Umgangsrecht/-Pflicht des Vaters

Hallo ihr Lieben,

mein Partner und ich leben nun erst knapp ein 1/2 Jahr zusammen. Ich habe zwei Kinder aus einer anderen Beziehung und er auch.

Er war mit der Mutter seiner Kinder nicht verheiratet.

Jetzt verlangt sie, dass wenn sie wieder arbeiten muss und das zweite Kind dann 1 Jahr alt ist, er ihr Unterhalt zahlt, falls sie keinen Kita Platz bekommt. Das erste Kind ist bereits in der Kita.

Ist er dazu verpflichtet???

Er hat ihr angeboten, dass er das kleinste Kind unter der Woche dann zu sich nimmt. Aber er kann eben auch nich immer selbst aufpassen, sondern würde teilweise auch mir das Kind überlassen. Das will sie aber nicht!!!

Er holt das große Kind momentan einmal einen Tag pro Woche und alle zwei Wochenenden Fr-So. Das kleinste bekommt er noch nicht, weil sie das nicht will aufgrund des Alters.

Da er selbstständig ist, kommt es leider jedoch oft dazu, dass sich diese Daten verschieben oder er nicht kann.

Kann sie ihm da was krumm auslegen? Wie ist das mit der Umgangspflicht???

Er zahlt für die beiden natürlich Unterhalt!

Lieben Dank und schönen Abend

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Huhu, hab ich eben vergessen zu antworten. Es gibt ein Umgangsrecht aber keine Pflicht. Wenn ein Elternteil nicht kann oder will,kann man da nichts einklagen oder so.

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Wenn das Kind unter 3 ist, ist er ihr generell zum Unterhalt verpflichtet, sofern sie keine eigenen genügendes Einkommen hat. Ist das Kind 3 und sie findet einfach keine TM, KITA dort wo das Kind eben den ganzen Tag betreut werden kann, muss dein Freund, ihr ebenfalls teilweise weiter Unterhalt bezahlen.

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Hallo,

aus Sicht seiner Kinder ist Dein Partner zum Umgang (also grundsätzlich auch zur regelmäßigen Betreuung) verpflichtet. Das Umgangsrecht geht vom Grundsatz aus, dass der Kontakt mit beiden Eltern dem Wohl des Kindes dient. Es wird dabei nicht mehr unterschieden, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht!

In der Praxis lässt sich dies jedoch meist schwer bis gar nicht "erzwingen". Oft laufen solche Umgangs-Regelungen über das Gericht, wenn die Eltern sich gar nicht einigen können. Dann wird meist der "Klassiker" fest gelegt (Hälfte der Ferien, jedes zweiten Wochenende, Feiertage im Wechsel, ...).

Die Ex-Freundin Deines Freundes hat übrigens kein Mitspracherecht bezüglich der Gestaltung der Aufenthalte beim Vater. Sie kann also nicht entscheiden, dass die Kinder keine Zeit mit Dir (allein) verbringen dürfen. Wenn Dein Partner aus beruflichen Gründen seine Kinder nicht regelmäßig betreuen kann, muss/darf er sich um eine adäquate Betreuungsmöglichkeit kümmern. Entsprechend darfst auch Du Umgang mit den Kindern haben und diese beaufsichtigen. Wäre das jedoch regelmäßig über längere Zeit und ausschließlich der Fall, KÖNNTE die Mutter der Kinder Euch rechtlich durchaus "einen Strick daraus drehen".

Da das jüngere Kind noch nicht mal ein Jahr alt ist, kann ich durchaus verstehen, dass die Mutter es nicht jetzt schon für längere Zeit am Stück zu anderen Leuten geben möchte. Andererseits hat Dein Partner ja das Recht, sein Kind regelmäßig zu sehen- und wie gesagt aus Sicht des Kindes sogar die Pflicht. In dem Fall würde es jedoch im Interesse des Babys Sinn machen, wenn der Vater es stundenweise sieht/betreut. Je nachdem, wie gut es seinen Vater überhaupt kennt und ob die beiden bereits eine tragfähige Beziehung haben, auch im Beisein der Kindesmutter. Oder, falls das nicht möglich ist, zumindest gemeinsam mit einer Bezugsperson des Babys (Oma, Patentante). Alles Andere (Baby die Woche über bei Euch, am Wochenende bei seiner Mama, oder einen ganzen Tag pro Woche bzw. jedes zweite Wochenende bei Euch, ...) wäre aktuell sicher noch nicht im Interesse und zum Wohl des Kindes- das könnte man jedoch sicherlich Schritt für Schritt "erarbeiten".

Ich hoffe, das hilft Dir/Euch ein wenig weiter!?

Liebe Grüße,

Kathrin

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Wenn das Kind unter drei ist und die Mutter des Kindes kein Einkommen oder nicht ausreichend Einkommen hat, muss er auch die mutter des Kindes Unterhalt bezahlen, falls seinen Einkommen das ermöglicht. Ob früher Verheiratet oder nicht, das ist egal.

Das sie ein Baby nicht mehrere Tage "hergeben" will ink. übernachtungen, kann ich nachvollziehen. Es wäre ja sinnvoller, wenn der Papa in Anwesenheit der Mutter, falls er das Kind nicht so gut kennt, ein paar Stunden in der Woche besucht. Oder in Anwesenheit der Oma oder andere für dem Baby Vertrauenspersonen oder eben alleine mit den Kindern, falls er genug Vertrauen zum Baby hat.

Wenn der Vater tatsächlich Termine ausmacht und öfters nicht wahrnimmt und ähnliche unzuverlässigkeiten auftretten, kann das natürlich "negativ" ankommen , vor allem wenn man sich nicht um ersatztermine bemüht, nicht absagt oder nur kurzfristig absagt. Ein Kindergartenkind, der sich schon seit Tagen oder Wochen auf dem Papa freut und dann doch 2 Stunden vor dem Treffen erfährt, dass der Papa doch nicht kommt....das ist einfach fies den Kind gegenüber. Wenn man aber rechtzeitig und mit Zeit in voraus weiss, dass es nicht klappt und sich um einen Ersatztermin bemüht, dann ist das eine andere Sache.

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Stillgelegt, Crossposting

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