Hallo,
ich weiß, das entscheidet der Einzelfall - aber was meint ihr....wie stehen die Chancen?
Situation:
Ex-Frau ist ausgezogen, unsere Tochter lebt bei ihr. (8)
Wir wohnen in der selben Stadt, nur drei Straßen auseinander.
Meine Tochter wollte auch bei ihrer Mutter leben.
Ich möchte, dass meine Tochter aus folgenden Gründen bei mir lebt:
1. Meine Exfrau raucht in der Wohnung, auch im Beisein des Kindes
2. Meine Ex-Frau raucht im Beisein des Kindes im Auto
3. Offiziell habe ich sie jedes zweite Wochenende und einen Nachmittag bei mir. Die restliche Zeit sollte sie bei ihrer Mutter verbringen. Fakt ist, dass die Kleine jeweils einen Nachmittag nach der Schule von jeweils den Großeltern betreut wird (es besteht keine Not, sie arbeitet von zuhause), das heißt: effektiv ist das kind einen nachmittag bei ihr und jedes zweite WE
Auch sonst ist sie häufiger nachmittags bei mir.
4. Die Mutter trinkt häufig und exzessiv Alkohol. Zwischen den Feiertagen war sie jeden Tag / Abend betrunken. Abgesprochen war, dass das Kind bei ihrer Mutter Silvester feiert - letztendlich war sie aber zu voll, um unser Kind zu betreuen, so dass sie bei mir blieb. (Sie wollte lieber zu Mama) Auch sonst wollte sie in der Zeit zu ihrer Mutter, sie ist aber einfach gegangen und hat auf Anrufe hin der Kleinen erklärt, dass sie weg ist und sie beim Vater schlafen müsse. Meine Tochter hat jeden Tag geweint.
5. Häufig kommt meine Tochter nachmittags zu mir und hat noch nichts zu essen bekommen, oder eben sich ein Nutella Brot gemacht. Frage ich nach, warum, lautet die Antwort meist: Ich hatte keinen Hunger, oder: Mama hatte nichts da.
Was kann man eurer Meinung hier tun?
Ab wann hat man Chance auf Kindesentzug?
Hallo,
das Jugendamt einschalten und zusammen eine Lösung finden. Wenn deine kleine nicht bei dir bleiben will, ist es schon etwas schwierig.. Vielleicht solltet ihr euch wöchentlich abwechseln. 1 Woche bei dir und 1 Woche bei ihr.
Warum will deine Tochter immer zur Mama? Hat sie die Alkoholexzesse schon mitbekommen? Das mit dem rauchen ist nicht schön, aber kein Grund, dass deine Tochter bei dir lebt.
Gruß
Neuer Nick, damit ich hier unerkannt antworten kann.
Jedes Kind liebt seine Mutter - meine Meinung.
Und ich denke, da sich die Mama immer so rar macht, bewirkt, dass meine Tochter sich umso mehr an sie klammert.
wie klein ist die Kleine denn so?
8 Jahre, hat er doch geschrieben.
Shit... .... - danke.... -
genau! lesen kann schon mal helfen...
Hallo!
Also Punkt 1 und 2 ist nicht schön und würde ich persönlich nie so machen aber ich kenne genug bei denen das leider Normalzustand ist.
Punkt 3 geht dich meiner Meinung nach nichts an. Auch wenn sie von zu Hause aus arbeitet, steht ihr frei ihr Kind ab und an anderweitig betreuen zu lassen.
Punkt 4 geht garnicht, sollte sie wirklich oft betrunken sein (du solltest es schon selbst mitbekommen und nicht von anderen hören!), würde ich mich ans Jugendamt wenden.
Punkt 5 nunja Kinder, manchmal mögen sie tatsächlich nichts und ne halbe Stunde später dann doch, ich würde es beobachten aber erstmal nicht überbewerten.
LG; Nudelmaus
Da wir teilweise noch gemeinsame Bekannte haben, Stadtteilfeste, andere Feste, wo man sich begegnet, bekomme ich das 1:1 mit.
Ich möchte meine Ex-Frau nicht als Alkoholikerin abstempeln, aber m.E. trinkt sie einfach zu oft zu viel (und setzt sich dann ab und an auch ins Auto, um die 1-2 km zurück nach Hause zu fahren) - mit unserer Tochter
Hallo,
du meinst doch bitte nicht ernsthaft dass das ausreichend ist jemandem sein Kind zu entziehen?
