Hallo ihr lieben , mich beschäftigt ein Thema .
Es ist so das mein Sohn fast 6 Monate alt ist und wir gerne schnell ein weiteres Kind hätten.
Mein Elterngeld geht bis November diesen Jahres.
Meine Elternzeit bis November 2017.
Sollte ich schwanger sein , darf ich nicht arbeiten (Pflege).
Was bekomme ich An Geld , sollte ich in der Elternzeit schwanger sein ... Ich bin ja nicht arbeitslos , nur in Elternzeit ?!
Wie berechnet sich das Elterngeld für das zweite Kind ?
Anhand meines elterngeldes vom ersten Kind oder nach meinem letzen Lohn ?
Danke Schonmal:)
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
solltest du jetzt schnell schwanger werden und das Kind kommt noch vor dem Ende deiner Elternzeit zur Welt, bekommst du halt dein Elterngeld bis November 2016 und danach erstmal nichts bis zum Beginn des Mutterschutzes. Es ist dann ratsam, zum Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit zu beenden. Dann greift dein Vollzeitvertrag wieder und du hast Anrecht auf den entsprechenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Wie sich das Elterngeld für das 2. Kind berechnet, hängt davon ab, wie schnell du jetzt wieder schwanger wirst. Da kann es sein, dass noch ein paar Monate aus dem Zeitraum vor der ersten Geburt mit zählen. Wenn nicht, bekommst du nur den Mindestsatz.
Danke für deine Antwort
Wäre es denn sinnvoll meine Elternzeit zu verkürzen und wenn das durch ist schwanger zu sein um dann ins Beschäftigungsverbot zu fallen ?!
Ein Jahr ohne Geld ist ja eher schwierig :)
Du musst halt deinen Arbeitgeber fragen, ob er sich auf eine Verkürzung der Elternzeit einlässt. Das muss er meines Wissens nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, dass du erstmal Teilzeit in Elternzeit arbeitest. Ab einer gewissen Mitarbeiterzahl (ich glaube 15) darf dir der Arbeitgeber das nicht verwehren. So könntest du ein paar Monate was verdienen und dann schwanger werden. Dann wäre das Elterngeld nicht ganz so niedrig. Ich weiß aber nicht wie das bei TZ in EZ bei einer erneuten Schwangerschaft bezüglich eines BV ist. Solange du noch in EZ bist könnten möglicherweise deine Stunden auch wieder auf null gefahren werden, anstelle eines BV. Grundsätzlich wirst du dich aber auf deutlich weniger Elterngeld einstellen dürfen, als beim ersten Kind.
wieso darfst du schwanger nicht arbeiten?
Gruß chantalele
Jeder Arbeitgeber muss für eine schwangere Mitarbeiterin eine Risikobewertung aufstellen. Und wenn sich aus der Tätigkeit eine Gefährdung für Mutter oder Kind ergibt, darf die Arbeitnehmerin an diesem Arbeitsplatz nicht eingesetzt werden. In der Pflege ist das häufig der Fall (schweres Heben, Kontakt mit potentiell krank machenden Keimen...). Dann muss natürlich überprüft werden, ob die Arbeitnehmerin innerhalb des Betriebes an einen Arbeitsplatz ohne Gefährdung versetzt werden kann, und wenn das nicht möglich ist, muss die Arbeitnehmerin freigestellt werden. Allerdings bekommt sie den vollen Lohn und der Arbeitgeber holt sich das Geld von der Krankenkasse wieder (dafür zahlen alle Betriebe eine Umlage). (=Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber)
LG
hallo,
ich arbeite seit 35 Jahren (davon 27 auf Intensiv) in der Pflege und hier hatte noch nie eine Kollegin ein Beschäftigungsverbot mit der Begründung sie arbeitet in der Pflege.
Haben aktuell gerade wieder 4 Schwangere auf Station, die alle is zum Mutterschutz arbeiten.
Gruß chantalele