Hallo,
ich bin (ungeplant) schwanger geworden, fast am Ende meiner Elternzeit.
Ich gehe also in 6 Wochen wieder arbeiten für ca. 5 Monate, dann würde der neue Mutterschutz beginnen.
Liege ich richtig, dass sich das neue Elterngeld somit aus 7 Monaten Vollzeit arbeiten vor der 1. Elternzeit und den 5 Monaten zusammen setzt, die ich jetzt bald arbeiten werde?
Oder habe ich das komplett falsch verstanden??
Danke schonmal
Schwanger am Ende der Elternzeit
Wie lange warst du denn in Elternzeit?
2 Jahre
Ok und Basis Elterngeld?
Ausgeklammert zur Berechnung des neues Elterngeldes nur Monate, in denen du Elterngeld bezogen hast (bezugszeitraum) und Monate in Mutterschutz.
Bei 2 Jahren wären das dann 5 Monate Arbeit und der Rest der Zeit mit 0€ (da du im zweiten Jahr kein Einkommen hattest und auch kein Elterngeldbezug).
Beginnt im 5. Monat deiner Arbeit schon der Mutterschutz? Dann würde dieser auch nicht zählen und du hättest nur 4 Monate, da nur volle Monate zählen.
Du bist 2 Jahre in Elternzeit und hast 22 Monate EG Plus? Dann zählt nach dem 14. Lebensmonat alles mit 0 Euro Einkommen.
Somit hast du 4 oder 5 Monate mit Einkommen und 7 oder 8 Monate ohne Einkommen, so dass du auf 12 Monate kommst.
Das ganze müsstest du mal in einen EG Rechner eingeben...etwas mehr als der Mindestsatz könnte es ja schon sein, aber weit weit weniger als du vermutet hast
VG Isa
Vielen Dank für die Antwort
Ich gehe leider nur 20 Stunden wieder arbeiten in den Monaten jetzt.
Der Geburtstermin ist der 25.02. und ich arbeite ab September wieder - wirklich unglaublich, dass das so gekommen ist!!!
Eigentlich können wir auf normalem Weg keine Kinder bekommen.....
Noch ein Tipp, lass den Monat in dem der Mutterschutz beginnt berücksichtigen!!!
Bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums vor der Geburt des Kindes werden Kalendermonate mit Bezug von Mutterschaftsgeld bzw. Arbeitgeberzuschuss automatisch von der Elterngeldstelleausgeklammert. Auf die Ausklammerung des Mutterschutzes darf man verzichten! Hierfür reicht ein formloses Schreiben an den Sachbearbeiter der Elterngeldstelle. Unter Umständen macht ein solcher Verzicht dann Sinn, wenn im Monat des Beginns der Mutterschutzfrist noch Erwerbseinkommen erzielt wurde, das in die Berechnung des Elterngeldes einfließen soll.
Es gibt beim zweiten Kind allerdings noch den Geschwisterbonus von min. 75€ ( oder 10% des Elterngeldes, je nachdem was mehr ist), solange das erste noch keine 3 Jahre alt ist.
Super, danke für den Tipp