winke

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Danke Dir!!! #danke

Allerdings bin ich jetzt verwirrt. Habe das Finanzamt heute erreicht und dort sagte man mir, der Steuerklassenwechsel würde nicht rückwirkend gelten!? #kratz Ich hatte das bisher aber auch immer so verstanden. Ein erneuter Wechsel ist dann wohl erst nach Geburt des Kindes möglich, nicht zu Beginn Mutterschutz, weil man ohne besonderes Ereignis, was eine Geburt ist, nur 1/Jahr wechseln könne ....

Willkommen im Steuerparadies Deutschland!!! #gruebel

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Ihr könnt Eure Steuerklasse ändern, wann Ihr wollt, jedoch nur einmal im Jahr.

Zum Verständnis: Eure monatlich gezahlten Steuern sind eine Vorauszahlung, abgerechnet wird am Jahresende. Und Ihr zahlt am Jahresende die gleichen Steuern, egal welche Steuerklasse Ihr habt. Die Steuerklasse bestimmt nur das Verhältnis der monatlichen Abschläge, ändert am Gesamtsteuerbetrag jedoch nichts.

Deswegen: Nein, der Steuerklassenwechsel ist nicht rückwirkend, da er nur die zu zahlenden monatlichen Abschläge ändert.

Im ersten Jahr könnt Ihr dann bei der Steuererklärung wählen, ob Ihr gemeinsam oder getrennt veranlagt werden wollt. Und DAS macht dann einen Unterschied.