Jugendamt-Hilfeplan-Fortschreibung

Hallo,

Ich habe wie hier http://www.urbia.de/forum/12-familienleben/3656662-jugendamt-und-seine-vorstellungen-lang/23541833 beschrieben ja mit dem Jugendamt und den Pflegeeltern von meinen Jüngeren Kind probleme.

So nun fanden am 10.08. 17.08, 24.08 und 31.08.2012 diesbezüglich Gespräch im Jugendamt statt. Die zu nichts führten weil die Jugendamtsmitarbeiterin immer fleißig Öl ins Feuer geschüttet hat.

In dem Sie immer wieder sagte das, es mir als Sorgebrechtigte und Aufenthaltsbestimmungsberechtigte frei stehe zu Gericht zu gehen, und Sie immer wieder die gleichen fragen stellte.

Die mir aus Leie aber nicht zu stehen diese zu beurteilen weil ,dies die Aufgabe des JA ist dies zu prüfen.

Dies hat dazu geführt, das am 31.08.2012 das Gespräch so eskaliert ist das ohne eine Vereinbarung das Gespräch beendet wurde.

Auf jedenfall habe ich mich darauf hin, dazu entschloss nun doch das ganze über einen Anwalt laufen zu lassen. Denn ich habe zwar nach dem Gespräch vom 10.08. mich von einen Anwalt beraten lassen. Aber dies dann doch nicht als die Lösung gefunden, und habe es bei der Beratung erstmal belassen.

Bei der Anwältin für Familienrecht die eine zusatz Zulassung als Mentor hat.
Habe ich aber erst am 20.09.2012 einen Termin bekommen.

Nun habe ich am 11.09.2012 die Hilfeplan-Fortschreibung bekommen.
Gegen diese möchte ich nun Widerspruch einlegen, weil bei diesem einige Punkte.
Nicht der Wahrheit entsprechen und Ziele angeben wurden, die eigl. ein Witz sind, wenn es nicht so ernst wäre!

Die Ziele bis Januar 2013 sind

-Beilegung der Unstimmigkeiten zwischen Pflegeeltern und Mutter
( Aber wie soll das passieren wenn die Pflegeeltern zu einem Gespräch nicht bereit sind, und das Jugendamt nicht mehr als Ansprechspartner sein möchte, für die Unstimmigkeiten?!)

- Entwicklungsdefiziete sind ausgeglichen

( Wäre zwar ein erfreudiges Ziel, nur wo soll man Entwicklungsdefiziete ausgleichen, wenn keine Vorhanden sind ?! Vom Kinder Arzt, Leiterin des Kindergarten und einer Frühfröderstelle bestättigt.)

Es sind ja 2 Fortschreibungen einmal für die Jüngere Tochter und Einmal für die Älteren Tochter. Bei beiden steht bis auf den Entwicklungsstand da ja die ältere Tochter schon in die Schule geht und bei den Umgangszeiten( bei der Älteren Tochter steht da 14-Tägig übers Wochende, bei der Jüngeren Tochter steht da alle 3 Wochen Sonntags für 8 Std ) das gleiche drin.

Also im Grunde genommen wurde der eine Text nur Kopiert. Und die Namen der Kinder, die der Pflegeeltern und die Umgangszeiten verändert.

Für diesen Widerspruch habe ich jetzt 2 Wochen Zeit.

Sprich die Frist ist bis zum 25.09. 2012
Aber den Termin bei der Anwältin habe ich erst am 20.09.2012
Soll ich nun selbst Widerspruch einlegen?
Oder dies doch von der Anwältin machen lassen?
Aber ob die frist dann eingehalten werden kann bezweifel ich stark.
Die Anwältin kann ich nicht um Rat fragen, da diese eben bis zum 20.09 im Urlaub ist.

Könnte ich auch Theoretisch folgenden Text schreiben?

Gegen die Hilfeplan-Fortschreibung vom 10.08.2012 zugstellt am 11.09.2012 lege ich frist und form gerecht
Widerspruch ein.

Eine Begründung hier für wird von meiner Anwältin Frau.... nach gereicht.

Danke wer bis hier her gelesen hat.;-)

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Hallo!

