Dürfen Eltern sich am Sparbuch der Kinder bedienen?

Hallo,

meine Frage steht oben.

Hintergrund dazu:
Die Mutter meiner Stiefkinder hat deren Sparbücher (alles Geld, das die Kinder von Verwandten bekommen haben) abgeräumt, um sich angeblich Heizöl zu kaufen. Die Kinder leben nicht mehr bei ihr. Sie hat chronischen Geldmangel und bevor sie sich einen Vollzeitjob sucht, bedienst sie sich eben mal an den Kindern.

Ich verstehe es, wenn man Anschaffungen für die Kinder macht, aber für Heizöl, wenn die Kinder nicht bei ihr wohnen?? Selbstverständlich hat sie kein Geld, um die Kohle zurückzuzahlen. Die Große ist megaenttäuscht, u.a. weil sie nächstes Jahr den Führerschein machen wollte und eben einen Teil vom Sparbuch dafür hernehmen wollte und sie nix mehr auf der hohen Kante hat.

Kann man hier was tun?

LG
ulmerspatz

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Hallo,

wenn die Mutter kein Geld hat um es zurück zu zahlen oder es absehbar ist, das

das Geld langfristig von ihr zu holen ist, würde ich dies unter Lehrgeld verbuchen.

Lehrgeld deswegen, weil es ja bisher versäumt wurde, die Sparbücher bzw. die Verfügungsgewalt in die eigenen Hände zu bekommen. Eröffnet man ein Sparbuch für die Kinder, müssen beide Elternteile dafür ihre Unterschrift leisten. Es gibt Mittel und Weg
dafür zu sorgen,das niemand mehr an das Geld heran kommt, bzw. das der andere Elternteil auch ohne Sparbücher gemeinsam mit den Kindern das Geld von der Bank einfordert. Für diesen Zweck gibt es in den Banken diese lustigen Anzugträger/innen auch Kundenberater genannt.
Ich hoffe es wurde nicht noch darauf eingezahlt, in der Zeit, wo man keinen unmittelbaren Zugriff auf die Sparbücher hatte.

Klageweg = aussichtslos, wenn nicht zu holen ist. Denn schlimmstenfalls hat man dann noch die Gerichtskosten am Hals, weil man bei Zivilprozessen einen Geruchtskostenvorschuss entrichten muss.
Aber die muss man für sich selber entscheiden.
Es kommt darauf an, ob sie der Klageweg lohnt und dies wird wohl erst ab Summe X der Fall sein.

Dann hat man einen vollstreckbaren Titel.

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Hallo,

"Für diesen Zweck gibt es in den Banken diese lustigen Anzugträger/innen auch Kundenberater genannt"

Die lustige Anzugträgerin auch Kundenberaterin, die übrigens das schon langjährig für meinen Mann und die Ex war, sagte meinem Mann, dass sie auf KEINEN FALL Zugriff auf das Konto hat, weil ja seine 2.Unterschrift benötigt würde.

...der lustige Anzugsträger, auch Kundenberater genannt, hat das Geld dann letztlich doch an die Ex ausgezahlt.

#kratz

Bin sehr gespannt, was die denen vorgelegt hat.

Gruß

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Hallo ulmerspatz,

von der charakterlichen Seite her gesehen ist das Letzte!

Ob du von der rechtlichen Seite her etwas machen kannst? Wenn bei ihr nix zu holen ist, wird das schwer sein. Ich weiß auch nicht, inwieweit ihr das nachweisen müsstet, daß es wirklich das Geld der Kinder war - da kenn ich mich zu wenig damit aus.

LG
neppas

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Ich nehme an, die Große will nicht den LKW-Führerschein machen, sondern PKW oder Moped und ist damit noch unter 18 derzeit.
Die Antwort lautet daher: Ja, sie darf es. Als sorgeberechtigte Mutter (du hast nix anderes behauptet) ist sie zugleich vermögenssorgeberechtigt.

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Falsch.
Vermögen ist zu erhalten verwalten und zu vermehren die mutter hatte an dem geld rein garnichts zu suchen und muss es zurückzahlen

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Falsch. Das Vermögen gehört dem Kind rein rechtlich garnicht.

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Ja leider darf sie es. Die Mutter meiner Nichte hat das auch gemacht. Skrupellos ohne Ende. Glaube mir Kinder vergessen sowas nicht. ..

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Falsch da sagt das BGB ab §1638 (bis 1643)was ganz anderes

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Entgegen der Meinungen hier:
Nein darf sie NICHT!!!

Die vermögenssorge beinhaltet 3 Aufgaben
Das Vermögen zu erhalten verwalten und vermehren.
Lediglich die Zinsen dürfen für den Unterhalt des alltäglichen Lebens verwendet werden.
Eltern sind sogar verpflichtet bei einem Vermögen vom Kind von über 15.000€ ein vermögensverzeichnis zu führen.

Das Mädel kann ihre Mutter auf Schadensersatz verklagen sie ist trotz minderjährigkeit prozessfähig und kann ihre Mutter vors Familiengericht zerren.

Das ist die rechtliche Seite :)
Eltern haben am vermögen ihrer Kinder also schon vom Gesetz her rein garnichts versuchen da kann es noch so lang jedermanns sitte und gewohnheit sein mal eben ne reperatur zu bezahlen aber erlaubt ist es nicht.

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Aus dem Grund hab ich die Konto der Kinder sperren lassen, da kommt niemand außer sie selbst ran. Sonst hätte mein Ex neben dem kompletten Geld welches wir zur Hochzeit bekommen haben, noch die Konten der Kids leer geräumt.

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Hallo,

wie ist es dann bei den Großeltern? Dürfen die vom Sparbuch der Enkel Geld abheben, das sie im Laufe der Jahre s e l b s t einbezahlt haben?

LG
Linda

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Huhu,

es kommt darauf an. Wenn es ein Konto auf den Namen der Kinder ist, wo man (wer auch immer ob Eltern, Großeltern etc.) drauf einzahlt damit sie später was haben, dann nicht.
Wenn man aber ein Konto auf macht auf seinen Namen und da Geld sammelt für Anschaffungen für das Kind, dann ja.

ABER wenn Großeltern etc. Geld schenken (ohne Bezug auf eine Anschaffung) und dann sagen es ist für später für das Kind, dann wäre es mehr als kackfrech irgendwas (vorallem nichts für das Kind) zu kaufen.

Lg

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Hallo,

wenn das Geld auf ihren Namen angelegt ist natürlich.

Moralisch mag es fragwürdig sein.

Anders ist es natürlich, wenn das Geld auf den Namen der Kinder angelegt ist. Dann stellt sich die Frage der finanziellen Sorge. Liegt die beim Vater oder bei der Mutter?

GLG

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Ich frage mich gerade warum die Mutter bei der das Kind nicht lebt überhaupt Zugriff auf das Konto hat, vor allem wenn man weiß wie die Frau tickt!

Und nein, natürlich dürfen Eltern nicht das Geld ihrer Kinder durchbringen! Sie sind dafür verantwortlich das das Vermögen ERHALTEN bleibt!

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http://www.sparkonto.org/duerfen-eltern-ans-sparkonto-der-kinder/

Relevant ist, ob die Konten wirklich auf die Kinder lauten.