Hallo
Mein Partner und seine Ex Partnerin haben ein gemeinsames Kind
Gemeinsames Sorgerecht
Nun ist sie ca 80 km weit weg gezogen
Nun meine Frage
Wie verhält sich das mit dem Spritkosten
Bzw der Kilometer
Muss sie ihm zur Übergabe des Vater Wochenende entgegen kommen
Sich an den zusätzlich entstehen kosten beteiligen ?
Kennt sich da jemand von euch zu dieser Situation aus
Danke und Gruß Steffi
Frage zur Ex/ Gemeinsames kind
Ist dein Mann Wochenendpapa? Wenn ja, dann muss sie das, da er den Unterhalt zahlt. Ich meine, theoretisch müsste sie das Kind sogar zu euch bringen (Nagel mich jetzt aber nicht drauf fest bitte) denn sie hat dafür zu sorgen, das er Umgang wahrgenommen werden kann.
Ja .. er ist Wochenend Papa und fährt zusätzlich 1x in der Woche noch hin
Da als sie noch im gleichen Ort wohnten ... er jeden Mittwoch und jedes 2 Wochenende vereinbart wurde
Er macht es auch gerne
Aber ich merke ... das die ganze Fahrerei sehr belastend und sie nicht wirklich was dazu beiträgt um es ihm auch etwas zu erleichtern
Das ist natürlich auch kein Zustand. Das Engagement deines Mannes zu Ehren, aber das Mittwochs ist natürlich Stress pur für alle. Ich würde da vorschlagen, dass ihr euch alle mal hinsetzt und gemeinsam überlegt, wie der Umgang eurer derzeitigen Situation angepasst werden kann.
Wieso hat er bei dem Umzug überhaupt eingewilligt? So einfach darf sie mit gemeinsamen sorgerecht ja nicht so eine Distanz schaffen ohne das er einverstanden ist.
Weil er kein Stress mehr wollte
Sie hatten schon einen 3 jährigen Gerichtsstreit
Soweit ich weiß, müssen sie sich die Kosten teilen.
Vom Tabellenunterhalt abgezogen wird das hälftige Kindergeld (= zahlbetrag). Dieses hat der Vater also um den Umgang zu finanzieren, also auch An und Abreise. Übersteigen die Fahrtkosten allerdings schon diesen Betrag (zur Zeit ja 96 Euro) , kann man da meines Wissens den Unterhalt anpassen lassen... 🤔
Berechnen wir die Kosten alleine und passen den Unterhalt an
Oder müsste man da zum Jugendamt?
Habt ihr einen Titel, also wurde der Unterhalt tituliert?
Nach eigener Erfahrung was Jugendamt und Väter angeht, würde ich euch raten lieber einen Anwalt aufzusuchen.
Bis 50 km wird wohl allerdings als zumutbar gerechnet, alles was darüber hinaus geht, kann als Mehraufwand angesehen werden.
Hallo iffets85,
das ist rechtlich ganz einfach zu beantworten: der Umgangsberechtigte (also dein Partner) ist alleine für die Kosten des Umgangs verantwortlich.
Er muss also die Benzinkosten alleine tragen, sowie Essen, Unternehmungen etc.
Aus diesem Grund bekommen Empfänger von ALG II die Fahrtkosten für den Umgang schon seit Jahren von der ARGE erstattet (das weiß ich so genau, da das bei uns der Fall war. Die Mutter hatte einfach einen Antrag gestellt, Formular für regelmäßige Sonderaufwendungen, und das Geld kam sogar im Voraus.)
Als Arbeitnehmer kann dein Partner diese Fahrkosten im Einkommenssteuerjahresausgleich als Sonderaufwendungen geltend machen.
Stellt sich nur die Frage, warum die Mutter des Kindes 80 km weit weg gezogen ist und ob dein Partner damit einverstanden war. Bei gemeinsamen Sorgerecht muss er sein Einverständnis dazu geben, bzw. kann sich dagegen aussprechen.
Jetzt ist sie aber schon umgezogen und Tatsachen geschaffen. Da bleibt nur eine Absprache, dass sie das Kind die halbe Strecke entgegenbringt oder dein Partner das Kind im Wechsel abholt und sie das Kind bringt. Das können die beiden aber nur unter sich klären, rein privat, rechtlich ist da nichts zu machen.