Kenne deinen Fall ja nicht wirklich. Aber ich würde es so machen, wie du vorgeschlagen hast. Würde mich absichern mit diesem kurzen Text und die Anwältin reicht die Begründung nach. So bist du auf der sicheren Seite.

Sehr geehrte Frau....,

gegen die Hilfeplan-Fortschreibung vom 10.08.2012, zugstellt am 11.09.2012, lege ich frist-und formgerecht Widerspruch ein.

Eine Begründung hierfür wird von meiner Anwältin Frau.... nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

....

Das würde ich aber als Einschreiben schicken, damit du auch die Einhaltung der Frist nachweisen kannst.

Lg Tina

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Hallo Tina,

Danke für deine Antwort.

Ich mach beim Jugendamt nur noch alles per Einschreiben!

Denn komischer verschwinden da immer wie von Geisterhand#zitter Briefe die man aber selbst unter Zeugen eingeworfen hat. ;-)

Und auch immer nur diese wo klar hervorgeht dass, das Jugendamt geschlafen hat. ;-)

Gruß Kindsmutter

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Hallo,

dann aber Einschreiben mit Rückschein, weil ansonsten hast du bei Verschwinden immer noch die A- Karte. Guck mal im Netz bei der Post nach, da steht das noch mal erklärt warum das so ist.

Viel Erflog

LG Bene

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Ja - den Widerspruch kannst Du so einreichen. Denk aber dran: per Einschreiben!

Mir kommen da ein paar Fragen auf - vielleicht kann mich einer der "Wissenden" ja etwas aufklären:
Also...Du schreibst du hast alleiniges Sorgerecht, und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.......es gab damals nur eine Art Vertrag wo drin steht das Du die Kids freiwillig aus gesundheitlichen Gründen vorrübergehend abgibst, um dich wieder zu fangen. Und das Du die Kids wieder zu Dir holen kannst/wirst sobald du dich dazu in der Lage siehst.
Es gab demnach keinen richterlichen Beschluss das die Kinder ohne Erlaubnis des JA wieder zu Dir dürfen?
Ist es dann nicht so das DU alleine entscheiden kannst und die Kinder jederzeit wieder bei dir behalten kannst?

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Hallo,

Genau es gab kein Richterlichen Beschluss.
Und rein Theoretisch könnte ich auch sagen, das sie jetzt wieder bei mir leben sollen.

Ich wäre zwar wieder in der Lage diese zu mir zu nehmen. Möchte die Kinder aber nicht aus ihrem gewohnte Umfeld reißen. Es geht mir auch nicht darum, das ich Sie wieder zu mir nehmen möchte.
Es geht mir darum das ich mehr Kontackt zu meiner Jüngeren Tochter haben möchte.

Weil sich diese stück für stück entfremdet.

Nur das JUgendamt sagt jetzt da die Jüngere Tochter 1,5 Jahre alt war als ich mich in der Notlage befand und um schnelle Hilfe bat.

Das sie jetzt in der Pflegefamilie Ihren Lebensmittelpunkt hat. Und die Pflegeeletern als ihre Eltern sieht.

Das eine engere Bindung zu mir in dem die Umganszeiten ausgeweitet werden.
Das Kind nur aus der Bahnwerfen würde, weil es dann nicht mehr wüsste wo es hin gehört.

Mag ja auch so sein, das Sie jetzt die Pflegeeltern als Ihre Eltern an sieht.

Aber trotzdem sollte das Eltern-KInd verhältnis aufrecht herhalten bleiben.
Und mir mein Kind nicht entzogen werden, in den man die Umganszeiten so knapp wie möglich hält.

Und somit müsste ich nun den Weg über das Gericht gehen.
Ich möchte aber nicht, der kleinen schaden denn so etwas würde sie natürlich auch belasten. Und versuche nun alles mögliche um eben nicht diesen weg gehen zu müssen. Aber wenn das Jugendamt und die Pflegeeltern weiter auf Stur schalten und mir nicht mehr Umgang mit meinen KInd gewärehn.
Werde mir wohl nur dieser weg übrig bleiben.#heul

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Ist denn die Pflege auf Dauer angelegt bis zur Verselbstständigung des Kindes? Dann hättest du monatlich ca. eine Stunde Besuchsrecht.

