Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig:
Meine Jungs sind bei meinem Mann privat versichert (Beamter), Ich bin gesetzlich versichert. Mein Mann darf pro Kind 4 Tage bezahlt bei Erkrankung zu Hause bleiben.
Mir ist klar, dass meine KK kein Krankengeld zahlt, die Kinder sind ja nicht bei ihnen versichert.
Meine Frage:
Darf ich mich auch 10 Tage pro Kind krankschreiben lassen..ohne Lohnfortzahlung...
TausendDank schon mal....
Kinderkrankentage bei privat versicherten kids
Hallo!
Frag doch mal deinen Arbeitgeber. Soviel ich weiß, wirst du für diese Zeit freigestellt. Krankgeschrieben wirst du nicht, du bist ja nicht krank.
Wo die Kinder versichert sind ist dem Arbeitgeber egal. Du brauchst eine Bescheinigung vom Arzt, daß das Kind krank ist.
Bin mir aber nicht sicher, ob das überall gleich ist. Wie gesagt, einfach mal bei Arbeitgeber und Krankenkasse nachfragen.
Alles Gute.
Lg
hi,
wenn dein Mann nicht mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdient, hat er auch 10 Tage. viele wissen das nicht, und so mancher Dienstherr ist da nicht sehr auskunftsfreudig.
zu dir:
ich glaube nicht, dass die Kinder bei dir versichert sein müssen. frag bei deiner KK nach.
lg
bleathel
Erstmal danke ich dir ganz doll!!!Meine KK ist mit der Anfrage überfordert gewesen- Auskunft war nur, dass ich kein KKgeld bekomme, aber ob ich mich auch die 10 Tage freistellen lassen kann, wussten sie nicht...Mir geht es nicht mehr um das Geld, sondern eben nur, ob ich mich auch freistellen lassen kann, weißt du...
Mein Mann und ich sind beide Beamte, sind beihilfeberechtigt und privatversichert.
Wir haben auch 10 Tage.
LG C.
Also, ich meine dass es unabhängig ist, wo die Kinder krankenversichert sind.
Ich selbst bin Beamtin, beihilfeberechtigt und privat versichert.
Mein Mann ist Angestellter im öD, die Kinder sind beide bei ihm in der gesetzlichen KV familienversichert.
JEDER von uns hat jeweils Anspruch auf 10 "Kinderkranken"-Tage PRO Kind!
Wenn eins der Kinder krank ist, nehme ich die Tage genauso wie er, reiche bei meiner Personalstelle die Bescheinigung vom Arzt ein und erhalte meine Bezüge weiter, OBWOHL die Kinder NICHT über mich privat versichert sind, sondern über die GKV meines Mannes! Das spielt überhaupt keine Rolle.
Also muss es doch umgekehrt genauso sein!?
Damit mein Mann das Krankengeld erhält, wenn er die Tage in Anspruch nimmt, müssen wir auf der Rückseite der Bescheinigung seine Daten inkl. KV-Nr. angeben. Er erhält auch eine Bescheinigung über Lohnersatzleistungen für IHN (für die Steuer), also gehe ich davon aus, dass die Leistung aus SEINEM KV-Anspruch erfolgt.
Die Leistung erfolgt gem § 45 SGB V, liess doch da nochmal nach.
Warum hat Dein Mann als Beamter denn nur Anspruch auf 4 Tage? Liegt er mit seinen Bezügen über der Bemessungsgrenze? Ansonsten würde ich mich da echt nochmal sachkundig machen. Wie vorher schon geschrieben, stellen sich manche Dienststellen bei dem Thema bewusst "doof". Auch auf meiner neuen Dienststelle wusste angebl. keiner, wie die Kinderkranken-Tage bei einer Beamtin zu handeln wären. Ich habe drauf bestanden (bin ja nicht von "gestern" ) und, siehe da, jetzt gehts....
Gruß, Sandra
"Wenn eins der Kinder krank ist, nehme ich die Tage genauso wie er, reiche bei meiner Personalstelle die Bescheinigung vom Arzt ein und erhalte meine Bezüge weiter, OBWOHL die Kinder NICHT über mich privat versichert sind, sondern über die GKV meines Mannes! Das spielt überhaupt keine Rolle.
Also muss es doch umgekehrt genauso sein!?"
Warum muss es umgekehrt auch so sein? Du wirst doch nicht von deiner privaten Krankenkasse bezahlt, sondern bekommst weiterhin Bezüge. Dein Arbeitgeber, bzw. Dienstherr zahlt also weiter. Bei der TE zahlt der AG nicht weiter, da sie Angestellte ist, es ist bei ihr die (gesetzliche) Krankenkasse, die zahlen soll. Diese zahlt aber nicht, da die Kinder nicht in der GKV versichert sind.
Er liegt über der Bemessungsgrenze...
Deine Antwort hat mich sehr beruhigt...
Darf ich mich auch als Begleitperson im KH aufnehmen lassen?
