Hallo, mein Sohn und ich saßen in dem Auto meiner Freundin hinten und ich wollte aussteigen also entsperrte meine Freundin die Türe. Mein Sohn machte die Türe aus und weil wir auf einem Parkplatz bergab standen rauschte die Türe in ein daneben packendes Auto.
Jetzt meine Frage wer haftet dafür? Die Haftpflicht meiner Freundin, meine? Oder die Kfz? Mein Sohn ist vier Jahre
Kind beschädigt ein fremdes Auto
Hallo!
Ich würde behaupten deine Haftpflichtversicherung, falls du keine Ausschlussklausel hast: Bei vielen Versicherungen sind Kinder (und dessen verursachter Schaden) erst ab einem gewissen Alter mit abgedeckt, nennt sich bei uns Familienhaftpflicht!
Lg
Ah. Danke für die Antwort. Ich weiß wir waren extra bei der Versicherung um ihn mit rein zu nehmen.
Die Versicherungen schieben das jetzt hin und her und ich weiß jetzt einfach nicht was auf uns zu kommt.
Die Kfz sagt die holen sich das bei meiner Versicherung wieder und meine Versicherung sagt die Zahlen das nicht, denn meine Freundin sprich als Fahrer hätte aufpassen müssen. Sie hat jetzt Angst sie zahlen muss. Oder ich ihre Prozente zurück kaufen muss.
Wie hätte deine Freundin als Fahrer aufpassen sollen? Du saßt doch mit deinem Kind hinten. Typisch Versicherung!!! 🤦♀️
In erster Linie die kfz Haftpflicht deiner Freundin für den fremdschaden. Der eigene Schaden ginge auf die Vollkasko deiner Freundin sofern vorhanden und falls nicht dann geht der eigenschaden sowie die US dem fremdschaden resultierende höherstufung auf seine Kappe. Entweder deine private Haftpflicht übernimmt es oder falls das Kind aufgrund des Alters ausgeschlossen ist, dann würde ich persönlich das aus eigener Tasche ersetzen.
Ja klar zur Not zahle ich das selber, aber richtig finde ich das nicht. Wofür habe ich sonst eine Versicherung
Ist dein Kind da mitversichert?
Ich würde behaupten deine Haftpflichtversicherung.
Und so schnell wie das ging.... Konnte keiner reagieren
Hallo, aus solchen Gründen hat ein Auto eine Kindersicherung - das Knöpfchen in der Tür hätte verhindert, dass dein Sohn die Tür von innen öffnen kann …. wer dafür verantwortlich ist - vermutlich der Fahrzeughalter … Stell dir mal vor, deine Freundin hätte längs an der Fahrbahn geparkt und dein Sohn hätte die Tür zur Fahrbahnseite einfach öffnen können …
VG
B
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung oder generell bei Haftung gilt: Kinder unter 7 sind deliktunfähig. Sofern Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast, bleibt der Geschädigte auf seinen Schaden sitzen. (Ist so Gesetz)
In vielen Verträgen sind aber Klauseln drin, wo solche Schäden trotzdem aufgenommen sind - bis zu einer gewissen Höhe(bei uns waren das 2.500Euro) Schau dazu in den Vertrag. Du hast ja geschriebe das Du extra darauf Wert gelegt hast.
Unsere Versicherung wollte den Schaden trotzdem nicht übernehmen, als unser Sohn (damals 5) seinen Onkel einen großen Stein auf sein Auto legte und damit den Lack zerkratzte. Ich hab das dann nicht weiter verfolgt, denn mein Schwager hat das Auto dann in eine andere Farbe umlackiert. Hatte er wohl eh vor.
Ich würde trotzdem erstmal die KFZ Versicherung anrufen. Evtl. Ist die aber zuständig.
Guten Morgen
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kfz entstehen, was bei euch der Fall war, laufen immer über die Kfz Haftpflicht dieses Fahrzeuges
Sprich, die Kfz Haftpflicht deiner Freundin.
LG Silke
Nein, das ist so nicht korrekt. Die Kfz Haftpflicht der Freundin haftet nur für den Schaden am anderen Auto, nicht für den eigenen!
Auf dem eigenen Schaden wird die Halterin vermutlich sitzen bleiben, da das Kind deliktunfähig ist.
Ja das ist ja klar
Aber es ging ja um den Schaden am anderen Auto?!
Da haftet die Familienhaftpflichtversicherung. Kläre das mal ab, ob das als Verletzung der Aufsichtspflicht gilt und ab welchem Alter der Kinder sie zahlen. Wenn er der Versicherung noch zu klein sein sollte, dann hast Du halt selbst die Tür versehentlich zu schnell aufgemacht...
Das ist Versicherungsbetrug und strafbar!
hatten wir auch schon....
die KFZ Versicherung ist dafür zuständig...die Erklärung war damals von...das Auto hat das Auto beschädigt...
haben auch Anstandslos gezahlt
ui, das ist verzwickt :O....ich würde schätzen dass deine Haftpflicht das übernimmt, da dein sohn ja über dich versichert ist....aber ich würde mich da einfach mal bei der Versicherung erkundigen, die müssen da ja auskunft geben ;)
Hallo,
wie alt ist denn Dein Kind?
Meine Tochter war damals 6 Jahre, als sie die Autotür an das daneben stehende Auto schug. Hier hätte die Autovesicherung meiner Freundin gezahlt, diese wollte sie aber nicht in Anspruch nehmen, weil sie nicht erhöht werden wollte. Ich kann also nicht sagen, ob diese greift, oder nicht. Wir haben es unserer Haftpflicht gemeldet, welche ablehnte, da das Kind 6 Jahre alt war, haftet Niemand und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Das wollten wir natürlich nicht. Es war damals ein neues Auto, er hatte es gerade 2 Wochen. Er war dankbar dafür, daß wir uns gemeldet haben und den Schaden übernehmen, hat es kostengünstig reparieren lassen und wir waren 800 Euro los
Das ist auch nie wieder passiert.
LG