Wie kann ich die Halbschwester meiner Tochter finden???

Hallo!

Ich lag vorhin mit meiner Tochter (wird in 4 Tagen 10 Jahre) auf ihrem Bett und wir unterhilten uns. Dabei teilte sie mir ihren Größten Wunsch mit.

Dieser ist folgender!

Sie möchte sehr gerne Ihre kleine Halbschwester (ca. 3-4 Jahre) welche sie noch nie gesehen hat noch nicht einmal auf einem Foto, kennen lernen.

Sie hat nur den Vornamen und das Geburtsdatum. Der leibliche Vater meiner Tochter hat keinen Kontakt zu der kleinen und zu meiner nur wenn meine Tochter sich bei Ihm meldet da er keinerlei Interesse am Umgang mit seinen Töchtern hat.

Ich selber habe nix dagegen wenn sie Kontakt haben. Ich bin eher die jenige welche die letzten jahre eher den Kontakt für die beiden hergestellt hat.

Die Oma (Mutter der leiblichen Vaters) meinte zu meiner Tochter mal: "na ich habe so und soviel Enkelkinder" und da meinte meine Tochter: "nein du hast eines mehr" und die Oma meinte:"nein die Kennen wir nicht und daher gehört sie nicht zu unserer Familie".

Auch meinte der Vater von meiner Tochter das er keine Adresse hätte und die Mutter der kleinen keinen Kontakt wünscht.

Wir wissen nicht ob sie weis das es meine Tochter gibt und das da das Bedürfnis des Kontaktes entstehen kann.

Nun meine Frage wie kann ich meiner Tochter helfen Ihre kleine unbekannt Halbschwester zu finden?

Was muss ich bei der Suche beachten usw.!!! Gibt es Gesezte die es regeln das meine Tochter ein Umgangsrecht wahrnehmen kann?

Ich danke für eure Ratschläge und auch Tipps!

LG

Madlen

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Hallo.

Ja, BGB wird das Umgangsrecht geregelt ... auf Geschwister trifft diese Norm zu:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

Damit haben Geschwister nur dann einen Umgang, wenn es dem Kindeswohl dient ... dabei wird im Allgemeinen eine vorangegangene enge Bindung vorausgesetzt.
Da sich die Geschwister gar nicht kennen, wird es so gut wie unmöglich sein, ein Umgangsrecht in irgendeiner Form gerichtlich durchzusetzen.

LG

2

Hallo,

Du kannst die Suche so angehen, dass Deine Tochter nach Möglichkeit nichts davon mitbekommt. Sonst fiebert sie mit und ist nachher enttäuscht, wenn es nicht klappen sollte.

Mit den wenigen Anhaltspunkten wird es vermutlich schwer, das andere Kind zu finden. Von daher würde ich den Kontakt zum Kindsvater suchen und mehr Daten bei ihm einzufordern.

Dann würde ich zunächst den Kontakt zur Mutter suchen. Evtl. denkt sie so wie Du und steht vor dem gleichen Problem oder sie weiß nichts von Deiner Tochter. Vielleicht möchte sie auch gar keinen Kontakt.

Ein Umgangsrecht einfordern wird schwer werden, da die beiden Kinder noch nie Kontakt zueinander hatten, und darauf kommt es bei den meisten Regelungen zum Umgang an. (Also ob man in der Vergangenheit regelmäßigen Umgang miteinander hatte und ob dieser dem Kindeswohl zuträglich ist.)

Viele Grüße
Blinking#stern

3

Hallo,

wenn die Mutter des Kindes keinen Kontakt möchte, macht es doch gar keinen Sinn sie zu finden. Die Kinder können doch gar nichts miteinander anfangen. Ich würde dein Kind in seinem Wunsch nicht noch bestärken sondern ihr erklären, dass es jetzt aus diesen Gründen nicht geht. Wenn ihre Halbschwester erwachsen ist, können sie immer noch versuchen, wenn da noch der Wunsch besteht, Kontakt aufzunehmen.

LG

4

Von der Mutter des anderen Kindes ist, wenn ich den Text richtig verstehe, nichts bekannt.

Von daher denke ich schon, dass es einen (behutsamen) Versuch wert ist.

Viele Grüße
Blinking#stern

5

Der Vater behauptet doch das sie keinen Kontakt wünscht.
Stimmt das denn wirklich?
Weiß man nicht.

Deswegen schon suchen aber dem

Kind nichts sagen,denn ich glaube

das sie noch mehr enttäuscht ist wenn es dann keinen
Kontakt geben sollte.

LG Steffi

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Hi,

ggf. sind die Daten der Tochter im Geburtenbuch (liegt im Geburtsortstandesamt) des Vaters eingetragen.

Da Kinder eigentlich erst seit 2009 im Geburtenbuch der Eltern eingetragen werden, steht es aber wahrscheinlich noch gar nicht drin (kommt drauf an, ob und wann die Vaterschaft erklärt bzw. festgestellt wurde.)

Wenn dann muss die Urkunde aber von Deiner Tochter beantragt werden, oder den Eltern des Vaters.

Man kann es auch beim Einwohnermeldeamt versuchen, wenn man weiß, wo die Person gemeldet ist. Vielleicht habt ihr Glück und das Kind trägt den Familiennamen des Vaters.

Das Jugendamt hat die Daten bestimmt, aber bei denen gehe ich davon aus, dass die keine Angaben machen dürfen. Vielleicht wenn alle Beteiligten Volljährig sind? Anrufen kann man ja mal.

Es wird auf alle Fälle nicht so einfach.

Und selbst wenn ihr eine Adresse habt, ist immer noch nicht sicher, ob auch Kontakt gewünscht wird.

Ich drücke Euch die Daumen, dass man mit der Mutter des anderen Kindes vernünftig reden kann.

VG lachris

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viele krankenhäuser bieten Babygalerien an. Da werden Babyfotos mit vor und nachnahmen und natürlich geburtsdatum veröffentlicht. Also wenn du weißt wo sie geboren wurden ist, kannst du vieleicht auf diesen weg den nachnamen erfahren!

Ich würde auf jedenfall wegen einem kennenlernen anfragen!!!

Ich wünsche dir viel Glück

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Hallo,

ich würde den Vater fragen, wie die Mutter der kleinen Schwester mit vollständigem Namen heißt und dann versuchen, sie über das Einwohnermeldeamt ausfindig zu machen. Dann kannst du sie kontaktieren und ihr den Wunsch deiner Tochter mitteilen und sie kann dann entscheiden, ob sie Kontakt möchte oder nicht.

Gruß
Sassi