Patchwork /Unterhalt

Guten Abend,

kurz zu meiner Situation. Ich habe einen 8 jährigen Sohn von einem anderen Mann. Seid 3 Jahren bin ich in einer Beziehung mit dem Mann meines 2 Kindes,3 Monate. Wir leben in einer gemeinsamen Wohnung, er verdient ca 1800 brutto. Ich bin Tagesmutter und verdiene ca auch so viel, allerdings als nebenberuflich selbständig und alle 4 Wochen kann ich aber auch arbeitslos sein. (vielleicht ist das relevant) er hat ein kind 6 jahre aus einer einmaligen Situation,er musste damals die Vaterschaft gerichtlich anerkennen.

Vor seiner jetzigen Beschäftigung hat er noch aufstockend alg2 bekommen. Fiel somit aus den Unterhaltszahlungen raus. Jetzt ist er raus aus alg2 und hat einen festen Job. Seid ein paar Monaten haben wir eine gemeinsame Wohnung und wollen auch in naher Zukunft heiraten.

Nun hat er sich beim Jugendamt gemeldet das er arbeitet und bekam 2 tage später die Zahlungsaufforderung von 201 Euro.

Kann das stimmen? Oder sollten wir es ausrechnen lassen mit der Gefahr dass es höher wird? Da ich jeden Monat damit rechnen muss arbeitslos zu sein und unser Geld grad mal so zum leben reicht, bin ich mir sehr unsicher was ich tun soll. Natürlich muss er zahlen, dennoch leben wir von seinem Geld. Aber ich bin ja nur seine Freundin und mit meinem Sohn aus meiner damaligen Beziehung hat er rechtlich etc ja auch nichts zu tun?!

Vielleicht kennt sich ja jemand aus, sodass ich weiss in welche Richtung ich gehen kann.

Vielen dank

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Dein LG ist wohl ein Mangelfall ( 3 Unterhaltspflichtige Personen (du Kind 1 und Kind 2)

Dein Einkommen spielt dabei keine Rolle.

Ich gehe mal von einem Netto von 1250 Euro aus. Der Selbstbehalt beträgt 1080 Euro.

D.h. nur 170 Euro wären möglich als Ku einzufordern.

Erschwerend kommt hinzu das ihr zusammenlebt. Das könnte des JA als Grundlage nehmen, den Vater etwas im SB runterzusetzen.

Erleichternd kommt für Ihn aber und das wiegt mehr, der weitere Unterhalt für ein weiteres Kind hinzu.

Beide Kinder sind gleich gestellt.

Verteilen wir nun die 170 Euro auf beide Kinder. Dürfte das Verhältnis 100 Euro zu 70 Euro sein (aufgrund der Altersgruppe der Kinder). Die 70 Euro muss er ja nicht zahlen, da das Kind bei Ihm lebt.

Ich würde hier auf jeden Fall das JA auf einen Mangelfall hinweisen und Einspruch einlegen.

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Hallo

Das JA darf den Selbstbehalt nicht herabsetzen ,das darf nur ein Gericht.

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Oh, okay das wusste ich nicht. Meine Ex ist damals netterweise direkt zum Anwalt gerannt. Zwar habe ich nie am SB gekratzt aber Eventualitäten doch schon mit meinem besprochen.

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Hallo,

wenn Dein Mann Bedenken hat, kann er natürlich mit dem JA sprechen, ob das seine Richtigkeit hat. Andererseits hat er nunmal dieses andere Kind und ist ihm zu Unterhalt verpflichtet.

LG

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Ja er hat sich ja deswegen extra gemeldet weil er ja zahlen will bzw muss aber unsere Familie sollte ja eigentlich Vorrang haben.

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Warum sollte Eure Familie Vorrang haben? Beide Kinder haben Vorrang, auch sein 1. Kind!

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Hallo

Hat er gemeldet, das er noch ein weiteres Kind hat?

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Bei dem Jugendamt in der Stadt der Frau noch nicht.

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Mit dem Unterhalt liegst du unter dem, was mit 6 fällig ist. Selbst unterste Stufe sind es 297 Euro, die für einen 6 jährigen fällig sind.

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Hallo.

Ganz unabhängig davon, ob es höher oder geringer ausfallen könnte, würde ich die Angelegenheit auf alle Fälle hieb und stichfest abklären lassen.
Schon alleine deshalb, um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Zeitgleich würde ich auf beiden Seiten (sowohl dein Freund, als auch du) Ausschau nach einem besser bezahlten Job bzw. einem Nebenjob halten.

LG

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Er ist bei der Bundeswehr. Da kann er nicht einfach so aussteigen. Und ich liebe meinen Beruf mit den Kindern. Und mit einem 3 monate alten Baby kann ich sowieso nicht arbeiten gehen außer das was ich zurzeit mache.

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Er ist bei der Bundeswehr und bekommt nur 1.800€ brutto? Wie lange ist er da?

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Ach ja, mit dem heiraten würde ich nochmal mich beraten lassen.

Dein Mann muss dann zwingend in die steuerklasse 3 ( auch wenn es eventuell finanziell wenig Sinn hat) und dann wird der KU neu berechnet anhand seines netto denn KU geht vor alles und dann spielt es auch keine Rolle das ihr weniger zum Leben habt, zumindest it der Gesetzgeber der Meinung

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Hallo

Das stimmt auch nicht. Es kann einen niemand zwingen, in welche Steuerklasse er geht.

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Es ist alles noch so neu mit seinem Job und wir wissen noch nichtmal was er 100% verdient da er noch seine Grundausbildung macht und noch nicht alles angerechnet wurde.

Wir haben ja nichts was wir dahin schicken können. Nichtmal ein Lohnbescheid, und selbst wenn er jetzt irgendwann kommt, ist das nicht das was er in Zukunft verdient.

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http://www.seid-seit.de/