Namensänderung

Hallo ich bin allein erziehende mutter eines Sohnes 13 Jahre alt. Damals habe ich mich überreden lassen das mein Sohn den Namen des Vaters bekommt da wir sowieso auch bald heiraten wollten. Was dann auch alles so kam. Nun sind wir schon viele Jahre geschieden und mein ex mann auch bereits verstorben. Ich hatte seit der Scheidung das alleinige sorgerecht. Nun redet mein Sohn ständig davon das er heißen möchte wie ich. Können Sie mir weiterhelfen? Wissen Sie ob es möglich ist das zu ändern? Ich würde mich über eine Antwort wahnsinnig freuen. Liebe grüße

5

Diese Frage ist bereits vor dem BGH geklärt worden. Die Einwilligung des toten Elternteils muss nicht gerichtlich ersetzt werden, da der Schutzzweck des Interesse des anderen Elternteils nach dem Tod nicht mehr gewährleistet werden muss.

BGH, 19.05.2004 - XII ZB 155/02

LG

7

*seufz*

#pro

8

Hallo!

Das ist zwar richtig, hilft der OP aber auch nur begrenzt. Vor der Hürder der ggf. notwendigen Zustimmung steht die Frage ob der Name überhaupt geändert werden kann.
DAS sehe ich hier nicht. Allein der Wunsch des Kindes reicht da nicht aus, es muss für das Kindeswohl erforderlich sein.
Die Rechtsprechung vertritt da derzeit die Ansicht das es heut zu tage nichts ungewöhnlich ist wenn ein Kind anders als seine Eltern heißt - und dies entsprechend das Kind also nicht benachteiligt.

weitere Kommentare laden
1

https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/

Schau mal hier steht alles drin. Viel Glück 🍀

2

Ich würde beim zuständigen Standesamt nachfragen. Ist ja doch ein spezieller Fall bei dir.

3

Da der Vater verstorben ist, kann ein Namenswechsel nicht mehr in seinem Einverständnis durchgeführt werden. Ein Gericht kann aber entscheiden, dass es nun auch keine Verbindung des Kindes zu diesem Nachnamen mehr gibt und ich halte es für gut möglich, dass dem Antrag stattgegeben wird.

Ich würde einen Termin beim Standesamt machen und mich dort beraten lassen. Das kostet ja erstmal nichts. Sollte der Namenswechsel dort dann nicht so einfach vonstatten gehen können, würde ich mich ans Familiengericht wenden, falls das Standesamt keinen anderweitigen Rat geben kann.

4

Normal ist es schwierig, vor allem wenn der Vater noch leben würde. Aber Standesämter können sowas auch individuell prüfen und genehmigen. Selbst dann, wenn es eigentlich nicht vorgesehen ist.

Auch bei Vornamen. Freundin von mir hatte das mitm Vornamen. Ihre Mutter wollte ihr damals einen bestimmten Namen geben... das Standesamt, meinte, der Name sei männlich. Sie konnte das Gegenteil beweisen (da es ein Name einer GöttIN ist) aber bekam den Namen wehalb auch immer dennoch nicht durch. Und gab ihrer Tochter notgedrungen fürs Standesamt normale Namen. Hat sich aber geweigert ihre Tochter jemals mit den den Namen anzusprechen. Sie wurde immer beim Wunschnamen ihrer Mutter gerufen und ihr Mutter bestand auch drauf in Kitas und Schulen, dass der Name unter dem sie eingetragen ist - NICHT ihr Rufname sei. Mit 14 oder 16 ist sie in Begleitung und auf eigenen Wunsch zum Standesamt und hat drauf bestanden das der Name, mit dem sie seit ihrer Kindheit gerufen wird, auch ihr offizieller Name wird. Vor den beiden bereits eingetragenenen Namen - die beiden anderen als 2. und 3. Namen aber erhalten bleiben sollten. In ihrem Fall bekam sie die Genehmigung und heißt seither in ihren Dokumenten eben so wie sie schon immer gerufen wurde.

Beim Nachnamen geht das glaub nur dann, wenn das Kind den ausdrücklichen Wunsch danach hat und der Vater kein Veto einreicht. Da der Vater in deinem Fall aber bereits tot ist, weis ich nicht ob man sagen kann - geht anstandslos durch oder nicht. Glaub das hängt auch immer am Sachbearbeiter und dem Willen des einzelnen Beamten ab.

6

"Glaub das hängt auch immer am Sachbearbeiter und dem Willen des einzelnen Beamten ab."

Unsinn.

Und inwieweit soll der seltsam Roman über das Vornamensproblem der TE bitteschön helfen?!