Zu 1. und 2. Während ich persönlich rauchen (insbesondere im Beisein von Kindern) auch nicht toll finde reicht das noch lange nicht - auch Raucher dürfen Kinder haben.
Zu 3. Auch wer Kinder hat muss in der Regel irgendwie für seinen Unterhalt sorgen. Für die Meisten von uns bedeutet das Vollzeitarbeit. Auch wer zu Hause arbeitet kann nicht unbedingt gleichzeitig ein Kind betreuen, von daher kann durchaus entgegen deiner Aussage Not bestehen. Und selbst ein Hortbesuch an allen Wochentagen rechtfertigen keinen Kindesentzug.
zu 4. Für Alkohol gilt ähnliches wie fürs rauchen - das alleine reicht noch lange nicht. Was anderes wäre es wenn sie das Kind dadurch gefährden würde. Genau das scheint sie ja aber nicht zu tun - wenn sie sich betrinken möchte bringt sie das Kind zu dir.
Zu 5. Ein Schulkind sollte in der Lage sein sich selbst ein Brot zu machen.
Wahrscheinlich bist Du der erste Vater der sich je hier beschwert hat dass seine Tochter öfter zu ihm kommt als ausgemacht.
Du solltest dich allerdings fragen, warum Deine Tochter so ungern bei Dir ist das es in Tränen ausartet - das finde ich nämlich nicht normal.
Lg
Habs oben schon mal erklärt. Ich meinte natürlich nicht einen vollständigen Kindesentzug, sondern dass sie vorzugsweise bei mir lebt, und ihre Mutter regelmäßig sehen kann.
Sie wird doch eh immer abgeschoben und ist effektiv nur 1 Nachmittag unter der Woche zuhause....
Ich BESCHWERE mich doch gar nicht, dass sie zuoft kommt. Meinetwegen kann sie 365 Tage im Jahr bei mir sein.
Und dies "Unger-Bei-Mir-Sein": Sie kommt fast jeden Tag zu mir, will aber nicht hier Schlafen. Darum gehts eher. Ich hab das in einer Antwort weiter oben schon ausgeführt....
Klar kann sie sich Brot machen. Aber ich finde, dass eine warme Mahlzeit am Tag dazu gehört....
Aber es ist wie es ist: Wer sich kümmert, reibt sich auf.
Hallo,
wenn deine Exfrau ohnehin gern Party macht und dir eure Tochter dann überlässt, könnt ihr vielleicht ja auch ohne Einschaltung eines Gerichts eine Lösung finden, nach der die Kleine dann häufiger bei dir ist. Es muss doch nicht immer gleich der radikalste Weg eingeschlagen werden. Wenn du erstmal auf Kindesentzug plädierst, kannst du relativ sicher sein, dass die Zeiten einvernehmlicher Lösungen vorbei sind.
...die sind sowieso seit der Trennung vorbei.
Anscheinend reicht der Platz hier auch nicht, um die komplette Situation zu schildern.
Ich habe sie bereits gefragt, ob es nicht besser wäre, wenn Melina ihren Platz hier hätte und Mama regelmäßig und abgprochen sieht. Das schließt sie aus, den "dann müsste sie ja Unterhalt zahlen" (O-Ton)
Zahlst Du denn Unterhalt?
Warum soll das Kind die Mutter nur "regelmässig und abgesprochen sehen dürfen"?
Ich finde es übrigens ausgeprochen familiär von der Mutter Eurer Tochter, daß sie dem Kind und den Großeltern so oft Möglichkeiten zum Kontakt einräumt. Wie oft darf man lesen, daß entweder die Kindesmutter oder die Großeltern schratig werden, weil die Beziehung von dem einem oder anderen unterlaufen wird....
Der Einzige mit Problem scheint der Kindesvater zu sein.
Meine Kinder essen auch nicht regelmäßig zu Mittag. Mal passt ihnen nicht was es gibt, mal haben sie keinen Hunger, dann futtern sie wieder wie die Doofen. Vornehmlich bei anderen Leuten (das haben sie mit meinem Hund gemeinsam - das Gras auf der anderen Seite der Weide ist schließlich immer grüner).
