Hallo ihr Lieben
Ich habe da mal ne Frage ...
Ich habe von der Krankenkasse jetzt bis zum 19.05.18 Mutterschaftsgeld bekommen. Muss meine Chefin mir für den halben Monat Mai anteilig auch noch Gehalt zahlen ?
LG
Mutterschaftsgeld
eigentlich geht denn ab dem 20.5 dein Elterngeld los .
Ja aber dennoch bekommt sie anteilig bis zum 19.5. den aufstockenden Anteil des Mutterschaftsgeldes vom AG.
Sprich vom 01.05-19.05. Mutterschaftsgeld (KK und AG)
Angenommen sie hatte vorher Netto 1500 Euro bekommt sie 13 Euro pro TAG von der KK. 19x13 = 247 Euro
Der AG müsste dann folgende Berechnnung machen 1500 = 21 Durchschnittliche Arbeitstage im Monat. Vom 1.-19.05. kommt man auf 14 AT (Feiertage zählen hier mit rein):
1500:21x14 = 1000 - 247 (Anteil der KK) müsste dann 753 Euro sein. Wenn ich kein Rechenfehler begangen habe.
Ab dem 20.05. bekommt sie dann den VOLLEN Satz Elterngeld. Da dieser immer von LM zu LM ausgeschüttet wird. Sprich im Mai
1000 Euro Mutterschaftsgeld (KK +AG)
und knapp über 900 Euro Elterngeld für den 20.5.-20.06.
Das nächste Elterngeld kommt dann am 20.06.
Sprich im 1. Auszahlungsmonat (wenn es unterm Monat der Fall ist) vom Elterngeld bekommt man erstmal MEHR netto als man vorher Netto hatte im Monat. Weil die Elterngeldstelle nicht in Kalendermonaten rechnet sondern Lebensmonaten des Kindes.
Das 1. Elterngeld ist häufig sogar nocht etwas höher, das 8 Wochen ja kein 2 Lebensmonate entsprechen. Sprich das Kind müsste am 24. Mai geboren worden sein. die 4 Tage Differenz werden beim 1. Elterngeld mit dazu addiert weshalb die erste Auszahlung minimal höher liegt da die paar Tage davor mit dazu gerechnet werden und die Auszahlung für den 24.05. datiert sein wird für die darauffolgenden LM.
Der Monat wo Mutterschaftsgeld und Elterngeld sich überschneiden ist erstmal höher in der Gesamtsumme. ABER dafür bekommt man das Geld im Vorraus. Was bedeutet, das die letzte Auszahlung zum 11. Monat stattfindet für den 12. Monat und nicht zum Geburtstag erfolgt.
Du bekommst kein anteiligen Gehalt von deinem AG sondern aufstockendes Mutterschaftsgeld. Das ist ein Brutto/Nettobetrag und da die Höhe des Mutterschaftsgeldes der KK immer identisch ist - weis der AG auch den Anteil den er zu leisten hat.
Du bekommst vom AG aufstockendes Mutterschaftsgeld zu dem Anteil der KK automatisch von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt/ET. Wenn deine Mutterschaftszeit zum 19.5. endet, dann muss der AG seinen Anteil bis dahin auch leisten!!!!!