Hallo zusammen,
hier mein Posting, welcher mich veranlasst eine schriftliche Vereinbarung zu treffen: http://www.urbia.de/forum/12-familienleben/4709729-mit-vater-im-haus-leben-schlechtes-gewissen
Mein Vater meinte tatsächlich, er könnte hier leben so lange wie er möchte. Um diesem entgegen zu wirken, verfasse ich nun etwas schriftlich. Nur stehe ich komplett auf dem Schlauch wie ich es neutral formulieren kann. Habt ihr Ideen?
LG
Vereinbarung schriftlich festhalten. Brauche eure Hilfe.
hallo tasimas,
ich erinnere mich noch sehr gut an den post und genau das hatte ich dir ja auch aus diesem prophezeit. was willst du denn schriftlich aufsetzen? mit welchen inhalten?
LG
Irgendeine Vereinbarung die beinhaltet, dass er im September, spätestens, auszuziehen hat. Aber auch, dass er dazu verpflichtet ist seine Lage zu verbessern
Hallo,
ich erinnere mich auch noch an eire Geschichte, ich hatte aber nur still mitgelesen, wenn ich mich recht erinnere.
Was möchtest du denn schriftlich festhalten und vor allem warum wollt ihr überhaupt etwas verschriftlichen? Ihr könnt doch deinem Vater einfach eine Frist setzen, bis wann er noch bei euch wohnen darf. Das obliegt doch allein euch?
LG
Da mein Vater meint, seinen Lebensabend bei uns verbringen zu können, wir aber mündlich vereinbart haben, im September ist Schicht im Schacht.
Ok, aber er dürfte doch da null Handhabe haben. Wenn ihr ihn rausschmeißt, kann er doch nichts dagegen tun?
Aber natürlich könnt ihr das machen, wie ihr möchtet. Ich bin da auch voll auf deiner Seite
Ich hoffe, ihr bekommt es geregelt!
Kannst Du ihm nicht sagen, er möge bis zum soundsovielten ausziehen und suchst ihm notfalls sogar eine kleine Wohnung?
Die Schulden, die er hat, kann er sicher auch so abzahlen.
Dies wurde vor Einzug besprochen. Allerdings glaubt er, er dürfe hier für immer wohnen.
Hallo,
die Vereinbarung schriftlich bringt Dir doch nichts, weil er das nicht unterschreiben wird.
Ich würde ihm höchstens schriftlich und nachweisbar darüber informieren, wie es abgesprochen war und dass ihr darauf besteht, dass er bis xx.yy. auszieht und dass "Lebensabend" bei euch verbringen niemals passieren wird.
"Hallo Papa,
ich fürchte, du hast da etwas falsch verstanden. Wir haben dich gerne fürs Erste aufgenommen, aber niemals sollte das eine unbefristete Lösung oder wie Du das nennst Lösung für Deinen "Lebensabend" sein. Wir haben von Anfang an gesagt, dass Du spätestens bis xx.yy.zzzz eine eigene Bleibe gefunden haben musst.
Bitte fange jetzt an zu suchen, damit Du spätestens bis dann auch eine Wohnung hast. Das Zusammenleben gestaltet sich für mich/uns auch nicht so, wie wir uns unser Leben vorstellen. Bitte akzeptiere es, dass wir kein Mehrgenerationenleben für längere Zeit geplant haben und nicht wollen.
Liebe Grüße, Cinderella."
Ich würde ihm noch mal eindringlich nahe legen, dass er das nicht verlangen kann und es hier keinen unaufkündbaren mündlichen Vertrag gibt und dass man - wenn jetzt Krieg ausbricht - die Frist auch verkürzen kann. Er wird es ja wohl nicht drauf anlegen, eine familiäre Zwistigkeit vors Gericht zu treiben.
LG
Sei doch mal ehrlich zu Dir selbst: Du kennst doch Deinen Vater und weisst doch genau, egal was Du ihm schriftlich aufsetzt, er wird Ausreden um Ausreden finden, um im September nicht auszuziehen, oder?
Hallo.
Er hat einen mündlichen Untermietvertrag.
Den kündigst Du schriftlich gemäß der gesetzlichen Frist, mit einer Nachfrist zum September.
LG
Ich sehe es wie rebekka. Förmlich und schriftlich den mündlichen Mietvertrag kündigen. Aber nicht erst zum September, es dauert eh bis mindestens September, bisihr ihn raus habt. Und wwichtig: Lass ihm die Kündigung per Einwurfeinschreiben zustellen, dann ist ein Zugang sichergestellt. Wenn du ihm die so gibst, sagt er halt, er hätte nichts bekommen...
Was sagt denn dein Mann nu dazu? Das ist ja kein Zustand...
Hallo,
ich denke, du kannst formulieren, was du willst. Dein Vater wird das Schriftstück nicht unterschreiben und tausend Ausreden erfinden, warum er nicht ausziehen kann.
Selbst wenn du ihm eine Kündigung des Untermietvertrages per Einschreiben zustellen lässt, wirst du im Zweifelsfall eine Räumungsklage anstrengen müssen. Und ... mal weitergedacht, ihn aus der Wohnung holen lassen müssen und ab in die Obdachlosigkeit, wenn er bis dann noch keine Wohnung angemietet hat.
Welche Ausrede hat er denn, wenn du ihm anbietest, mit ihm gemeinsam eine kleine Wohnung zu suchen??
LG
Nici