Auch nicht zu verachten sei, daß Mädchen mit 8 Jahren nicht mehr als "die Kleine" betitelt werden sollten. Ohne Dir oder ihr nahetreten zu wollen, aber hast Du schon mal in Erwägung gezogen, daß die junge Dame versucht Dich und ihre Mutter gegeneinander auszuspielen (dies nur nebenbei bemerkt)?
Nur so ein paar Denkansätze.
GzG
Irmi
Die Omas freuen sich ja auch - aber die Beweggründe von der Mutter sind schlicht und ergreifend: Bocklosigkeit, sich selst zu kümmern.
Mein Kind ist noch relativ jung, ....das später Sprüche kommen, wie "Nee, das ess ich nicht" etc. - da bin ich vorgewarnt.
Aber das ist einfach sehr häufig. Und es geht ja nicht nur ums Mittagessen - es kam schon so oft vor, dass sie mir um 16:00 Uhr gebracht wurde, und sie sagte, sie müsse unbedingt was essen, sie hatte noch gar nichts.
Wegen "die Kleine" - ich wollte hier ihren Namen nicht preisgeben, wer weiß, ob meine Exfrau sich nicht im selben Forum rumtreibt.
Aber oben ist er mir eh rausgerutscht......(kann man das editieren?)
Das Gegeneinander-ausspielen werde ich mal prüfen
>die Beweggründe von der Mutter sind schlicht und ergreifend: Bocklosigkeit, sich selst zu kümmern.<
´
Deine Behauptung ist dreist. Woher nimmst Du eigentlich die Zeit, Dich jeden Nachmittag um Deine Tochter kümmern zu wollen? Arbeitest Du nicht?
>Aber das ist einfach sehr häufig. Und es geht ja nicht nur ums Mittagessen - es kam schon so oft vor, dass sie mir um 16:00 Uhr gebracht wurde, und sie sagte, sie müsse unbedingt was essen, sie hatte noch gar nichts.<
Gibt es in der Schule kein Mittagessen?!
Die Chancen stehen gleich 0, weil außer "Alkoholabhängigkeit" (die in diesem Fall nicht bewiesen ist) keinerlei Gründe für einen Kindesentzug bestehen (der nur bei Gefährdung des Kindeswohls ausgeprochen wird).
LG
Eichkatzerl
Ich wollte ja auch nicht kompletten Kinderentzug...aber vielleicht gäbe es ja die Chance dass der Familienrichter sagt, das Kind könnte besser bei mir leben....?
Wenn deine Tochter nicht bei dir leben möchte, wird eher eine Familienhilfe (im Falle von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ) bei deiner Exfrau installiert. Erst, wenn das schiefgehen sollte bzw. sich nichts an der Situation ändert, kann man überlegen, ob das Kind bei dir oder einer einer Pflegefamilie leben soll.
Du kannst dich ja mal beim JA beraten lassen, wenn du um das Wohl deiner Tochter besorgt bist.
Finds furchtbar, das überhaupt jemand drüber nachdenkt, wem anders das Kind zu entziehen...grad bei solchen teils lächerlichen Gründen. Kann es sein, das du ihr das Kind wegnehmen willst und UNBEDINGT irgendwelche Gründe suchst.. nur um ihr eins reinzuwürgen... so klingt das m.M. nach nämlich.
Damit tust du deinem Kind bestimmt keinen Gefallen. REiß dich am Riemen und versuch mit deiner EX fürs Kindeswohl zu einigen.. was die Erziehung, den Aufenthalt usw. betrifft, alles andere ist KINDERGARTENVERHALTEN!!!! Zeigt gefälligst Verantwortung und schadet dem Kind nicht noch mehr... als eh schon kaputt ist...
lg
Danke für Deine Meinung.
Ich habe oben noch ein paar Erklärungen abgegeben.
Wenn es deiner Ex doch nur darum geht keinen Unterhalt zahlen zu müssen dann quittiere ihr eben den Unterhalt und lass sie das Geld behalten.
Natürlich immer Vorrausgesetzt, dass ihr (du und deine Tochter) dann nicht am Hungertuch nagen müsst, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.
LG
die