Pflegekind

Hallo zusammen,

Ich schreibe zum ersten mal in so einem Forum deshalb weiß ich nicht ganz wie ich mein Anliegen einleiten soll.

Ich komme einfach mal zu meiner frage

Ich wollte mal fragen ob es möglich ist ein Pflegekind aufzunehmen das man schon kennt ?

Und was Brauch man für Vorraussetzungen ?

Danke im voraus für die hoffentlich vielen sinnvollen Antworten

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Man muss sicherlich älter sein als 16 ...

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Vielleicht geht es um ihn selbst....?

LG
Caro

An Rene:

Wende Dich an das Jungendamt, die helfen sicherlich weiter.

LG
Caro

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Nein es handelt sich nicht um mich

Es handelt sich dabei um meine Freundin sie lebt seit ein Einhalb Jahren in einer Pflegefamilie

Und seit ungefähr 3 Monaten hält sie es da einfach nicht mehr aus weil sie ständig von ihrer "Pflegemutter" angezickt wird

Deshalb war meine frage was für Vorraussetzungen man mitbringen muss da meine Mutter meinte das sie sie gerne übernehmen würde und ich ihr das Heim nicht nochmal antun möchte

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ja das ist möglich

ob das in deinem fall, den du im kopf hast aber so ist, kann dir nur das zuständige Jugendamt sagen

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Danke für die Antwort

Meine Freundin meinte aber irgendwas das dass sie wenn dann nur In diesem bestimmten Kreis in eine Familie darf

Und da ich vor 3 Jahren umgezogen bin ist meine frage ob man das rein theoretisch auch irgendwie umgehen könnte

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das stimmt so pauschal nicht

in aller regel wird das jugendamt im kreis A (in dem das pflegekind wohnt) dieses im kreis A vermitteln (weil es dort ja auch die Pfelgeeltern betreut).
geht es aber darum, daß eine verwandte person oder eine bereits vertraute die pfelgschaft übernehmen soll, dann ist das ja eine andere situation als wenn eine komplett neue/ fremde Familie gesucht werden müßte

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Hallo,

ich glaube das jugendamt entscheidet solche Dinge, man kann nicht hingehen und sagen, ach dann wohn doch bei uns als Pflegekind. Kommt auf das Alter des Kindes an und wie gesagt, das Jugendamt wird sich die Familie, in die das kind kommen soll auch (gründlich) angucken, so einfach geht das nicht. Weiß jetzt allerdings auch nicht wie das ist, wenn das Kind schon 16 Jahre alt ist. Am besten sich beim Jugendamt oder Lebensberatung erkundigen. Kann man ja auch anonym bestimmt machen.

LG
jiggi

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Ok danke für die Antwort ich Denk ich werde mit meiner Mutter einfach mal zum Jugendamt gehen und mich informieren

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Ja, in aller Regel WOLLEN die Jugendämter sogar Pflegekinder lieber bei Verwandten, Freunden und im Umfeld lassen, wenn es jemand gibt der in Frage kommt.

Natürlich müssen diese Leute auch grundsätzlich in Frage kommen als Pflegeeltern, die Wohnung und der Altersabstand zum Pflegekind müssen passen, aber sonst geht das.

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Also ich bin ihr Freund also fester Freund und meine Familie kennt sie schon seit der Grundschule

Würde das Jugendamt sowas dann auch als Vorzug sehen ?

Und zu unserer wohnsituation

Wir haben ein Haus mit neben an liegender Wohnung

Was meinst du mit einen altersabstand ?

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die Pflegeeltern müssen schon 25-35 Jahre älter sein als das Pflegekind!

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Das man schon "kennt"? Ja, also ich "kenne" viele Leute. Das "kennen" allein reicht aber nicht, um all die Auflagen, die normalerweise bei einer Aufnahme eines Pflegekindes gelten, zu umgehen.
Wenn z.B. die eigenen, nächsten Verwandten das Kind in Pflege nehmen oder vielleicht der Stiefvater, bei dem das Kind bereits jahrelang gelebt hat - alles kein Problem (naja, natürlich viel bürokratischer Kram, aber generell möglich).
Wenn natürlich ein gerade selbst erst volljährig geworder Teenie seinen "Schulfreund" helfen will durch die Aufnahme, wird das ziemlich unmöglich.

Hier kannst du die Voraussetzungen nachlesen: http://www.moses-online.de/artikel/persoenliche-voraussetzungen

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Naja ein einfacher Schulfreund bin ich jetzt nicht

Familien Angehörige hat sie bis auf ihre Oma nicht zu mindestens keine die in der physischen oder psychischen Lage wären sie zu erziehen

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Hallo,
ich nehme an, es ist DEINE Freundin und nicht nur irgendeine Freundin. Dann laßt es! Das ist eine ganz heikle Sache. Es kann sehr schnell passieren, dass dir und deiner Mutter hier irgendwann §174 StGB vorgeworfen wird.
Warum geht sie nicht in betreute Wohngruppen? So jung kann sie ja nicht mehr sein und Heime gibt es eigentlich kaum noch.