Sorgerecht Aufenthaltsbestimmungsrecht - Nach Heirat?

Hallo zusammen,
Ich möchte nur richtige Antworten erhalten!
Ich werde Anfang Juli 17 Jahre alt. Ich habe vergangene Woche eine gesunde Tochter geboren.
Mein Freund/Kindesvater ist volljährig. Die Vaterschaft wurde anerkannt und die Geburtsurkunde haben wir in der Hand.

Wie üblich ist bei Minderjährigen Mütten das Jugendamt dabei.
Laut den jugendamt kann ich aus familiären Situationen mit meiner Tochter nicht Zuhause leben.
Deswegen beschloss das Jugendamt dass ich in ein Mutter-Kind-Haus ziehen soll.
Das Jugendamt hat kein Mutter-Kind-Haus gefunden und steckte mich in einer Art Kinderheim für Schwererziehbare mit Teenagern. ich bin dort die einzige Mutter mit Kind. Das Jugendamt sagte wenn ich dort nicht hin gehe, werden sie meine Tochter in Obhut nehmen.
Das Jugendamt hat sich extra Zeit gelassen sie haben die Einrichtung erst am Entbindungstermin gefunden. Zum Glück kam meine Tochter 3 Tage später.

Mein Freund/Kindesvater wollte das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt beantragen, sie haben gesagt er würde es nicht kriegen, weil ich minderjährig bin, daraufhin sind wir zum Anwalt gegangen. Der Anwalt sagte dass es ihm zuspricht und schrieb einen Brief ans Jugendamt das Jugendamt antwortete dass er sich nach der Geburt melden soll für ein Termin.
Das Jugendamt war tagelang nicht zu erreichen sie riefen zurück und sagten nach einem Hilfeplangespräch mit dem Mutter-Kind-Haus würde weiteres besprochen werden.

Das Problem ist das ist kein Mutter-Kind-Haus sondern ein Kinderheim für schwererziehbare Kinder und dort gibt es Regeln die eine Mutter nicht einhalten kann z.b. Uhrzeiten zum Essen oder Handy Regelungen immerhin bin ich 17 Jahre alt und ich kann nicht pünktlich zum Essen kommen wenn ich meine Tochter Stille oder schlafe weil man sagt mütter schlafen dann wenn die babys schlafen. Sie sagen auch dass mein Freund nicht jeden Tag dorthin kommen kann weil ich Abstand von ihm bräuchte und meine Tochter zur Ruhe kommen soll. Dann darf ich noch nichtmals Kontakt mit ihm über soziale Netzwerke oder ähnliches haben weil dort eine handyregelung besteht. Das geht nicht nur speziell für meine Freund sondern auch Familie.

Dort gibt es Regeln die man als Mutter mit Kind nicht einhalten kann.

Das Jugendamt und die Einrichtung warten nur darauf dass eine kleine Sache passiert damit die sagen können das Kindeswohl ist gefährdet und mir das Kind entziehen können.

Jetzt die frage: Wenn mein Freund & ich heiraten würden. Hätte er automatisch das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht oder müsste man das trotzdem beantragen?
Und wie schnell geht so eine Heirat es ist immerhin ohne Wunschtermin.
Was braucht man alles dafür?

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Hallo,
eine Eheschließung zwischen Dir und Deinem Freund aktuell nicht möglich. Eine Voraussetzung zur Eheschließung ist die Volljährigkeit.

Anja

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Du kannst auch heiraten, wenn du erst 17 Jahre alt bist laut § 1303 BGB. Die Voraussetzungen dazu haben sich aber geändert, ich bin nicht sicher, ob das Familiengericht oder deine Eltern zustimmen müssen.

Das erfährst du aber alles beim Standesamt, da kannst du anrufen und dich beraten lassen.

Ob du dann das Jugendamt los bist, kann ich dir nicht versprechen. Ich würde dir empfehlen, dich anzupassen und versuchen, noch durchzuhalten, ich hoffe, du wirst bald 18.

Gibt es nicht die Möglichkeit, doch noch in ein Mutter-Kind-Heim umzuziehen?

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Nein, kann man seit 2017 gesetzlich nicht mehr.

https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/04/2017-04-05-verbot-kinderehen.html

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Oh, okay, das ist ja eine positive Entwicklung. Danke für die Richtigstellung!

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Also für gerade mal 17 klingt das schon ziemlich bedacht, was du da schreibst.

Ich sehe ehrlich gesagt keinen Grund, warum dein Freund nicht mit dir zusammen das Sorgerecht haben kann. Da würde ich nochmal zum Anwalt gehen.

Okay, das ist jetzt kein schöner glatter Rat. Ich wäre echt am Boden zerstört und würde Rat suchen bei z.b. Pro Famila. Und ich würde auch nicht davor zurückschrecken, mich mit dem Jugendamt deutlich auseinanderzusetzen. Sprich mit deiner Betreuerin, sag ihr das du zum Anwalt gehst und auch notfalls zur Presse.

Vielleicht gehst du vorher mit dem Baby zum Kinderarzt und bittest dort um Rat oder um Unterstützung. Weise darauf hin, dass dir nicht dir Möglichkeit gegeben wird, auf die Bedürfnisse deines Kindes einzugehen.

Dein Freund sollte bei den Terminen dabei sein. Evtl nimmst du auch mal deinen Anwalt mit.

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....weil sie als minderjährige mit niemanden auf der Welt die gemeinsame Sorge für einen ebenfalls minderjährigen übernehmen kann. Da hilft auch kein deutliches Gespräch mit den Mitarbeitern des Jugendamtes.

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Der Vater ist ja volljährig.
Und auch das Jugendamt hat Richtlinien. Eine junge Mutter mit Kind zu schwererziehbaren Jugendlichen abzuschieben ist sicher keine gute Entscheidung.
Und auch eine Jugendliche hat Rechte.

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Dass die Option Heirat nicht klappen wird, wurde Dir ja bereits gesagt. Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als den Anwalt machen zu lassen und ansonsten die Regeln des Heims genau zu befolgen. Du weisst ja, wann es Essen gibt, dann stillst Du eben weiter, nachdem Du Dich dort anwesend gemeldet hast. Ich an Deiner Stelle würde auch mein Baby wichtiger finden, als den Handygebrauch und mich da lieber erst einmal fügen.

Aber dem Anwalt würde ich Dampf machen, vielleicht kann er über einen Eilantrag das Sorgerecht für Deinen Freund schneller einfordern?

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Hallo,

Der Vater des Kindes muss zum Familiengericht und dort die Sorge beantragen.

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=198330.html
Sorgerechtliche Regelungen
Bei minderjährigen Eltern gelten Sonderregelungen im Falle des Sorgerechts. Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern minderjährig und nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt nur dann kraft Gesetzes Vormund, wenn nicht bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt ist. Eine Vormundschaft können zum Beispiel die Großeltern des Kindes übernehmen. Dies kann das Gericht auch nach der Geburt anordnen.

Der Vormund vertritt das Kind in allen rechtlichen Fragen. Neben ihm steht den Eltern die Personensorge zu, das heißt insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Ist der Vater des Kindes volljährig, hat der Vater die Sorge uneingeschränkt, wenn der minderjährigen Mutter die Sorge nicht alleine zustand. Die Mutter hat die alleinige elterliche Sorge, wenn keine gemeinsamen Sorgerechtserklärungen der Eltern vorliegen oder das Familiengericht die elterliche Sorge den Eltern nicht gemeinsam übertragen hat.

Gruß Sol