Jugendamt frage

Hallo

Es geht um mein Sohn - Er ist in Mai 2012 nach Deutschland geflogen um Freunde zu Besuchen. Dort lernte er seine Traumfrau kennen, sie war Schwanger was ihn aber nicht hinderte mit ihr eine Beziehung ein zu gehen.

Der Erzeuger kam in Feb. 2012 in Knast

Mein Sohn blieb in Deutschland und baute sich mit seiner Traumfrau ein Leben auf, sie nahmen sich eine gemeinsame Wohnung und er war bei der Geburt dabei. Er sieht das Kind als sein Sohn an.

Der Erzeuger ließ sich als Vater eintragen. Jetzt soll der Erzeuger evtl. aus den Knast entlassen werden. Und will umgangsrecht und Besuchsrecht. Das Jugendamt ist der Meinung der Sohn ( jetzt 4Monate) soll umgangsrecht haben. Nur will es die Mutter nicht aus div Gründen. Mein Sohn sorgt für den kleinen und seiner Traum Partnerin. Für ihn ist der kleine sein Sohn . Auch wenn er nicht der Erzeuger ist. Nur haben sie keine Ruhe vom Amt. Sie wollen nicht das er Besuchsrecht bekommt, geschweige das der kleine am Wochenende zum Erzeuger geht.

Können sie dagegen was machen ?

Sie sind doch jetzt eine kleine Familie und wollen Ruhe. Und für den kleinen ist mein Sohn der Vater da er ja seid der Geburt da ist.

Der Erzeuger macht mein Sohn auch beim Jugendamt schlecht, er sei kriminell usw was nicht stimmt. Und er will die Familie zerstören koste es was es wolle. Er schreibt aus den Knast Drohbriefe an mein Sohn und seine Lebenspartnerin sowie an die Eltern der Freundin. Was können sie machen um Ruhe zu bekommen. Und das dass Jugendamt sie in Ruhe Lässt ??

Das ist doch kein Zustand. Und sie haben Angst das es schlimmer wird wenn er aus den Knast kommt. Das soll ca in März 2013 sein

Freuen uns über jeden Rat

Saludo Mela

2

Hallo,
zunächst einmal sollte dein Sohn ganz schnell einsehen, dass er eben NICHT der leibliche Vater ist. Dieser Traum wird zerplatzen. Der leibliche Vater wird das auch dem Kind sofort immer erzählen, wer sein wirklicher Papa ist.
Arbeitet MIT und nicht gegen das Jugendamt. Das Jugendamt ist immer auf der Seite des Kindes. Sammelt die Drohbriefe und heftet sie ab, führt Protokoll über Anrufe, SMS, Briefe und später auch Besuche - oder nicht erfolgte, aber abgesprochene Kontakte. Erst wenn sich der Vater wirklich Kindeswohlgefährdend benimmt, habt ihr eine Chance auf zunächst betreuten Umgang. Und es muß schon wiederholt zu Übergriffen,... kommen, dass das Umgangsrecht ganz gestrichen wird. Derzeit jedoch sieht das JA keine Gefahr für das Kind. Was die Mutter denkt, ist dabei egal. Sie MUSS das Kind dem Vater übergeben am Umgangstag. Er wird ja sicher sowieso ersteinmal betreuten Umgang bekommen. Und man kann wegen verschiedener Straftaten ins Gefängnis kommen, es muß nicht immer gleich Mord, Totschlag und gefährliche Körperverletzung sein.
Dein Sohn muß einsehen, dass es in dieser "kleinen Familie" 2 Väter gibt. Er ist nur einer davon. Und ehrlich gesagt (ich bin Mutter von 2 Kindern), wenn ich mal viel Mist gebaut hätte und deswegen im Gefängnis gesessen hätte für ein Jahr und mein Ex hätte in der Zeit sich um die Kinder gekümmert und eine Neue gefunden, dann wäre ich verdammt sauer, wenn die Kinder nachdem ich entlassen werde, die Neue mit "Mama" ansprechen und mein "Ex" mit ihr einen auf "heile, kleine Familie" macht. Sicher kann man dann nicht sofort die Kinder den vollen Umgang allein mit dem anderen Elternteil machen lassen, aber zur langsamen Annäherung muß es doch kommen.

20

Genau so ist es !!!!#pro

Mer sind hier ja ned bei wünsch Dir was sondern bei so ist es.Sollten die beiden mal einsehen.

Und als leiblicher Vater hat er alle Rechte auf sein Kind und das ist gut so.

gruß

1

huhu

es ist schön dass dein Sohn sich so toll um den jungen seiner Freundin kümmert....das mal vorweg.

der andere Mann ist und bleibt trotz alledem der Vater von dem Kind. ich denke nicht dass ihm so ohne weiteres der Umgang verwährt werden kann. und das finde ich auch richtig so.

es ist das Kind beider. und nicht das deines Sohnes. er sollte sich da mal fragen wie es wäre wenn er mit jemandem ein Kind hätte und man ihm sein umgangsrecht nicht einräumen wollen würde! auch das Kind hat ein recht darauf seinen Vater kennen zu lernen!

beim Jugendamt schlecht machen wird wohl nicht so einfach sein. die Personen die dort arbeiten werden sich da schon selbst ein Bild machen. auch sie wissen ja wer von beiden im "Knast" gesessen hat...von daher würde ich mir darüber den Kopf nicht zerbrechen.

was die drohbriefe angeht. ab zur Polizei...es dürfte ein leichtes sein dies zu unterbinden.

