Mein Vater hat mein sparbuch aufgelöst als ich 13 jahre alt war hätte gern gewusst wieviel ich da drauf hatte da er mir die Summe nicht nennen will. Kann mir die bank da Auskunft geben? Ist schon 10Jahre her ich weiß keine Nummer oder das losungswort ich weis nur das es von mir war und ca 1300€ drauf waren.
Wäre sehr dankbar wenn mir wer weiterhelfen könnte.
Lg
Vater löst Sparbuch seines Sohnes auf und behält Geld
Gibt es noch Unterlagen darüber ? Wer hatte es eröffnet ? Würde einfach bei der Bank anrufen und nachfragen. Ansonsten würde ich deinen Vater mal drauf ansprechen ob er es toll fand seinem Kind Geld zu klauen.
Warum willst du das wissen?
Wer hat das Geld all die Jahre darauf eingezahlt?
Bei einem Sparbuch gilt das Prinzip der, der es in der Hand hält dem gehört es auch.
Ich habe einen Patenonkel der hat bei meiner Geburt ein Sparbuch auf meinen Namen eröffnet meine Eltern meinten damals auch das dort fleißig darauf eingezahlt wurde gesehen hab ich von dem Geld nie etwas und weiß auch nicht ob das Buch noch Existiert.
Da es dazu ja auch noch das Bankgeheimnis gibt wird dir auch keine Bank Auskunft darüber geben wie hoch die tatsächliche Summe war....
Ich würde sagen vergiss das Geld es ist sowieso nicht mehr existent dein Vater brauchte es scheinbar dringend (ich gehe davon aus das er das Geld ohnehin selbst auf das Konto eingezahlt hat)
Ich würde es albern finden, von meinen Vater das Geld deswegen zurück zu fordern oder ähnliches.
Lg
Normal ist das aber so, wenn da Sparbuch auf DEINEN Namen laufen soll, kann dein Onkel gar keins eröffnen. Zumindest ist das heut zu Tage so. Da müssen die Eltern unterschreiben und dann können auch nur die Eltern das Konto kündigen und evt. leer räumen.
Sollte damals aber wirklich der Onkel ein Konto auf Ihren Namen eröffnet haben, wieso sollte die Bank ihr keine Auskunft geben? Ist ja ihr Konto gewesen!?
Guten Tag,
Was würde dir die Information bringen ? Es wäre ja nicht mehr rückgängig zu machen. Vielleicht hatte dein Vater Gründe das Geld angehoben zu haben, vielleicht war er in finanzieller Not.
Und nein da wirst du keine handhabe mehr haben.
VG
Hallo danke für die Antworten
Mein Vater hat keine finanzielle not
Das geld habe ich von meinem patenonkel bekommen und habe es mit meiner mutter auf das sparbuch eingezahlt
Woher willst du wissen, ob dein Vater in finanzieller Not war oder nicht? Das ist wohl erstmal nichts, was man mit nem 13 jährigen bespricht.
Hallo,
frage doch einfach deine Mutter denn normalerweise muss sie die Auflösung des Sparbuches mit unterschrieben haben da du zu dem Zeitpunkt noch minderjährig gewesen bist. Ansonsten trau dich und frage direkt bei der zuständigen Bankfiliale nach denn sollte das Buch auf deinen Namen ausgestellt/eröffnet worden sein mussten beide Elternteile dafür auch unterschrieben haben. Sollte die Bank nur mit einer Unterschrift ausgezahlt haben dann frage mal nach wie es mit Schadenersatz aussieht bzw. evtl. war es auch nur eine Auszahlung aber auch da bedarf es, normalerweise, auch beider Unterschriften.
LG
Es sind nicht unbedingt beide Unterschriften vorgegeben wenn es um eine Auszahlung geht das legt man fest wenn das Sparbuch eröffnet wird. Wer einzahlt und abheben darf auch wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben oder verheiratet sind.
na klar, und um diese frage zu stellen meldest du dich extra bei urbia an...
so langsam nerven die ganzen frischlinge mit ihren angeblichen psycho-familien, -nachbarn, -freunden...
Wollte nur wissen ob ich mir beweise holen kann weil seiner Meinung habe ich kein Recht auf mein Geld und wenns dich nervt warum schreibst dan rein ....
Es ist 10 Jahre her... Damit ist die Bank raus. Hier greift die Verjährungsfrist und Unterlagen müssen nicht mehr aufbewahrt werden.
Hallo,
klar sind 1300€ eine Stange Geld ... aber legal kannst du vermutlich gar nichts machen. Er war vermutlich erziehungsberechtigt und damit auch abhebeberechtigt.
Versuch es loszulassen. Irgendwie.
GLG
Miss Mary
Also wenn das Konto auf dich lief, MUSS dein Vater dir alles zurückzahlen.
Du müsstest aber nachweisen, wieviel ungefähr drauf war und das es auf dich lief. Die Bank hat vielleicht noch etwas. Fragen kostet (fast) nichts.
Sowas nennt man Untreue.
Im Fachjargon klingt das so:
Der in § 266 StGB normierte Tatbestand der Untreue lautet seit seiner letzten Veränderung am 1. April 1998 wie folgt:
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.