Welche Verpflichtungen habe ich gegenüber meiner Ex-Schwiegermutter?

Ich habe mir mal so meine Gedanken gemacht, was wäre wenn meine Ex-Schwiegermutter mal pflegebedürftig wird, oder wenn sie verstirbt. Habe ich da irgendwelche Verpflichtungen? Mein Mann ist 2001 verstorben. Verstorben sind leider auch ihr erster Sohn und ihr Mann. Sie lebt mit ihrem Lebensgefährten zusammen, genau, wie ich und ich habe mit meinem neuen Partner 2 Kinder, verheiratet sind wir aber nicht. Also wäre ich ja die nächste Verwandte, oder?????

5

da man mit seinen schwiegereltern nicht verwandt ist, besteht auch keine gesetzliche verpflichtung irgendwelcher art.

die pflicht zur finanziellen unterstützung im pflegefall besteht nur gegenüber den eigenen eltern.

1

Rechtlich kenne ich mich da nicht aus aber ich würde schon mal sagen, dass du als nächste Angehörige verpflichtet bist dich um sie zu kümmern. Mal davon abgesehen, würde ich sie nicht als EX-Schwiegermutter bezeichnen, ihr wart ja nicht geschieden bevor dein Mann gestorben ist oder?

2

Nein, das nicht, aber da ich ja quasi 2 Schwiegermütter habe, nenne ich sie so, damit keine Verwechslungen entstehen. :-)

3

Hallo,

Du bist nun verwitwet ...

Rein Theoretisch kannst Du also auch neu heiraten ohne vorher eine Scheidung zu durchlaufen... Dann wärst Du Deiner "neuen Familie" gegenüber verpflichtet... da kann ich mir nicht vorstellen, dass Du auch für die Pflege der anderen Schwiegermutter gerade stehen "musst" ...

So stelle ich mir aktuell vor, dass die Verhältnisse ähnlich stehen wie bei einer Scheidung...

Interessante Frage... das müsste man doch tatsächlich mal bei Behörden recherchieren!
Immerhin geht es im Fall einer Pflege um nicht unerhebliche Beträge...

Im Idealfall hat Deine (Ex-)Schwiegermutter für diese Eventualität längst entsprechende Versicherungen abgeschlossen...

Was jeder machen sollte um seine "Hinterbliebenen" vor diesen immensen Kosten und Problemen zu schützen...

LG

weitere Kommentare laden
6

Es zählt immer nur die Blutsverwandtschaft bzw. eine Adoption. Angeheiratet ist gar keine Verwandtschaft.

8

Du bist nicht mit ihr Verwandt, sondern du WARST verSCHWÄGERT. Was ja auch das Wort Schwiegermutter beinhaltet.

Keinerlei Verpflichtungen.

9

Hallo,

ich würde mal spontan sagen, dass du keine Verpflichtungen hast - höchstens vielleicht moralische.

Ich fühle mich meiner Ex-Schwiegermutter in keinster Weise verpflichtet, weder finanziell noch moralisch - allerdings lebt mein Exmann auch noch und die Scheidung damals war nicht gerade freundschaftlich.

LG,
delfinchen

10

Es heißt doch immer , bis das der Tod euch scheidet, also gehen ich mal davon aus das es keinen Unterschied gibt, zwischen so geschieden oder einer verstirbt.

Ich hoffe doch mal das du nicht für den Unterhalt aufkommen müsstest. ( ich bin geschieden und fände es ehrlich gesagt, ne Unverschämtheit wenn ich für den Drachen noch irgendwas mal zahlen müsste).

Im Prinzip seid ihr ja gar nicht ( mehr?) verwandt.

Fände es aber auch sehr interessant zu wissen.

11

Verwandt waren sie noch nie, verschwägert werden sie jedoch auf ewig sein (egal ob der Mann verstorben ist, noch lebt oder ob es eine Scheidung gab). Das selbe gilt natürlich für die Geschwister (Schwager/Schwägerin).

12

Wäre ja noch schöner. Gibt auch Leute, die haben 2 oder 3 Ex-Schwiegermütter. Sollte man dann für die alle aufkommen?

13

Hi,
rechtlich hast Du keine Verpflichtung. Eventuell hättest Du aber eine moralische. Aber diese Entscheidung bleibt dann Dir überlassen.
LG,
Lina

14

ich wuesste nicht, dass man der schwiegerfamilie verpflichtet ist, aber nett waere es schon, wenn man sich trotzdem kuemmert.