Ich hoffe ihr findet eine gute Lösung für das Kind, denn nur darum kann und soll es gehen.
Liebe Grüße
omamufu
Er hatte den Friedenwillen zugestimmt
Uns hatte eine Anwältin geraten.. den Sachverhalt Fahrkosten zu prüfen
Was ihr alle aber hier schreibt .. klingt logisch
Bzw wäre die Option
Jeder fährt mal.. am besten .. aber seine Ex ist recht unmöglich und kaum einsichtig...
Ich persönlich finde es nur echt ungerecht
Sie zieht weg
Er zahlt Unterhalt und muss dann zusätzlich noch entstehende Kosten abdecken
Ärgerlich ist das schon..
Hallo iffets85,
auch wenn du das persönlich ungerecht findest, so ist es nun mal.
Unterhalt hat rein gar nichts mit dem Umgang zu tun. Der Kindesunterhalt ist alleine für das Kind da und kein zusätzliches Einkommen für die Kindesmutter. Sie muss das Kind auch zum Kindergarten, zur Schule zum Arzt etc. fahren. Macht sie dafür die Kosten bei deinem Partner geltend? Sie kauft Dinge für Kindergarten- oder Schulbesuch, kleidet und ernährt das Kind. Glaubst du wirklich, das ist mit Unterhalt und halbem Kindergeld zu machen? Sie leistet ihren Teil des Unterhaltes indem sie das Kind betreut und versorgt und das 24 Stunden 7 Tage die Woche, Umgang ausgenommen. Da hat sie dann auch mal Zeit für sich.
Stelle dir mal vor, jeder der Umgang mit dem Kind haben darf und möchte, bittet die Mutter dafür zur Kasse. In unserem Fall bezahlt die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt, da kann die abwesende Mutter auch nicht hingehen und einen Teil davon haben wollen, um das Kind zu besuchen. Umgang ist das Recht deines Partners und eine Pflicht gegenüber dem Kind.
Ich bin damals 120 km hin und zurück (also 240 km) gefahren, nur um meinen Enkel einmal in der Woche für eine Stunde beim Jugendamt sehen zu dürfen. Auf die Idee nach einer Übernahme oder Beteiligung an den Benzinkosten zu fragen, wäre ich nie gekommen, mir ging es alleine um das Kind.
Dein Partner bekommt das (wie schon geschrieben) halbe Kindergeld angerechnet auf seine Unterhaltspflicht, dazu hat er ein halbes Kind auf seiner Steuerkarte. Das sollte wohl die Benzinkosten zur Genüge abdecken.
Ich persönlich finde 80 km jetzt gar nicht so schlimm. Viele Menschen pendeln deutlich weiter jeden Tag zur Arbeit und wieder zurück.
Ihr braucht nur eine gescheite Lösung. Den Mittwoch sollte dein Partner verweigern, da das eh nichts bringt. Dafür dann jedes 2. Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag und die halben Ferien. Feiertage kann man, wenn man möchte, auch aufteilen. Setzt euch gemeinsam hin und schreibt eure Vorstellungen auf, was die Umgangstermine und Zeiten angeht und schickt das an die Mutter des Kindes. Behaltet eine Kopie für den Streitfall bei euch. Eltern sollen sich immer gemeinsam über den Umgang einigen. Selbst gerichtliche Entscheidungen sehen fast immer so aus wie genannt. Ihr könnt auch beim Jugendamt um Vermittlung bitten. Da sich durch den Umzug der Kindesmutter die Umstände geändert haben und die Fahrzeiten deutlich länger sind, sollte das mit dem Mittwoch kein Thema sein. Bringt ja dem Kind auch nichts, abends oder gar nachts hin und her gefahren zu werden, für einen kurzen Besuch beim Vater.
Bitte sucht eine Einigung in Interesse des Kindes, denn das braucht Vater und Mutter. Lasst die Geldangelegenheiten da raus. Soll das Kind den Vater später mal fragen: "und die paar Euro war ich dir nicht wert?" Macht keinen Kriegsschauplatz auf, einigt euch wie erwachsene Menschen, die nun mal ein gemeinsames Kind und damit auch eine gemeinsame Verantwortung haben. Und das sollte nicht an 50 Euro im Monat scheitern.
