Adoption/leibl. Vater hat kein Interesse am Kind/2.Teil

Hallo,

ich hatte vor kurzem schon mal gepostet
http://www.urbia.de/forum/12-familienleben/4445287-adoption-leibl-vater-hat-kein-interesse-am-kind/29010731
Nun ist es so, dass wir eine Notarin haben und diese bereits den leiblichen Vater angeschrieben hat. Er hatte bei ihr angerufen und gesagt er ist einverstanden. Er nannte ihr einen Notar, den sie direkt anschreibt und er unterschreibt das dann.
Meine Frage ist nun, wenn er einmal unterschrieben hat. kann das rückgängig gemacht werden? Kann er sich umentscheiden? Weil bis zur Adoption selber vergehen ja noch Monate. Kann er solange sich umentscheiden? Oder ist das erst rechtskräftig, wenn die Adoption durch ist?

Danke und lg, Katharina

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Nein, das ist kein Haustürgeschäft. Warum sollte er es rückgängig machen wollen? Außerdem hat er ja noch Zeit zum überlegen.

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...weil ich immer noch nicht nachvollziehen kann, wie man sein Fleisch und Blut nicht kennen lernen will. #kratz

#danke

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auf der anderen seite, selbst wenn du es nicht nachvollziehen kannst: wenn er sein kind nicht kennen lernen will, warum sollte er einer adoption nicht zustimmen?
ich vermute mal, dass er seine einverständniserklärung zurücknehmen könnte, bis die adoption durch ist. aber mach dich einfach nicht verrückt, nützt ja eh nix.
gruss, ks

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Huhu,

Nein, das kann er nicht rückgängig machen.

Lg

Andrea

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Doch, kann er - bis zum Gerichtstermin und auch noch während der Verhandlung. Erst danach ist die Ado rechtskräftig.

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Hallo,

was für ein Gerichtstermin?

Meine Tochter ist gerade von meinem Mann adoptiert worden.

Da gab es keinen Gerichtstermin.

GLG

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Er kann die Unterschrift zurückziehen, solange es keinen richterlichen Beschluss gibt.