Hallo an alle!
Ich habe ein Anliegen, was den Umgang meines Sohnes angeht.
Vor ca. einem Jahr wurde der Umgang vom Gericht mittels Beschluss festgesetzt. Was gut war, weil die Vorstellungen des kv utopisch waren. Das Gericht hat beschlossen, dass der kv einmal im Monat für 3 Tage Umgang mit unserem Sohn bekommt (kv zog nach der Trennung 600 km weit weg).
Es sieht seit einem Jahr allerdings so aus, dass der kv dem vom Gericht bestimmten Umgang nicht einmal nachgekommen ist.
Bislang habe ich immer Umgang gewährt, wenn er für ein paar Tage bei der Familie seiner Partnerin (bei uns in der Nähe) war. Das kam jetzt im letzten Jahr 2 mal vor.
Vergangenen Monat hatte unser Sohn dann 3 aufeinander folgende Tage Umgang mit seinem Vater und er war mit der Situation total überfordert (er ist 5 Jahre alt). Verständlich, wenn man den Vater auch über ein halbes Jahr nicht gesehen hat (telefonischer Kontakt besteht von Seiten des kv nicht).
Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass nicht nur ich dem Beschluss des Amtsgerichts folge zu leisten habe, was den Umgang angeht, sondern auch der kv?
Er hat ja die gerichtliche Regelung und kommt dieser in keinster Weise nach, verlangt aber jetzt im Gegenzug, dass ich spontan zum Umgang hier vor Ort verpflichtet bin. Das bringt in unseren Alltag eine Menge Unruhe, unter anderem auch, weil es im Umgang keine Regelmäßigkeit für den kleinen gibt.
Der kv behauptet nun, dass ich ihm den Umgang verwehren würde, weil es bei seinem nächsten Aufenthalt hier vor Ort bei uns zeitlich nicht funktioniert. Hat er damit recht?
Vielen Dank fürs lesen!!!
Umgang
Im Urteil steht das doch sicher konkret. ZB jedes erste Wochenende im Monat von Freitag nach der Kita bis Montag zur Kita.
Wenn ja: kommt er an einem ersten Wochendende, hat er Recht. Ist es ein Anderes, dann nicht.
Droht das Urteil Konsequenzen an, falls es nicht eingehalten wird? Sonst ist es zwar nett, eins zu haben, aber sinnlos.
Das Problem ist eben, dass man einen Elternteil nicht zum Umgang mit dem Kind zwingen kann. Einen Elternteil zwingen, Umgang zuzulassen hingegen schon.
Such dir Hilfe bei einer Beratungsstelle. Es muss ihm jemand klar machen, dass diese spontanen Dinger so nicht gehen. Das Kind hat keine richtige Bindung und ihr müsst nicht Gewehr bei Fuß stehen wie es ihm passt. Dafür hat man ja einen Beschluss.
LG
Danke für die Antwort!
Im Beschluss ist das Umgangswochenende nicht detailliert angegeben.
Allerdings das der kv den kleinen im mütterlichen Haushalt freitags abholt und mit dem Zug (ICE) in seinen Haushalt mitnimmt sowie mit dem Zug (wieder ICE) auch sonntags bis 18 Uhr wieder zurückführt. Das Wochenende solle dieses im Monat sein, an dem er von Freitag bis Sonntag frei hat.
Eine Maßnahme bei Zuwiderhandlung ist nicht angeführt.
Der kv selber hatte den Antrag auf Umgangsregelung bei Gericht gestellt, weil wir uns, trotz Hilfe vom Jugendamt, über den Umfang des Umgangs nicht einigen konnten. Er wollte ihm ursprünglich alle 14 Tage zu sich nehmen. Jetzt war der kleine noch kein einziges Mal, seit dem Wegzug vom kv, bei ihm.
Also hat er den Umgang nicht auferlegt bekommen.
Aber nun plötzlich dieser Sinneswandel und gar kein Umgang im väterlichem Haushalt?? Das ist, in meinen Augen, auch gegen das Kindeswohl.
Für euren Sohn ist diese Unregelmäßigkeit absoluter Mist. Aber wenn eine Beratung schon mal schief ging, wird sie wohl auch dieses Mal nicht funktionieren.
Ich würde ihm mitteilen, dass er sein Umgangsrecht in der Zeit von - bis nur x Mal wahr genommen hat (Darstellung, ob abgesagt oder unkommentiert ausgefallen) und nach x Monaten der Stille für dich mut Umgang nicht zu rechnen war. Dass du natürlich gerne Umgang wie besprochen gewährst, aber eben nur regelmäßig und dieses eine WE nicht klappt.
LG
Hallo.
Was möchte denn dein Sohn? Seinen Vater sehen - oder eher nicht??
Wenn nein - dann zählen keine Urteile, sondern das Wohl des Kindes.
Alles Gute!
Hallo!
Ja, er möchte seinen Vater sehen und gerne auch öfter. Und das soll ja auch so sein. Allerdings finde ich nicht, dass alles so abzulaufen hat, wie es momentan ist.
Na so einfach geht's ja nun auch nicht....
Also ganz ehrlich dafür das er weg zog, den Umgang gerichtlich festlegen ließ, dem aber nicht nachkam bisher, bist du echt human gewesen. Ich weiß allerdings nicht wies gerichtlich ist aber du kannst weder ständig nach seiner Nase springen noch musst du dies tun. Da bin ich schon sicher.
Und wenn er dir gegenüber behauptet das du ihm den Umgang verwehrst sag ich doch einfach er soll sich ans Gericht wenden die haben den Umgang ja schon festgelegt DEM ER ABER NICHT NACHKAM! Mal schauen was dann kommt!!!!
