Entscheidungsbefugnis während Abwesendheit Vater

Hallo Ihr Lieben,
jetzt muss ich mal um eure Meinungen bitten. Wir wohnen im Patchworkmodell, sind nicht verheiratet und nun fährt mein Lebenspartner mit seinem kleinen Kind zur Vater Kind Kur.
Der große Sohn (16) besucht in unserem Wohnort die Schule und lebt dauerhaft bei uns.
Wie sieht es nun mit dem Sorgerecht aus ? Der Vater ist nicht da und die Mutter wohnt ca. 40 km weg. Muss der große Sohn zu ihr und kann man verlangen, dass sie ihn jeden zur Schule und zurück fährt?
Er kann gerne hierbleiben, nur möchte ich mich auch absichern, da ich kein Sorgerecht habe und keine Entscheidungen in alle Richtungen wie Arzt, Schule etc. treffen kann bzw. Rechte dazu habe.

Habt Ihr eine Ahnung, ob Regelungen getroffen werden können oder ob da ein Gang zum Notar oder Anwalt erforderlich sind.
Liebe Grüße und Danke für eure Zeit 😊

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So wie ich das sehe, hast Du keinerlei Rechte - Pflichten aber wohl schon, wenn er in Deinem Haushalt lebt, denn er ist ja minderjährig.
Blöde Situation. Ich habe ja sogar für meine Enkelin eine schriftliche Vollmacht der Eltern, dass ich entscheiden darf, wenn diese nicht erreichbar sind - und wir sind verwandt - ihr nicht.
Warum regelt der Vater das nicht? Muss ja nicht gleich ums Sorgerecht gehen, aber um das Entscheidungsrecht bei gesundheitlichen Problemen/Unfällen/Operationen o.ä.
Willst Du, dass er zur Mutter geht oder würdest Du auch für ihn bei euch im Haushalt sorgen? Dann brauchst Du aber eine Vollmacht, gerade für medizinische Dinge. Wenn er in der Schule Mist baut, kann ja die Mutter die paar Kilometer herkommen.
Aber täglich 40 km Schulweg sind ja wohl indiskutabel - meiner Ansicht nach.
LG Moni

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Zuerst einmal müssen Mutter und Sohn sich ja einig sein, wo er in der Zeit verbleibt. Was will denn der Junge?
Meinen Informationen nach kann diese Sorgerechtsvollmacht kostenfrei und unkompliziert über das Jugendamt gemacht werden. Zudem würde ich einen schriftlichen Bescheid incl. der Kopie der Vollmacht an die Schule geben, bevor der Fall der Fälle eintritt.

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Ich würde da gar nichts machen.

So eine Kur dauert doch eh nur 3 Wochen, wenn er in der Zeit tatsächlich zum Arzt müsste, kann die Mutter ja herkommen.

Ehrlich gesagt war mein (natürlich nicht sorgeberechtigter) Ehemann auch schon mit meinem Sohn beim Arzt, weil ich auch krank war. Ich hatte vorher angerufen und es erklärt, das war gar kein Problem.

In der Schule ist doch da normalerweise nichts in 3 Wochen oder steht da eine Entscheidung an?

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Ich nehme an, dass das Kind eh allein zum Arzt geht.

Entscheidung zu OPs, medizinischer Behandlung oder in der Schule kann er ja auch mit seiner Mutter treffen, was soll da in den 3 Wochen passieren?
Im Zweifel, würde ich mich eben mit der Mutter in Verbindung setze, aber mehr würde ich nicht machen.

Sehe das ein bisschen wie Ferien bei und mit den Großeltern, da wurde ja auch nichts notariell übertragen vorher.

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Für den unwahrscheinlichen Fall, dass etwas wirklich Schlimmes passiert, ist doch die Mutter innerhalb einer Stunde da!

Grüße