erwachsene Kinder unterstützen

Hallo,

Kind 22, wohnt zuhause, beginnt im Sommer eine 2-jährige Ausbildung. Ausbildungsstätte ist 60km entfernt.

Es handelt sich bei dem Arbeitgeber um eine Kette (Name möcht ich nicht nennen), in unserem unmittelbaren Umkreis von 20km gibt es davon ca. 8 Filialen in denen sie auch hätte ihre Ausbildung machen können. Sie hätte freie Wahl gehabt, wo sie anfängt.

Unser Verhältnis ist leicht angespannt, so dass ich davon ausgehe, dass sie sich bald eine kleine Wohnung in der Nähe ihres neuen Ausbidungsplatzes suchen wird. Ich bezweifle, dass ihr Ausbildungsgehalt und Kindergeld (ca. 900,- Euro/mtl.), das auch sie bekommt, ihr reichen werden (für Miete und Lebenshaltungskosten) Sie hat ein eigenes Auto und einen recht lockeren Lebensstil was das Geld ausgeben anbelangt.

Sind mein Mann und ich verpflichtet, sie finanziell zu unterstützen? Nicht das wir das nicht auch freiwillig tun würden, im Rahmen unserer Möglichkeiten. Leider habe ich da so eine leise Vorahnung, dass sie versucht, gesetzlich alles auszuschöpfen.

Ich habe ihr immer gesagt, sie solle doch hier in der Umgebung ihre Ausbildung anfangen. In 10 Minuten wäre sie auf der Arbeit gewesen. Sie wohnt und hätte natürlich auch weiterhin bei uns zuhause wohnen können. Sie musste nie was bezahlen. Alles Geld, was sie verdient hatte, hat sie zur freien Verfügung.

Täglich 60km zur Arbeit hin und zurück zu fahren und das auch im Winter - bei der Vorstellung graust es mir. Abgesehen von der wirtschaftlichkeit.

Sie lässt sich nichts sagen, und zieht ihr Ding durch.

Unter welchen Voraussetzungen sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder finanziell zu unterstützen und wie lange?

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Bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung.

lies mal hier http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/ausbildung.html

In der düsseldorfer Tabelle steht ein Gesamtbedarf für Kind in Ausbildung nicht im Elternhaus wohnend von 670 Euro. Das Ausbildungsgehalt minus 90 Euro wird voll angerechnet, die Differenz müsstet ihr zahlen - bleibt da eine Differenz?

So habe ich es verstanden. Madame wird lernen müssen, mit wenig Geld klarzukommen.

Lichtchen

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In den 670 Euro ist das Kindergeld auch enthalten

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Soweit ich weiß sind Eltern dazu Verpflichtet ihren Kindern im Falle eines erst Studiums oder/und einer erst Ausbildung Unterhalt zu bezahlen,dieser kann allerdings auch in Naturalien sprich Lebensmitteln gezahlt werden.

Ebenso kann das Kind sein Kindergeld einklagen wenn es nicht im Haushalt der Eltern lebt!

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Das gilt übrigens bis zum vollendeten 25./26.Lebensjahr.

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Das stimmt nicht ganz.

siehe: http://www.vz-nrw.de/Unterhalt-Was-Eltern-zahlen-muessen

Sollte die Tochter unmittelbar im Anschluss an die Ausbildungsprüfung Medizin studieren, so sehen die Gerichte das häufig als eine einzige Ausbildung an, da die beiden Zweige "zeitlich und sachlich zusammen hängen". Eine solche Rechtsprechung erfolgt oft auch dann, wenn eine "besondere Begabung" des Kindes erkennbar ist. Auch bei den neuen konsekutiven (also aufeinanderfolgenden) Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschluss könnte es der Fall sein, dass sie als Einheit behandelt werden.

Und das heißt, dass man ggf. zahlt, bis das Kind fast 30 ist.

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Ich würde mich an eurer Stelle anwaltlich beraten lassen. Ich bon nicht ganz sicher, aber soweit ich es in Erinnerung habe, müssen Eltern nicht zwingend für die Kinder aufkommen, wenn sie eine gleichwertige Ausbildung, Studium etc. in Wohnortnähe hätten antreten können und so zuhause bei den Eltern untergekommen wären. Mag sein, dass ich mich irre.

Sie könnte u. U. Wohngeld beantragen und es gibt eine Berufsausbildungsbeihilfe. Da müsstet ihr euch mal erkundigen, wann man Anspruch darauf hat.

Und ansonsten muss die Dame lernen, dass man bei geringem Einkommen nicht alles haben kann und Auto, Sprit etc. Geld kosten. Wenn sie jetzt nahe an der Arbeitstätte wohnt, kann sie auf das Auto verzichten. Ich würde ihr nicht vorn und hinten alles reinblasen. Bisher hat sie ja gut gelebt mit eurer Unterstützung. Ich fämde es schon reichlich frech, wenn sie jetzt erwartet, dass ihr zusätzlich noch die neue Bleibe mitfinanziert obwohl sie die 3 Jahre noch bei euch hätte wohnen können. Alternativ muss sie eben in eine WG ziehen.

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Zur rechtlichen Situation kann ich nix sagen. Aber ich bin in einer ähnlichen Lebenssituation wie deine Tocher (24, Studentin) und vielleicht hilft dir das als Vergleichswert: Bis vor einem Jahr bin ich mit 450€ ausgekommen. Da waren keine großen Sprünge drin, keine Shopping-touren und kein Auto. Aber es hat ganz wunderbar funktioniert. Der durchschnittliche Student hat übrigens ca. 700€ zur Verfügung...