Also, ich hab jetzt selbst mal den § 45 SGB V gelesen, und da steht nix davon, dass man nur dann Krankengeld erhält, wenn das Kind bei einem selbst (mit) versichert ist! Demnach hat man als gesetzlich Versicherter GRUNDSÄTZLICH Anspruch auf Krankengeld während dieser 10 Tage!
Außerdem hast Du gemäß § 45 Absatz 5 auf jeden Fall Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Voraussetzung ist die Bescheinigung des Arztes über die Krankheit Deines Kindes.
Ich würde mich daher an Deiner Stelle nicht so einfach von Deiner KK abschmettern lassen, sondern ihnen diesen § mal zum Lesen geben. Und warum sollst Du dir das Krankengeld entgehen lassen, wenn du doch darauf Anspruch hast!?
Ich kenne das auch, dass die gesetzlichen Krankenkasen gerne mal unwissend sind bzw. so tun.
Nach der Geburt meines Sohnes gab es ein ewiges HickHack, wer denn nun die Erstversorgung im Krankenhaus zahlt. In "anständigen" Verhältnissen wäre ja schließlich das Kind bei der Mutter versichert... war ja eben bei uns nicht so: ich privat, der Kleine (nachträglich) familienversichert in der GKV meines Mannes und dazu waren wir zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet! Skandal!
Die GKV hat sich geweigert (sowas gebe es eben nicht!), meine PKV hat sich geweigert... ich bin dran geblieben und am Ende wurde es dann bezahlt!
Haha das war bei uns genauso, ich bin ebenfalls privat, Mann gesetzlich und Kind ebenfalls gesetzlich. Man war das ein Theater bis die die KH Rechnung bezahlt haben^^
Sehe das genauso wie du
Soweit ich weiß, muss das Kind zwar nicht bei dem Elternteil mitversichert, also familienversichert sein (das wäre ja auch Quatsch, das Kind kann ja nur bei einem Elternteil mitversichert werden, trotzdem haben beide Anspruch auf Kinderkrankengeld), aber es muss grundsätzlich in einer GKV versichert sein und das ist das Kind der TE nicht.
Hallo, ich habe als Beamtin (Kind bei mir privat versichert) auch nur die 4 Tage + 3 bei schwerer Krankheit (das wird aber nicht explizit geprüft, AUB reicht). Mein Mann (gesetzlich) kann sich 10 Tage freistellen lassen, bekommt aber dafür keinen Pfennig. Gut, dass meine Tochter kaum krank ist. Im Notfall würde ich mich wahrscheinlich selbst krank schreiben lassen, da ich sonst nie krank bin....
LG
Berit
Vielen Vielen Dank für eure Antworten...nun sehe ich klarer und bin beruhigt!
Hi! ! Bei uns ist es auch so, dass die Kinder privat sind und ich gesetzlich! In meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass mein AG keine kinderkranktage bezahlt! Wären die Kinder gesetzlich, würde meine, bzw dann auch deren, Krankenkasse die tage bezahlen, die private der kinder übernimmt die kosten nicht- somit bleibt mir nur die Möglichkeit, Überstunden zu nehmen oder unbezahlten Urlaub/bzw normalen Urlaub!
Frag einfach bei der privaten Krankenversicherung deiner Kinder nach, dann bist du auf der sicheren Seite!
Gvlg Fee
Hallo!
Den Anspruch auf diese 10 Tage pro Kind hast du auch, nur bekommst du kein Geld von der KK, da die Kinder privat versichert sind. Dein Arbeitgeber muss dir lediglich 10 Tage unbezahlten Urlaub pro Kind gewähren.
LG
Bist du sicher, dass deine Kinder bei deinem Mann MITversichert sind? Mein Sohn ist auch privatversichert bei der gleichen Versicherung wie mein Mann aber er hat seine eigene Versicherung. Ich kenne es bei den Privaten nicht, dass man sich mitversichern könnte.
Meines Wissens zahlt keine private Versicherung Krankengeld für Eltern! Ich würde mich da nochmal genau erkundigen! Das ist auch der Grund warum ein Gericht entschieden hat, dass Eltern von privatversicherten Kindern anspruch auf 5 Tage Sonderurlaub haben. Das heißt dann, dass DU diese 5 Tage nehmen kannst und nicht unbedingt dein Mann nehmen MUSS. Das machen wir hier auch. Ich bin gesetzlich versichert und kann bis zu 5 Tagen zu Hause bei meinem Kind bleiben wenn es krank ist. Ob du dann eine Krankmeldung des Kindes brauchst, weiß ich nicht. Mein Arbeitgeber vertraut mir und weiß, dass ich ihn da nicht anschwindle und hat von mir nie eine verlangt.
Also, schau erstmal, ob deine Kinder bei deinem Mann mitversichert sind oder ob sie selbst versichert sind. Wichtig ist auch zu wissen, ob die Krankenkasse deiner Kinder tatsächlich die Kranktage der Kinder bezahlt.
Gruß
marinab