Ela
Hallo Ela!
An dem Punkt bin ich jetzt angekommen, es nicht mehr so hinzunehmen.
Ich werde mich jetzt nochmal von meiner Anwältin beraten lassen, wie ich da vorzugehen habe. Und dann mal abwarten was kommt.
Ich bin mir sicher, dass der geregelte Umgang auch für ihn bindend ist. Ansonsten wäre das ja alles unnötig.
Er hatte so ein Spiel wegen dem Umgang gemacht und wollte den kleinen ursprünglich alle 14 Tage zu sich nehmen, dem stimmte ich aber nicht zu, weil ich es für zu viel Fahrerei hielt. Das Jugendamt auch. Deswegen sein Antrag bei Gericht.
Ich frage mich nur immer mehr wozu das Ganze? Um mich damit zu schikanieren?
Die Angst hat man jedoch als Mutter schon, dass jemand Außenstehender dann behauptet, man müsse den Umgang fördern, egal wie und es sonst Kindesentziehung ist.
Ganz ehrlich ich glaube der Typ hat einfach einen Knall. Fängt mit dem Gericht an aber hält sich selbst nicht dran. Ergebnis er versucht wieder mehr Macht über dich zu gewinnen. Jedenfalls kommt mir das so vor. Denn er gibt seinen Fehler nicht zu.
Ich finde die Idee mit der Anwältin mehr als gut, leg es drauf an vor Gericht zu gehen. Denn du hast den Umgang ja nicht wirklich vereitelt. Aber dann dürftest du ja nicht mal mehr aufs Klo gehen weil er vielleicht dann nicht die Türe aufgemacht bekommt.
Hallo gehts noch?
Ela
Vielleicht irre ich mich, aber du wirkst wirklich, als ob du dem KV Steine in den Weg legen willst und als ob du denkst, bei dir läge die Verfügungsgewalt über eure Kind und du könntest gönnerhaft Umgang "gewähren" oder versagen.
Wie ich darauf komme: du schreibst, er habe "utopische" Vorstellungen, was den Umgang angeht. Wenn du von deinem Kind getrennt leben würdest und es häufig sehen wolltest: wäre das utopisch?
Auch schreibst du, dass du ihm Umgang "gewährt hast", wenn er in der Nähe war. Das hört sich sehr gönnerhaft an.
Zudem meinst du, dass es euren Sohn überfordern würde, wenn er seinen Vater an 3 Tagen hintereinander sehen würde. Nicht dien ernst, oder?
Er wohnt 600 km weit entfernt. Ich nehme jetzt mal an, dass er nicht aus Spaß weggezogen ist. Da ist es nun mal etwas komplizierter.
As welchem Grunde funktioniert es zeitlich nicht , dass er seinen Sohn bei seinem nächsten Aufenthalt sehen kann?
Sorry, aber du lehnst dich mit deinen Anschuldigungen echt weit aus dem Fenster.
Er ist weggezogen weil ihn hier nach der Trennung nichts mehr gehalten hat und er zurück in seine Heimat wollte (laut seiner Aussage).
Übrigens habe ich selber erst von seinem Wegzug erfahren als er schon weggezogen war.
Und ja, der kleine ist überfordert wenn sein Vater nach einem halben Jahr einfach vor der Türe steht und ihn abholt. Das macht sich in seinem Verhalten bemerkbar. Und damit meine ich nicht, dass er zu Hause dann aufgedreht ist, sonden wirkt eher mehrere Tage niedergeschlagen und in sich gekehrt.
Davon mal abgesehen gibt es eine Regelung, wie der Umgang zu gestalten ist, gerade um ein Kind nicht zu überfordern. Und alle 14 Tage wäre zu viel gewesen bei insgesamt knapp 7 Stunden einfacher Fahrt von Freitag bis Sonntag.
Die Umgangsregelung ist ja nicht nur zum Spaß so beschlossen worden.
Mir geht es darum, dass wenn ich mich an einen Beschluss halten muss, sich der Vater eigentlich genauso daran zu halten hat.
Immerhin ist diese Regelung getroffen worden damit kein hin und her entsteht und es regelmäßigen Umgang gibt - zum Wohle des Kindes.
Und dieser Umgangsregelung habe ich nie widersprochen sondern sie begrüßt.
Und klar gewähre ich den Umgang, wer soll es sonst machen? Meine Nachbarn?
Schließlich lebt das Kind auch bei mir und ich gehe Terminen, Hobbys und anderen Verpflichtungen mit ihm nach. Wenn es dann nicht passt dann passt es nicht.
Und weswegen wir bei spontaner Ankündigung dann doch mal nicht können ist irrelevant. Schließlich führen wir hier auch noch ein Leben.
Ich weiß nicht warum er keinen regelmäßigen Umgang wahrnehmen will oder kann. Er wäre mir da keine Rechenschaft schuldig.
In fast einem Jahr hat er unseren Sohn gerade mal 3x gesehen obwohl er ihn hätte jeden Monat zu sich holen können. Und diese 3 Male waren die einzigen Termine, die von ihm kamen. Anfragen ob er ihn jetzt mal über ein we zu sich nimmt wurden ignoriert oder verneint.
Und da behauptest du, ich würde ihm Steine in den Weg legen??
Aber manchen kann man es nicht recht machen. Lehnt man den Kontakt zum Vater ab ist man sch**** und will man diesen geregelt haben dann erst recht. Zumindest liest sich dein Kommentar für mich so.
Dann mal gute Nacht!