Hallo meine Lieben !
Brauche dringen Hilfe, ich hoffe unter euch kann mir jemand helfen
Mein Sohn wurde am 31.12.15 geboren
Ich hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt. Seitdem mein Sohn 1 Jahr alt ist gehe ich wieder 15 Stunden die Woche in meinem alten Betrieb arbeiten.
(ich habe mein Elterngeld das erste Jahr auszahlen lassen )
Nun gibt es Probleme mit der Betreuung.
Meine Mutter hat meinen Sohn sonst betreut und aufgrund gesundheitlicher Probleme ist dies nicht mehr möglich.
Ich kann meine TZ Stelle nicht mehr antretten.
Muss ich nun kündigen ?
Kann ich Gelder woanders beziehen?
Ich bin vom Partner seit neustem Getrennt :( und bin auch Geld angewiesen..
Kann man Chef mich nicht kündigen ? und ich kann Arbeitslosengeld beziehen?
Ich war noch nie Arbeitslos und kenne mich mit der Thematik absolut nicht aus. HILFEE
Teilzeit während Elternzeit- Kündigung-
Hallo, wie sieht es mit Krippenbetreuung/Tagesmutter aus? Du hast ja gar keine andere Wahl, außer du willst in Hartz4 rutschen.
"Gelder beziehen" tust du dann doch durch dein Gehalt!
Oder du wechselst dich in der Betreuung mit dem Vater (!) des Kindes ab, er ist doch weiterhin zuständig für seinen Sohn.
VG
Also wir haben einen Kindergartenplatz ab dem 01.08.18 bekommen, eher keine Chance ! Bis dahin war es geplant, dass meine Mutter meinen Sohn betreut.
Leider ist ein Wechsel mit dem Vater nicht Möglich, da er täglich von 09-18 Uhr arbeitet.
Bleibe bei deinem Arbeitgeber in Elternzeit und melde dich beim Jobcenter. Du hast sicherlich anspruch auf Leistungen für dich und dein Kind.
Und wenn du dann die betreuung neu geregelt hast, kannst du die Stelle wieder antreten, sobald dein Chef es dir zusagt.
Eine Stelle in der Hinterhand zu haben ist immer besser. Und bis zum dritten Geburtstag von deinem Kind ist ja noch eine weile Zeit. Somit hast du ja noch ca 1 Jahr und 3 Monate anspruch auf elternzeit.
Du musst nur jetzt dann den Antrag auf das 3. Jahr Elternzeit stellen.
Lg
Vielen Dank für deine Nachricht.
Welche Leistungen wären das ?
Ich kenne nur Hartz4 und Arbeitslosengeld 1und2?
Diese stehen mir doch, wenn ich in Elternzeit bleibe, nicht zu. Oder sehe ich das falsch?
Ich hätte noch die Option, 3 halbe Tage arbeiten zu können.
In der Zeit würde meine Schwiegermutter den Kleinen übernehmen,
aber dies genehmigt mein Chef nicht !
Er möchte das ich 2 Volle Tage arbeiten komme, was einfach nicht mehr Möglich ist.
Hallo,
hast du schon beim Jugendamt deinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geltend gemacht? Vielleicht gibt es bei eurer Stadt/Gemeinde auch eine Vermittlungsstelle für Tagesmütter?
Wenn alles nicht greift und du deine Teilzeittätigkeit aufgeben musst, bleibst du einfach in Elternzeit und somit bei deinem Arbeitgeber.
Auf Arbeitslosengeld 1 hast du keinen Anspruch, da dein Kind nicht betreut wird und du somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Jedoch hättest du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), dieses wird allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gezahlt. Du zählst auch als erwerbsfähig, wenn du derzeit dem Arbeitsmarkt aufgrund der Kinderbetreuung nicht zur Verfügung stehst.
Beim ALG2 müssen alle vorrangigen Ansprüche ausgeschöpft werden, jedes Einkommen wird angerechnet. Warum zahlt dein Mann dir keinen Unterhalt, wenn du ein unter 3jähriges Kind betreust? Zahlt der UH für euer Kind? Wenn nein, musst du Unterhaltsvorschuss beantragen.
LG H.
Eine Möglichkeit wäre beim Jugendamt nachzufragen. Manchmal, nicht immer, gibt es Möglichkeiten, dass diese bei der Betreuung Möglichkeiten haben. Grade dann, wenn Eltern getrennt sind. Sei es Bezuschussund zur Tagesmutter oder auch Tipps, wo man eine Tagesmutter finden kann. Sofern Tagesmütter frei sind. Hier sind sie so ausgebucht, dass auch das Jugendamt keine weiteren herzaubern kann. Fragen kann man mal. Grade für alleinerziehende, die arbeiten wollen.
ALG I ist glaube ich nur dann, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Kannst du wegen Betreuung nur eine bestimmte Anzahl von Stunden, wird das Geld auch so berechnet.
Jobcenter oder andere Stellen würde ich mal fragen. Mehr als wegschicken können sie dich ja nicht. Fragen, was du tun kannst, welche Möglichkeiten es gibt.
Hey,
ich hab jetzt nicht alle Antworten gelesen, aber du kriegst auch Unterhalt vom Vater seines Kindes. Wenn du durch dein Kind in den ersten 3 Jahren nicht das gleiche verdienen kannst wie vorher, ist er nicht nur deinem Kind sondern auch dir zum Unterhalt verpflichtet.
LG
Um Gottes willen, sofort zum Jugendamt!!!
Es gibt Tagesmütter, die für solche Notfälle einspringen, bis es sich wieder normalisiert, die werden meistens vom Amt vermittelt.
Ansonsten auch mit dem Ex-Partner reden, ob er vorübergehend weniger arbeiten kann, Homeoffice, etc, um die Betreuung zu übernehmen, ist ja auch sein Kind.
Mit Köeinkind wird es schwer einen neuen Job zu bekommen, daher halte an deinem fest u d versuche diesen dann auch 20/25 Std. auszuweiten!
lg
lisa
Auf jeden Fall zum Jugendamt gehen.
Und dein Chef kann dir schriftlich geben, dass er Teilzeit verweigert, weil es für den Betrieb nicht möglich ist. Damit könntest ALG 1 beziehen, wenn du in Elternzeit bleibst. Hatte den Fall bei einer Freundin.
Hast du es schon bei Tagesmüttern in deiner Umgebung probiert?
die Tagesmütter bei uns zum Beispiel haben immer noch Kapazitäten frei... eher als in der Kita..
Da dein Sohn noch U3 ist, hat er auchein Recht auf die Betreuung durch eine Tagesmutter!
Ich habe mir damals eine Liste an Tagesmüttern vom Jugendamt der stadt geholt und alle abtelefoniert. von 15 Tagesmüttern hatten 4 noch Plätze frei.
Ich denke das ist um Längen besser als in Hartz IV zu rutschen, denn da wieder raus zu kommen ist für Alleinerziehende mehr als schwer!
Ich wünsche dir alles gute!