In der Schulpflegschaft sein, ohne Klassenpflegschaft?

Hallo zusammen,

ich war im letzten Schuljahr Klassenpflegschaftsvorsitzende (1. Klasse Grundschule, in NRW) und stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende.

Ich habe das Amt der Klassenpflegschaftsvorsitzenden abgegeben beim Elternabend diese Woche.

Da die Schulpflegschaftsvorsitzende die Mutter eines Viertklässlers war, ist sie nun weg und ich habe die Einladung zur ersten Schulpflegschaftssitzung rausgegeben. Ich werde an dieser Sitzung in 2 Wochen auch noch teilnehmen, da ich schließlich noch im Amt bin.

Meine Frage ist nun, kann ich mich zur Wiederwahl stellen als stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende, obwohl ich nicht mehr die Vorsitzende der Klassenpflegschaft bin? Oder bin ich jetzt gezwungen, mein Amt dort auch niederzulegen? Ich würde nämlich gerne weiterhin an der Schulkonferenz teilnehmen.

Über Infos oder Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.

LG Heiligenhaus

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Hallo!

Bei uns (NRW) wärst du raus und würdest auch auch nicht mehr an der Sitzung teilnehmen, Listen oder andere Dokumente würde die Rektorin entgegen nehmen.
Bei der Schulpflegschaft wird dann aus den neuen Klassenvertretern gewählt.

Lg

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Hallo,
bei uns nennt sich das Elternsprecher und Schulelternrat. Ich denke, das ist das gleiche. Der SER setzt sich u.a. zusammen aus den Elternvertretern der jeweiligen Klassen. Als Elternvertreter bist du auch viel näher am Geschehen dran als andere Eltern, da würde es keinen Sinn machen, jemand Außenstehenden (also dich) zu nehmen. Du wärst hier sofort raus.
VG

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Hallo,

also bei uns (Bayern) gibt es einen Klassenelternsprecher und den Elternbeirat. Beides wird getrennt gewählt und es ist keine Voraussetzung für den Elternbeirat Klassenelternsprecher zu sein. Also bei uns wäre das kein Problem

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Aber der Elternbeirat in Bayern wird doch auch von den Eltern einer Klasse gewählt. Ist man nicht gewählt, kann man dort auch nicht mitwirken.

Grüsse
BiDi

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Hall

Hat sich seit letztem Jahr geändert. Seither können das komplett verschiedene Personen sein.

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Hier in HH nennt sich das auch Klassenelternsprecher & Elternbeirat.
Man muss hier nicht zwingend Klassenelternsprecher sein um im Elternrat aktiv zu sein.Wird beides getrennt gewählt.
Allerdings ist es so ,dass Du keine Stimme zum Wählen im Elternrat mitbringst,wenn Du nicht Klassenelternsprecher bzw. der dessen Stellvertreter bist ,aber Du kannst dich selbstverständlich zur Wahl stellen.

LG Kerstin

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Du musst dein Amt nicht niederlegen, sondern du kannst einfach nicht mehr neu gewählt werden.

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Bei uns (BW) wird man als Elternbeirat (+ 1 Stellvertreter) für die jeweilige Klasse gewählt und ist damit im Gesamtelternbeirat. Dieser wählt einen Vorsitzenden. Aus den Reihen des Gesamtelternbeirats wird man (wenn man sich aufstellen lässt) in die Schulkonferenz gewählt.
Kein Elternbeirat zu sein und trotzdem in der Schulkonferenz geht hier nicht.

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In Niedersachsen wärst Du auch 'raus. Du hast ja keinerlei demokratische Legitimation seitens der Eltern. Rosinen 'rauspicken ist nicht.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

hättest eben Elternbeirat bleiben sollen, dann könntest Du auch weiterhin Mitglied des Gesamtbeirates sein mit all seinen Vorzügen.

Hast Du abgegeben oder wurdest Du nicht mehr gewählt?

LG