Einen wunderschönen guten Abend.
Ich habe eine Frage, zu der ich bei Google & Co irgendwie nur Widersprüchliches finde.
Vielleicht kann mir ja jemand "aus erster Hand" berichten...
Eigtl sagt die Überschrift alles.
Die groooße Liebe zu Schwiegermüttern ist den meisten hier ja bekannt 😂
Mich interessiert, ob die Großeltern bzw die Ex-Schwiegermutti ein "Recht" darauf hat, meine Tochter/ihre Enkelin zu sehen. Falls ja, wie oft und unter welchen Umständen?
Es ist nicht so, dass etwas Besonderes vorgefallen ist, ich möchte mich nur informieren.
Danke für eure Antworten 😊
Großeltern Umgangsrecht?
Freunde von uns wollte auch ein Umgangsrecht für die Enkel...wurde abgelehnt...es sind nur die Großeltern!!!
Dann wurde es abgelehnt, weil zuwenig Kontakt bzw.. Bindung zwischen Großeltern und Enkel bestand - und nicht weil es "nur die Großeltern" waren.
LG Moni
Nein...die Kinder haben sogar bei denen gewohnt...die Kindeseltern waren nicht fähig die Kinder zu erziehen...(viel Alkohol)
Gibt es ganz klare Regelungen. Wenn die Großeltern von Geburt an eine enge Bindung zum Kind aufgebaut haben mit regelmäßigen Besuchen, evtl. auch Betreuung usw., dann bekommen sie vom Familiengericht auch weiterhin das Recht zugesprochen, ihren Enkel zu sehen, natürlich in Absprache mit den Eltern des Kindes.
Wenn sie das Kind natürlich nur viermal im Jahr gesehen haben, eher nicht.
Wenn das Kind seine Oma liebt und einen guten Kontakt hatte, wäre es wohl sehr schade, diesen bei einer Trennung der Eltern zu verbieten. Dann verliert es ja noch mehr Menschen, mit denen es aufgewachsen ist.
Siehe hierzu:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
LG Moni
Dem ist nichts hinzuzufügen. Man sollte sich abseits vom Recht sowieso am Kindeswohl orientiere und nicht an der Abneigung der Schwiegereltern. Gefühlt hasst ja jede zweite Mutter die Schwiegermutter. Dementsprechend müsste ja jede zweite Mutter eines Sohnes hier ein Monster sein...
Ja das denke ich mir auch oft. In dem Moment, wo ein Sohn eine feste Partnerin hat, ist seine Mutter automatisch eine "Persona non grata" - vollkommen egal, was sie tut......und wehe, es kommt ein Baby, dann geht's richtig los, hätte ich auch nie so krass vermutet. Aber gut, die Schwiegertöchter, die gut mit der Schwiegermutter auskommen, schreiben hier ja nicht. Gibt es schon auch.
LG Moni
Also ich bin Tante, die das Umgangsrecht eingeklagt hat.
Nur grob die Umstände angerissen, Sorgerechtsstreit, meine Nichte lebte für etwas mehr als ein Jahr beim Kv, ich war aber nachweislich eine wichtige Bezugsperson (meine Schwester und ich verbringen in der Woche die Nachmittage miteinander bis unsere Männer kommen, kochen von Mo bis Fr gemeinsam, eben enge Familienverhältnisse).
Mir wurde ein Nachmittag in der Woche zugesprochen.
Meiner Tante hingegen z.B. wurde klar vermittelt, dass sie keine Aussicht auf Erfolg hat, weil sie die Kleinen eben nur 6 bis 7 mal im Jahr sieht.
Ja, Großeltern haben Umgansrecht, in dem Umfang, in dem es "gewöhnlich" stattgefunden hat.
Heißt: Ihr habt euch jeden Monat gegenseitig besucht, ist das gewöhnlich und somit sollte das so weiterlaufen.
Im Rechtsstreit, der ja eigentlich hinter solchen Regelungen steht, wird das aber ganz genau betrachtet und meist wird das "gewöhnlich" weniger, also nicht mehr jeden Monat besuchen, sondern alle 6 Wochen.
Aber da sich Lebensumstände ändern, muß dann auch nochmal genau geschaut werden: Beispiel: Das Kind ist jeden Mittwoch von Oma und Opa aus der Kita geholt worden. Geht aber jetzt in die Ganztagsbetreuung. Mhm, schwierig, das Recht ist da, aber die Machbarkeit ist nicht mehr gegeben. Beide Seiten müssen sich einigen.
Wie alles: Es wird auf den einzelnen Fall geschaut und bewertet.
Warum die Pferde scheu machen, wenn nichts passiert ist?
Bis so etwas eingeklagt wird, geht man zum Mediator, etc. das ist ein langer beschwerlicher Weg und es wird vorher gravierendes passiert sein, sonst gehen auch Grosseltern kaum diesen Weg.
lg
lisa
Hi
Ich kenne aus nächster nähe einen fall, da hat die großmama geklagt und recht bekommen. Sie sieht ihre enkelin alle 2 wochen am WE und jeden mittwoch ab mittag.
LG
Was ist mit dem Papa? ( Ich geh jetzt mal davon aus es ist die Schwiegermutter)
Ich denk mir bei so was immer, in der Regel gibt es ja ein Mama WE und dann ein Papa WE. Der Papa kann ja sein Kind seinen Eltern bringen wie er lustig ist - in seinem Umgang. Ich würd mich aber auch bedanken wenn von meiner Zeit, dann noch Zeit für die Schwiegereltern abgehen würde. Hat der Papa selber keinen Kontakt ist das natürlich wieder anders.
Aber dann klagen noch die eigenen Eltern und man sieht sein Kind nur noch einmal im Monat am WE.
Wir haben unter der Woche entweder Termine oder meine Jungs sind Nachmittags beim Papa, wir haben meistens nur am WE so wirklich Zeit was zu unternehmen.
In dem von mir genannten fall hat der vater kein Interesse am Kind. Er zahlt unterhalt und schickt weihnachtsgeschenke....das wars. An treffen ist er nicht interessiert.
Seine mutter verstand sich mit ihrer exschwiegertochter immer gut und hatte damals schon jeden mittwoch und alle zwei WE das Enkelkind. (Die mittwoche als sogn. oma-tag, die WE wg arbeit der mutter).
Dann kam es zum Streit und die exschwiegertochter wollte dem umgang zur oma verhindern. Die Oma hat geklagt und Recht bekommen. AUch das Enkelkind wurde gehört und hat ausgesagt, dass es die Oma vermisst.
LG