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Und noch ein Nachtrag: Ich kann sehr gut verstehen, dass deine Tochter mit 22 mal von Zuhause weg will. Ich habe ein wunderbares Verhältnis zu meinen Eltern. Und haben mit trozdem einen Studienort 6 Stunden von Zuhause ausgesucht. Einfach, weil ich mir beweisen wollte: Ich kann das! Nach 3 Jahren bin ich dann zum Master wieder in meine Heimatstadt gezogen. Und jetzt genieße ich die Nähe zu meinen Eltern sehr! :-)

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Bei einem Einkommen von 900 Euro pro Monat würde ich mich ganz entspannt zurück lehnen. Damit hat Madame nämlich keinen Anspruch mehr an euch.

http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

LG

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----dass sie versucht, gesetzlich alles auszuschöpfen.----

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie bei solch einem Einkommen noch groß was ausschöpfen kann.

Sie kann ja noch einen Minijob nebenbei machen. Zeitungen austragen zum Beispiel.

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Bei 900 Euro mtl. brauchst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit garnichts dazubezahlen.
Immerhin geht sie auch freiwillig weiter weg, sie hätte zuhause ja eine Wohnung, wenn sie das nicht in Anspruch nimmt - ihr Problem.
Kenne einen ähnlichen Fall eines ehemaligen Kollegen, dessen Sohn glaubte, er könne sein Ausbildungsgeld allein zum Unterhalt seines teuren Autos nehmen und hat den Vater verklagt - erfolglos. Nun fährt er mit den Öffis und muss zusehen wie er mit seinem Lehrgeld über die Runden kommt. Und soviel ich in Erinnerung habe, hat der noch etwas weniger verdient wie Dein Töchterchen.
Madamchen wird wohl lernen müssen, einzuteilen - schweres Schicksal.
Freiwillig würde ich ihr wohl da erstmal garnichts geben, besonders nicht, wenn ich damit rechnen muss, dass mich mein Kind verklagt - schlimm sowas.
LG Moni

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Hm ich find es ehr schlimm wenn eltern ihren Kindern verweigern was laut gesetzt ihnen zusteht.
Aber ich denke auch bei 900 Euro wird es keinen Anspruch mehr geben.

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Ich denke nicht, dass sie ihr verweigern wollen, was ihr zusteht. Ich sehe das so, dass das junge Fräulein 900 Euro für Jux und Dollerei verbrauchen will und darüber hinausgehende Ansprüche von Mama gedeckt werden sollen. DAS würde ich auch nicht einsehen.
900 Euro hat heute manche alleinerziehende Mama definitiv nicht zur Verfügung - und viele Rentner auch nicht, obwohl sie lebenslang gearbeitet haben.
Einteilen muss man halt irgendwann auch mal anfangen zu lernen.
LG Moni

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Es ist doch gesetzlich genau geregelt in welcher Form die Eltern die Ausbildung der kinder zu finanzieren haben. Und wenn euer kind das in Anspruch nimmt ist das doch nur rechtens ?!

Warum soll sie einen arusbildungsplatz nehmen der für euch bequemer ist ?! Das kann sie doch selbst entscheiden.
Ich verstehe diese Einmischung nicht.
Ich denke ihr müsst in Zukunft einfach beide den Lebensstil anpassen....ihr weil ihr evtl. Eure Tochter unterstützen müsst und eure Tochter weil diese Unterstützung halt begrenzt ist.

Natürlich wäre es bequemer ( für euch) sie wäre in der nähe. ...aber es ist ihr leben.

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Diese Geschichte hat aus meiner Sicht zwei Seiten...

1. Seite: 900 € sind für eine Auszubildende eine Menge Holz und da wird sie alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen können, wie sie will - das muss reichen (oder sie muss dazuverdienen).

Ich spreche da übrigens aus Erfahrung und hatte als Student bzw. nicht zu Hause lebender Schüler oftmals deutlich weniger. Das ist das eine!

2. Seite: Dieses Argument "es wäre ja viel billiger, wenn er/sie hier wohnen würde" kann ich unter keinen Umständen nachvollziehen!!!

Dein Kind ist 22. Da hatte ich eine eigene Wohnung, war mitten im Studium, war verheiratet (mit einem damals Geringverdiener) und gerade Mutter geworden! Das alles war keinesfall irgendwann früher mal, sondern vor genau 10 Jahren. Wieso kannst du nicht stolz auf dein Kind sein, dass es seine eigenen Wege geht? Wieso willst du sie "festketten"?

Und was das lockere Geld Ausgeben anbelangt: DAS wird sie sich doch nur nachhaltig abgewöhnen, wenn ihr sie jetzt mal mit 900 € alles alleine machen lasst! Wenn ihr sie weiter pampert und klein haltet, wird es so bleiben, wie es ist!

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Es hat weder etwas mit festketten, noch mit auf eigenen Beinen stehen zu tun, wenn man mit der Erwartungshaltung, dass Andere zahlen, auszieht.

Manchmal könnte ich mich über derlei Rechtslage wirklich aufregen. Es mag Fälle geben, da ein Unterhaltsanspruch durchaus Sinn macht. Aber aus meiner Sicht in im vorgetragenen Fall.

Man kann und sollte nicht über seine Verhältnisse leben. Da ist es kein Beinbruch, die zu Hause vorhandenen Mittel zu nutzen und es den Eltern nicht zusätzlich schwer zu machen.

Vielmehr als auf eigenen Beinen stehen zu wollen, scheint die Tochter mit dem Kopf durch die Wand zu wollen... Rationales Verhalten sollte man in ihren Alter unbedingt gelernt haben.

Grüße