Tut mir leid, wenn ich etwas oberlehrerhaft rüberkomme, war nicht so gemeint. Mir geht nur die Hutschnur hoch, wenn immer wieder um ein paar Euro gestritten wird, zu Lasten eines unschuldigen Kindes.
Liebe Güße
omamufu
gant blöd: da er dem Umzug (ohne Bedingungen zu stellen) zugestimmt hat, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Meines Wissens nach nicht. Meine Freundin hat auch über 80 km Abstand zu ihrem Sohn und geteiltes Sorgerecht. Der Sohn lebt regulär beim Vater. Bei denen ist hier die fairste aller Regeln vorhanden. Jeder holt das Kind beim anderen ab. Sprich wenn das Wochenende ist, wo sie ihn haben kann, fährt sie zum Kindsvater, holt ihn. Der Vater holt den Sohn dann am Sonntag Nachmittag wieder bei ihr daheim ab. Letzlich sind 80 km eine zumutbare Distanz. Wenn das Kind weiter verzogen würde von der Mutter, sodass ein regelmäßiges 2. Wochenende nicht stattfinden kann, weil sie 400 km weit wegziehen würde z.b. dann muss der Vater dem zustimmen. Im Freundeskreis wollte die Ex vom besten Freund meines Mannes auch nach Kroatien ziehen. Dem hat er aber nicht zugestimmt - das hat nicht nur was mit nem fremden Land zu tun, alles was über eine zumutbare Distanz geht hat vom 2. Sorgeberechtigten abgesegnet zu werden. Und es würde eine andere Regelung vermutlich ausgemacht werden die die fehlenden Wochenenden ausgleichen. Wie statt 50/50 der Ferien das 2/3 der Ferien dem Part zustehen der das Kind regulär kaum sieht.
Es ist zwar mit Sicherheit nervig, aber letztlich, inkl. Unterhaltskosten ist das jetzt nur ein geringfügiger Mehraufwand. Bei 2 Wochenenden im Monat 2 Strecken A hin und B zurück... macht das vielleicht nen Betrag der nicht mal 50 Euro beansprucht. Wenn sie hier sich finanziell mit beteiligen sollte, müsste er dies auch über den Unterhalt hinaus bei Schulmaterialskosten, Schulausflügen, Betreuungskosten etc. Für gewöhnlich sind aber solche Beträge auch über den Unterhalt mit abgedeckt und decken effektiv eigentlich nicht die angedachten 50% der anfallenden Kosten fürs Kind. Ich meine Allein Krippenkosten da zahlen wir 440 Euro.
Meines Wissens nach (berichtigt mich wer wenn ich falsch liege) kann dein Partner aber die Fahrtkosten hierfür bei der Steuer absetzen, genauso wenn er sich an Betreuungskosten mitbeteiligt.
Da er dem Umzug zugestimmt hat, wird er leider auch für die Kosten, die beim Wahrnehmen des Umgangs tragen müssen. Mein Mann hat da lieber den Kontakt ganz abgebrochen. [vom urbia-Team editiert] Vom Anwalt würde ich es dennoch prüfen lassen.
Naja insofern er dem ganzen zugestimmt hat, bleibt er hier auf den Kosten hocken. Zumal auch 80 km echt eine zumutbare Strecke sind.... soweit fahr ich zu meiner besten Freundin raus... also gibt schlimmeres. Zumal bei ner Trennung ja eh nur jedes 2. Wochenende das Kind beim Vater ist. Fahrkosten für Abholung ist meines Wissen nach nicht Splittungsfähig. Zumal die Mutter die in dem Fall das Kind ansosnten betreut eh weit höhere Kosten hat, als über Unterhaltszahlungen normal abgedeckt wäre. Wenn das Kind mehr als nötig machen wollte und die Mutter stimmt dem zu, kann sie nur auf Kulanz vom Vater hoffen sich daran zu beteiligen, aber der Vater ist z.b. nicht verpflichtet Hobbys mitzufinanzieren und wie teuer eine Kita explizit ist wird bei so Unterhaltsrechnungen gewöhnlich auch außer Acht gelassen.