Wieder mal eine bzw zwei Fragen zum Elterngeld. Mein Arbeitsvertrag ist befristet, er läuft aus am 31.März 2016. Seit 5.08.2015 bin ich im Mutterschutz, meine Tochter ist nun 7 Wochen alt, geb. 8.9.2015. Für meine Tochter bekomme ich nun Elterngeld 1015 € Bis 7.9.2016.
Nun zu meiner Frage: Angenommen ich bin in 9 Monaten wieder schwanger, wovon berechnet sich dann das Elterngeld für Kind Nr 2? DANKE!!
Elterngeld Kind Nr. 2
hallo!
als berechnungsgrundlage wird der verdienst 12 monate vor geburt genommen. hast du in diesen 12 monaten nicht gearbeitet, gibt es nur den mindestsatz, evtl. geschwisterbonus.
vg
Also das ist meiner Meinung nach so nicht richtig. Elterngeld wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Also werden die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes genommen. Sie müsste also den gleichen Betrag wie jetzt plus den Geschwisterbonus bekommen. Am besten mal bei der entsprechenden Elterngeldstelle nachfragen.
genau so ist es
Mir wurden damals 3 Monate von vor dem ersten Kind angerehnet ( Altersunterschied 23 Monate). bekommmst du direkt nach dem Jahr Elternzeit/-Geld dein Folgekind, bekommst du das gleiche Geld wie beim 1sten + den Geschwisterbonus.
Es werden wieder die 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes als Bemessungszeitraum genommen. Dabei werden aber die Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert (max 14 Monate) und mit Monaten vor dem Mutterschutz des ersten Kindes herangezogen, dabei werden immer volle Kalendermonate betrachtet, sobald nur 1 Tag Elterngeldbezug oder Mutterschaftsgeldbezug in einem Monat war wird dieser nicht zur Berechnung herangezogen.
Aus den 12 Monaten wird der Durchschnitt ermittelt und das ist die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.
Das heisst wenn der Mutterschutz deines nächsten Kindes spätestens in 10/2016 beginnt bekommst du das selbe Elterngeld + Geschwisterbonus(10% min 75€).
Jeder Monat später zählt dann mit dem Einkommen das du dann hast wieder zur Berechnung dazu.
Ab Mutterschutzbeginn später als 10/2017 zählen komplett das Einkommen der Monate 10/2016 -10/2017...
Mit 4 Monaten Elterngeldplus und damit 14 Monaten Elterngeldbezug kannst du das noch um 2 Monate schieben da maximal 14 Monate ELterngeldbezug ausgeklammert werden...
Wow! Super! Vielen Dank für deine Hilfe