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Hallo, ich kann mir vorstellen wie schwer das alles für dich sein muss. Aber ich finde, wenn du sagst, dass deine kinder in der Pflegefamilie ihren lebensmittelpunkt haben und haben sollen, dann solltest du dich auch demensprchend verhalten. ich finde deine besuchszeiten mehr als angemessen! wie soll, wenn das nochweiter erhöht wird ein normales familienleben standfinden? deine kinder können so nie zur ruhe kommen! und unterschätze nicht diesen bindungsabruch den sie erleiden mussten, weil sie von dir weg mussten...

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Ich verhalte mich mehr als angemessen, denn ich mache alles zum wohle meiner Kinder!
Aber wenn man selbst nicht in so einer Situation ist, dann kann man natürlich leichtfertig sagen. Das man dies und jenes nicht für Richtig hält oder angemessen.

Außerdem wäre es so unangemessen, meine Kinder trotz meiner Entscheidung alle 14-Tage zu sehen. Dann hätten Sie das bei meinen Älteren KInd ja auch nicht genehmigen dürfen. Denn diese war gerade mal 5 Jahre alt Und das auch erst seit 4 Monaten damals. Als sie von mir weg kam.
Also gerade mal 1 Jahr älter als meine Jüngere Tochter jetzt.

Außerdem ist doch logisch das sie da jetzt ihren Lebensmittelpunkt haben.
Denn sie haben da ihr Sozialesumfeld wie Freunde, KIndergarten/ Schule.
Die "Geschwister" sprich die Leiblichen KInder der Pflegefamilien.
usw.usf.

Ob das mir nun passen würde oder nicht, das ist einfach so!
Somit wäre es wirklich unangebracht wenn ich sagen würde " Nö meine Kinder haben Ihren Lebensmittelpunkt bei mir!" Denn das wäre mehr als unrealistisch!!

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Auch wenn du es nicht hören willst, du bringst deine kinder damit in einen riesigen loyalitätskonflikt! sie können sich weder bei dir oder in der pflegefamilie richtig verwurzeln.
und das wird später mal zu großen problemen führen!

gibt es für dich keine andere lösung? warum strebst du keine rückführung an? ich kann dich verstehen, dass du dein "mutter sein" nicht verlieren möchtest, aber eigentl gibt es nur 2 möglichkeiten. A sie gehen zurück zu dir oder B du lässt die kinder in der pflegefamilie verwurzeln und stellst deinen anteil an deinen kinder etwas zurück! ich wünsche dir viel Glück!

(der lebensmittelpunkt umfasst nicht nur das äußere leben, sondern auch das "innere")

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hallo

mensch also ist schon hart alles zu lesen, ichversteh auch das du deine kinder regelmäßig sehen möchtest.

trotzdem blutet mir bisschen das herz wenn ich lese das du die kinder , vorallem die noch so kleine weggeben hast, meine kleine ist grad 2 und ich kann mirdas immer schwer vorstellen.

du wirst sicher deine gründe gehabt haben, aber für die kinder muss es ehr chwer gewesen sein, ich könnt bei sowas wirklich gleich heulen...

gabs denn damals für DICH keine hilfe vom jugendamt also das sie dih unetrstützt hätten das die kinder bei dir hätten bleiben können?

oder war das dein direkter wunsch damals?

bin gard hin und hergerissen, aber ich denke auch das die kleine mit dem hin und her sehr zu knabbern hatdenn hauptsächlich in ihrer kindlichen entwicklung waren die anderenn eltern da ich denke sie entfernt sich weil sie das nicht alles versteht und vielleicht ist es wirklich besser alles so zu belassen, man muss allerdings als mutter dann auch sehen das irgendwie alles vorbei ist also man wohl nicht mehr wirklich mutter ist für die beiden, denn du wirst sie sicher nicht mehr zu dir nehmen..?

wenn da so ist würde ich es so lassen bis die kleine größer ist und on selbst den wunsch verspürt.

lg luckylike

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Hallo,

Also diese entscheidung das ich sie weg geben habe.
Habe ich ja nicht von heute auf morgen entschieden. Sondern das war für mich ein harter Prozess denn ich mit mir selbst geführt hatte.

