Sorgerecht

Hallo zusammen ,
Vielleicht weiß es jemand von euch.
Ich hatte 3 Monate lange Fernbeziehung gefüht und bin schwanger geworden. Der Vater lebt in Deutschland und ich in der Schweiz (650 km voneinander entfernt) Nun haben wir uns vor eine Zeit getrennt. Hat der Vater trotzdem recht eine gemeinsame Sorgerecht zu beantragen ?
Weil ich möchte es nicht und Er besteht darauf. Aber für mich wird es alles schwierig machen.
Liebe Grüße an allen und danke für die Antwort

1

Das Sorgerecht ist nicht davon abhängig, dass die Eltern zusammen leben, und natürlich hat er als Vater auch Rechte. Wäre ja schlimm, wenn nicht.

2

Es wird es für DICH schwierig machen?

Ich finde, wenn man ein Kind miteinander zeugt (ob nun geplant, oder nicht), steht das KIND an erster Stelle.
Du willst deinem Kind also seinen Vater vorenthalten, weil es für dich "schwierig" ist?
Sorry, aber das hätte man sich vor dem ungeschützten Sex überlegen müssen.

Ich finde das sehr sehr egoistisch von dir.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

5

Vorurteile sind auch nicht schön wenn man nicht die ganze Geschichte kennt. Und hier ist es schwierig alles aufzuschreiben. Es wäre nett wen man einfach Sachlich bleiben würde.
Aber mit schwierig meinte ich z.B wenn ein Kind ins Krankenhaus kommt oder wie auch immer. Das ich nicht alleine Entscheidungs recht habe.
Liebe Grüsse

11

Was genau ist an meinem Beitrag nicht sachlich?
Habe ich dich beleidigt? Nein.

Dass der "Papierkram" kompliziert ist, da es 650km und dann auch noch verschiedene Länder sind, glaube ich dir. Aber das ist sicher keine Problematik, an die man nicht schon früher hätte denken können.

weiteren Kommentar laden
3

Es gilt das Schweizer Recht, wenn du mit dem Kind in der Schweiz lebst.

Das habe ich bei Wikipedia gefunden:
Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit 2014 auch für nicht verheiratete Paare die Regel, setzt bei Geburten nach dem 1. Juli 2014 jedoch eine gemeinsame Erklärung der Eltern gegenüber dem Zivilstandsamt voraus. Bis zur Abgabe der Erklärung bleibt das Sorgerecht bei der Mutter. Können sich die Eltern nicht einigen, kann die KESB angerufen werden und die gemeinsame elterliche Sorge verfügen. Leben die getrennten Eltern in einem Dauerkonflikt, kann die elterliche Sorge auch einem Elternteil allein zugesprochen werden. Im Fall von unverheirateten Paaren, die nicht zusammenleben, kommt die gemeinsame elterliche Sorge nur in Betracht, wenn beide Eltern einen Anteil an der Betreuung der Kinder übernehmen und ein von der KESB genehmigter Unterhaltsvertrag vorliegt.

LG

4

Ergänzend:
"Sorgerechtsantrag bei Uneinigkeit der Eltern
Stimmt ein Elternteil der Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht zu, kann sich der andere Elternteil mit einem entsprechenden Antrag an die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes wenden.

Die Kindesschutzbehörde verfügt bei Uneinigkeit die gemeinsame elterliche Sorge, sofern nicht das Kindeswohl dagegen spricht. Sie regelt zusammen mit dem Entscheid auch die Obhut (das heisst, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt) und das Besuchsrecht oder eine Betreuungsregelung. Sie kann auch eine einvernehmliche Unterhaltsregelung für das Kind genehmigen.
Eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist nur unter sehr eingeschränkten Vo-raussetzungen möglich."

Quelle: http://www.vaterrechte.ch/rechtliches/rechtedesvaters.php

6

Es scheitert ja schon an der fehlenden Betreuung durch den Vater. Die ist Voraussetzung für das Sorgerecht. Habe ich jetzt in mehreren Artikeln gelesen.

LG

weitere Kommentare laden
8

In Deutschland könnte er einen Antrag stellen, wenn er beweisen kann, dass er als Vater in Frage kommt.
Wie es in der Schweiz ist, weiss ich leider nicht.

Ich hoffe du findest den richtigen Weg für das Kind

13

Also ich würde die Infos die man im Internet findet von der Schweiz auch eher so verstehen, dass du dir wohl keine Gedanken machen musst das er das Sorgerecht bekommt.
Kann dich bei verschiedenen Ländern da auch verstehen, dass du es lieber alleine hast.

Das du das Sorgerecht alleine behalten möchtest hat ja auch nichts mit dem Umgang zu tun, wie hier manche anscheinend denken.


Gibt es bei euch vielleicht auch Beratungsstellen wie bei uns? Also Caritas, profamilia und so? Ich denke die könnten die da vielleicht schonmal helfen.

Oder direkt ein Beratungsgespräch beim Anwalt zur sicherheit.

Da du die Mutter bist gilt ja euer Schweizer Recht und nicht deutsches.


Wünsche dir auf jeden Fall alles Liebe

14

Ich hab überhaupt nichts dagegen das er die Kinder sieht (wir bekommen zwillinge) oder sich kümmert oder wie auch immer . Ich bestehe auch nicht auf Unterhalt. Er wollte vorab das ich abtreibe, obwohl er von Anfang an alles schön geredet hat.
Aber er möchte auch nicht in die Nähe ziehen. Und er will nicht das ich in der Nähe lebe . Ich hab alles möglich versucht ein gemeinsamen Weg zu finden er kommt mir aber nicht entgegen.
Ja, es gibt natürlich auch hier in der Schweiz solche Steleln , aber ich dachte da er aus Deutschland kommt gelten vielleicht auch da bestimmte Regeln.
Vielen Dank für die Antworte