LG bomimi

3

Ich kann mich den anderen nur anschließen. Der Erzeuger IST nun mal der leibliche Vater und das Kind (!) hat Anspruch auf Umgang mit ihm. Wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, werden sie den Umgang nicht verhindern können. Also - besser darauf einstellen und kooperieren!

Wegen der Drohbriefe sollten sie zum Anwalt.

4

Hallo.

Wo ist das Problem?
Kriminelle sind doch ansonsten für Dich ein adäquater Umgang ... oder misst hier jemand plötzlich mit zweierlei Maß?

LG

7

Hallo

Ich mache da kein unterschied. Nur wenn er als Frischling hier gefragt hätte, hättest grade du ihn Fertig gemacht. Es ist ein Fake usw.......

Habe dir schon mal gesagt lass deine Blöden Antworten

Saludo

9

Hallo.

>>> Ich mache da kein unterschied. <<<

Na offensichtlich doch ... Deine Tochter hast Du doch noch animiert, dem kriminellen Freund das Händchen zu halten ... aber das ist ja sicher etwas gaaaanz anderes.

>>> Nur wenn er als Frischling hier gefragt hätte, hättest grade du ihn Fertig gemacht. Es ist ein Fake usw....... <<<

Ist das so? Vor allem wenn man bedenkt, dass gerade ich NICHT zu den (vorschnellen) Fake-Rufern gehöre!
Davon mal ab, ist mir dieser Einwand inhaltlich zum Thema, wie Du mit zweierlei Maß bei Kriminellen misst, nicht ganz klar.

LG

5

Er wird sich früher oder später damit auseinandersetzen müssen, das er nicht der Erzeuger des Kindes ist... Egal, wie er , du oder seine Frau das sehen.

Und er ist nunmal der Vater...obs euch passt oder nicht.

WEnn es Drohbriefe gibt, wird er sie ja sicherlich beim JA vorlegen können...

lg

6

Hi,

kriminell oder nicht....
Das Kind hat einen leiblichen Vater und sowohl das Kind wie der Vater haben ein Recht auf Umgangsrecht! Wäre dein Sohn Erzeuger eines Kindes würde er wohl auch Umgangsrecht wollen und ich finde es eine Frechheit dem Kind dieses Recht verweigern zu wollen.

Sollte es Annahmen geben das eine Kindswohlgefährdung bestehen könnte, kann man mit dem Jugendamt sprechen und nur ein Umgangsrecht unter Aufsicht durchsetzen!

"Sie sind doch jetzt eine kleine Familie und wollen Ruhe. Und für den kleinen ist mein Sohn der Vater da er ja seid der Geburt da ist."

Sorry aber jedes Kind hat das Recht auf die Wahrheit und ich hoffe das man dem Kind seinen Ursprung nicht vorenthält. Damit zerstört man sich selbst schneller seine schöne kleine "Traumfamilie" als man schauen kann.

"Der Erzeuger macht mein Sohn auch beim Jugendamt schlecht, er sei kriminell usw was nicht stimmt. Und er will die Familie zerstören koste es was es wolle. Er schreibt aus den Knast Drohbriefe an mein Sohn und seine Lebenspartnerin sowie an die Eltern der Freundin. Was können sie machen um Ruhe zu bekommen."

Zur Polizei gehen und ANZEIGEN!!!! Darauf könnte man auch selbst kommen!#klatsch

LG

8

das kind hat einen leiblichen vater, einen rechtlichen vater und einen sozialen vater.
die ersten beiden sind vereint in der person des (wie du es so schön nennst) "erzeugers"- dein sohn ist im moment der soziale Vater des kindes.

sie sollen sich um einen begleiteten umgang bemühen, falls die Mutter des kindes berechtiget sorgen hat, dem Kind könnte der umgang mit seine meigenen vater schaden.

23

Hallo

Das wäre eine einsehbare Alternative

Vllt. Gibt es eine Möglichkeit das jemand von Jugendamt dabei ist, wenn der Erzeuger sein kind Besucht und /oder Abholt

Saludo

24

ja, diese möglichkeit gibt es

weitere Kommentare laden
10

Ich frage mich, was Sie als Mutter von jemandem, der gern Vater WÄRE, das angeht und was Sie dazu berechtigt, sich derart einzumischen...

11

Hallo

Und Danke für eure Antworten.

Was mich aber wundert es wurde nie gefragt warum er sitzt ?
Würdet ihr euer kind an seinen Leiblichen Vater geben am Wochenende wenn er

1) ein brutaler schläger ist und jemand fast tot geschlagen hat ?
2) er sich an minderjährige vergangen hat ?

Wer schreit dann am lautesten ? Der Mann bekomm nicht mein Kind !

Saludo Mela

12

ich habe explizit geschrieben

"sie sollen sich um einen begleiteten umgang bemühen, falls die Mutter des kindes berechtiget sorgen hat, dem Kind könnte der umgang mit seine meigenen vater schaden."

es spielt keien rolle, warum er gesessen hat.
auch ein mensch, der einen anderne getötet hat ist nicht gleich eine gefahr für sein eigenes kind

nur die berechtigte sorge, daß in zukunft ei nelternteil dem eigenen kind nicht gerecht werden könnte dient als begründung den umgang einzuschränken; zu begleiten oder gar zu unterbinden

13

hallo,

wenn es eine rolle spielt warum er sitzt, dann hättest du das dazu schreiben müssen-ganz einfach. ansonsten tut es für die leser nix zur sache, dementsprechend fallen dann auch die antworten aus#aha

lg