hallo,
ich brauche mal eure schnelle hilfe oder eine anlaufstelle, wo ich mich informieren kann.
der bruder meines mannes ist gestern gestorben, dieser hat selbst keine familie, war drogen und alkoholabhängig, hatte einen vormund und lebte in einer betreuten wohngemeinschaft.
jetzt sagte uns der betreuer, dass wir die beerdigung bezahlen und abwickeln müssen.
stimmt das? wir als familie haben jetzt nicht mal eben das geld für eine beerdigung für einen bruder mit dem mein mann schon seit jahren keinen kontakt hat. seine mutter lebt auch noch, bezieht aber auch nur eine kleine rente und kann auch keine beerdigung bezahlen.
wie ist die rechtslage? springt irgendwie der sozialstaat für solche fälle ein? wenn ja, wo `kann ich mich informieren
vg
hilfe - schwager gestorben - wir sollen die beerdigung bezahlen
Wichtig: Ich würde an Deiner Stelle mich erstmal um KEINEN Bestatter bemühen usw. Denn es gilt der alte Grundsatz "wer bestellt, bezahlt !!!!" Soll es das Sozialamt klären.
Aber:
Die "Erbfolge" stellt die Mutter und den Bruder gleich !
"Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte usw"
Und GENAUSO halten sich bei uns auch die Behörden an die Familie, wenn eine Beerdigung zu bezahlen ist.
Das heißt, die Mutter und der Bruder zu gleichen Teilen !
Ich kann nur für Baden-Württ. sprechen, aber bevor da ein Amt die Beerdigung übernimmt, wird erst die Familie gründlich in die Mangel genommen, ob sie nicht doch was bezahlen kann.
Letztes Jahr starb die Schwester meines Mannes. Mein Mann hätte die Beisetzung definitiv bezahlen müssen, wenn sie kein ausreichendes eigenes Vermögen gehabt hätte. Da hätte auch keinerlei Rolle gespielt, dass seine Rente unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, da es mich auch noch gibt und ich ihm hätte das Geld geben müssen !
Das Billigste ist eine absolut anonyme Feuerbestattung, falls ihr bezahlen müsst.
LG Moni
Hallo,
hier bin ich mir nicht so sicher ... (also wer bestellt, bezahlt!). Bei unseren Nachbarn war es so, dass sich ein Familienangehöriger an einem öffentlichen Platz das Leben genommen hat.
Da wurde von der Polizei, als die Spurensicherung fertig war, ein Bestatter gerufen (der teuerste vor Ort, angeblich der einzige, der zu erreichen war). Der hat eine total heftige Rechnung präsentiert, die die Nachbarn dann bezahlen mussten. Der Nachbar grummelt heute noch, dass, wenn er das gewusst hätte, er sich selbst gekümmert hätte.
GLG
Miss Mary
DAS hätte die Familie nicht bezahlen müssen. Da wäre ich wohl sehr auf die Barrikaden gegangen mit Anwalt. Was ich nicht beauftrage/unterschreibe, zahle ich nicht.
Man hätte der Familie ganz klar die Chance geben müssen, sich selbst - und kostengünstiger - zu kümmern, ganz so geht es normalerweise nicht.
LG Moni
Dafür kommt das Sozialamt auf, ihr seit nur euren Eltern gegenüber verpflichtet, eingradig verwandt und nicht untereinander. Steht so im BGB.
Außerdem habt ihr Familie und deren Verpflichtung zu tragen. Nur die Eltern des Schwagers können zur Kasse gebeten werden.
Lg O
Stimmt leider generell so nicht !
Mein Mann hätte die Beisetzung seiner Schwester bezahlen müssen ! Klare Aussage vom Sozialamt, die haben sogar gleich ein Gerichtsurteil präsentiert.
Mutter und Bruder sind gleichwertig zahlungspflichtig.
Kann gut sein, dass es in den Bundesländern verschieden ist, aber das Sozialamt zahlt zuallerletzt, wenn definitiv nirgendwo mehr was zu holen ist.
Wobei ich sogar einen Fall kenne, bei dem das Amt vorstreckte und der Bruder dann in kleinen Raten abzahlen musste. Und der hatte auch "eigene Familie".....
LG Moni
Endlich mal jemand, der ebenfalls Ahnung hat.
Es ist im übrigen nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Als mein Onkel vor ein paar Jahren gestorben ist müssten die Eltern die Beerdigung bezahlen - obwohl sie nicht wollten! Meine Mutter und ihre Schwester wurden gar nicht behelligt.
Es waren a beide Eltern da. Und ob sie das wollten spielt keine Rolle, sie sind dazu verpflichtet
Sag ich doch Sie mussten bezahlen auch wenn sie nicht wollten.
Hallo,
für die Bestattungspflicht gibt es eine Reihenfolge. Zuerst sind Ehepartner dran, dann die Kinder, dann die Eltern und erst dann Geschwister. In eurem Fall ist also die Mutter für die Bestattungskosten zuständig.
Die Mutter kann beim Sozialamt anfragen, ob die Bestattungskosten übernommen werden.
Euch würde ich raten, das Erbe auszuschlagen (ich vermute mal, dass es bei dem Verstorbenen finanziell eher schlecht aussah), falls die Mutter es auch macht. Ansonsten ist sie allein erbberechtigt.
Aber beachtet bitte, dass die Ausschlagung des Erbes nichts mit der Bestattungspflicht zu tun hat.
Und wenn ihr die Erbschaft ausschlagt, denkt auch dran, für eure Kinder auszuschlagen.
Gruß
Sassi
Sorry, hab mich verschrieben:
Euch würde ich raten, das Erbe auszuschlagen (ich vermute mal, dass es bei dem Verstorbenen finanziell eher schlecht aussah) UND die Mutter sollte es auch macht.