Ich habe Unterstützung damals in Form einer Familienhilfe bekommen, diese hat mich aber zusätzlich zu dem Druck der eh schon damals auf mir gelastet hat, mich weiter unter druck gesetzt.

Das hätte Sie nicht tun dürfen! Aber das ist eine andere Sache...

Nach dem ich dann Physisch und Psychisch, am ende meiner Kräfte war.
Habe ich dies so entschieden zum wohle meiner Kinder.

Ich bin mir bewusst, das die Pflegeeltern nun die "eigentlichen" Eltern für mein Kind sind.

Und das ist ja auch so in Ordnung für mich.

Aber auf der Erwachsenen ebene sprich der Pflegeeltern und Mir.

Sollte man verlangen können/dürfen das sie mir gegen über nicht so tun.
Als seien Sie die Leiblichen Eltern von meinen Kind.
Bei dem ich nur störe, und man mich am besten schon gestern los wird.

In dem man immer wieder, behauptungen, vorwürfe und sonstige dinge auf den Tisch bringt die weder Hand noch Fuß haben.

Es ist ja nicht so, das ich stock steif auf meine 14 Tage bestehe, auch wenn das so rüber kommt. Und ich habe auch das Kindswohl immer im Blick.

Ich bot ja auch an den Rhytmus von 3 Wochen bei zu behalten und dafür alle 3 Monate nur eine Übernachtung.
Denn das wurde von den Pflegeeltern vor dem Gespräch am 31.08.2012 so vorgeschlagen. Aber als ich dadrauf eingehen wollte, ging das plötzlich auch nicht mehr!
Weil das die Kleine dann plötzlich doch nicht verarbeiten würde, und überhaupt und sowieso sind die 3 Wochen Umgänge schon zu viel!

Wenn ich immer nach geben würde, das ich jetzt immer wieder getan habe.
Dann Verliere ich irgendwann ganz den " Anschluss" zu meinem KInd!
Weil dann nämlich genau das in Kraft treten würde, was die PE-Familie von Anfang an wollte.
Alle 6 Wochen Umgang für 2 Std.

Und so muss ich eben den Rechtsweg gehen, um den Wunsch meines Kindes nach zu kommen mehr Umgang mit mir zu haben.
Wenn das Gericht falls es dazu kommen würde, entscheiden würde das die Umgänge nicht ausgeweitet werden.
Dann ist dem so! Dann ist es " Amtlich" und ich müsste es so akzeptieren.

Aber ich kann mir wenigsten, sagen ich habe alles versucht um mein KInd nicht ganz zu verlieren.

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hallo

ich wünsche dir viel kraft und ich vertseh dich auch wirklich, ich denke nicht das man sich das leicht macht, aber du hast es sicher aus den besten absichten getan.##
schwierig den anderen standpunkt auch zu verstehen,

ih würde denken e ist wichtig das ein regelmäßiger kontakt bleibt vielleicht sogar regelmäßiger bei der kleinen, dafür abererstmal auf übernachten verzichten..##ich sage das weil ich mir meine kinder vor augen führe und verstehen könnte das zumindest die kleine sich emotional mitlerweile sehr an die andere familie gehangen hat, vielleicht hat sie auch verlustängste.. von damals entwickelt und ist zumindest nicht bereit bei dir länger als ein paar stunden bleiben zu wollen?

wie äußert sich den die kleine dir gegenüber?

ich würde von daher vielleicht versuchen den emotionalen kontakt zu festigen und die kleine öfter ein paar stunden zu sehen..

alle 3 monate und dann übernachten finde ich grundverkehrt ich würde sagen das haut das kind wirklich weiter aus der bahn.

wichtig müsste doch einregelmäßiger kontakt sein und wenn dieser nur aus 1 stunde die woche besteht,nur so kann die kleine doch mit dir positives verbinden und von selbst kommen und sagen sie möchte bei dir übernanachten

wieso undwarum die pflegeeltern so reagieren kann man nicht einfachsagen dazu müsste man ihre wirkliche meinung hören.,

vielleicht lieben sie dein kinde/kinder einfach schon viel zu sehr und wollen sie am liebsten für sich alleine??

wer weiß.

ganz liebe grüße luckylike