Hund in Pflege, Herrchen verstorben

Hallo, ihr Lieben!

Bei mir zu Hause hat sich in den letzten Wochen eine nicht so schöne Situation ergeben...

Folgendes: Wir (meine Tochter, 22, mein Sohn, 17,5 und ich) haben (oder leider hatten) einen guten Freund der Familie. Zum besseren Verständnis nenne ich ihn mal "Hans"... Meine Tochter lernte "Hans" vor ein paar Jahren kennen, weil er aus dem Tierheim unserer Stadt eine Schäferhündin zu sich geholt hatte, die meine Tochter vorher schon aus dem Tierheim kannte, als sie dort in Begleitung Tierheimhunde ausführte.

Mit der Zeit entwickelte sich eine Freundschaft zwischen ihm, seinem Hund und uns. Meine Tochter wurde für die Hündin zu einer zweiten festen Bezugsperson, weil "Hans" schwer erkrankte. Er musste oft und auch für längere Zeit ins Krankenhaus und wir nahmen die Hündin bereitwillig und sehr gerne auf...

"Hans" war nicht verheiratet, hat aber 2 Töchter aus einer früheren Beziehung (eine ist bereits erwachsen und die zweite ist noch minderjährig) und mehrere Geschwister, die aber alle nicht hier vor Ort wohnen.
Mittlerweile hatten wir erfahren, dass "Hans" schwer herzkrank war und etwa vor 5 oder 6 Wochen kam er wieder für 14 Tage ins KH. Selbstverständlich kümmerte sich meine Tochter um den Hund. "Hans" kam dann für etwa eineinhalb Tage nach Hause, musste aber dann notfallmäßig wieder ins KH eingeliefert werden, wo er einen Herzinfarkt erlitt und seit dem Zeitpunkt ohne Bewusstsein war.
Die Angehörigen eilten von ihrem Heimatort ans Krankenbett, weil es echt nicht gut aussah.. "Hans" erholte sich aber ein klein wenig, nur das Bewusstsein erlangte er noch nicht wieder.
Die ganze Zeit über war seine Hündin bei uns und die Angehörigen waren sehr, sehr froh, dass wir uns kümmerten. Selbstverständlich wollten sie für alle Kosten, die mir entstehen würden, aufkommen, ich sollte alles aufschreiben und sie würden mir alles erstatten.

Leider geschah dann vor ein paar Tagen das wahrscheinlich Unvermeidliche: "Hans" verstarb im KH, ohne nochmal wach geworden zu sein....
Ich hatte am Tag seines Todes mit einer seiner Schwestern telefoniert und erfuhr dann so nach und nach, dass "Hans" an vielen verschiedenen Stellen mehr oder weniger hohe Schulden hätte. Allen voran, dass er wohl bei der Stadt über 170 Euro Hundesteuer nicht bezahlt hat, der Hund seit 2012 nicht mehr vernünftig geimpft worden wäre (einen Impfpass hat meine Tochter nie gesehen). Die Schwester sagte, es gäbe in der Familie niemanden, der die Hündin dauerhaft aufnehmen könnte. Die Töchter von "Hans" würden das Erbe ausschlagen und der Hund müsste ins Tierheim, weil die Stadt ihre Hundesteuer nicht bekommen hätte!
Wir, als Familie, würden die Hündin liebend gerne aufnehmen, das wissen die Angehörigen, aber von einer Kostenübernahme vom Futtergeld, das ich bisher ausgegeben habe, ist plötzlich keine Rede mehr! Die Schwester stellte mir sogar in Aussicht, als neuer Besitzer die rückständige Hundesteuer bezahlen zu müssen!
Damit haben wir doch gar nichts zu tun!

Leider war es jetzt so, dass die Hündin am Freitagabend eine Bindehaut- und eine Mittelohrentzündung bekam und beim Tierarzt, bei dem sie immer schon Patientin ist, behandelt werden musste.
Die Schwester von "Hans" hatte an den Tierarzt vorher schon, als ihr Bruder noch lebte, eine Mail geschrieben, dass bitte eventuelle Tierarztrechnungen an sie weiter geleitet werden sollen und sie das dann bezahlt. Hoffentlich läuft das auch so... Offiziell gehört die Hündin meiner Tochter noch nicht, wir haben von ihr keine schriftlichen Dokumente...kein Impfpass, nichts..

Können oder dürfen wir die Hündin ummelden? Und wenn ja, wann?

Liebe Grüße,
jessy

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Ich denke mal, das liegt in den Händen dessen Töchter oder Stadt, dass sie mit Euch als neuen Besitzer melden. Hundesteuer zahlt man erst ab den Zeitpunkt der Meldung beim Ordnungsamt , die Nachzahlungen wird wahrscheinlich hinfällig sein, wenn die Familie das Erbe ausschlägt.Von euch können sie es nicht eintreiben.
Warte erstmal ab, bis der Tierarzt abgewickelt ist, nicht dass ihr als Auftraggeber und neuer Besitzer haftbar seid , falls sie doch die Zahlung nicht tätigen ..mail hin oder her...

Deine Tochter kann sich ja mal in ihrem TH erkundigen, wir die Abläufe von verstorbenen Herrchen sind.

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Hallo!

Ihr müßt das Tierheim, das die Schäferhündin seinerzeit an Hans vermittelt hat, darüber informieren! Fahrt hin und schildert die Lage (die Hündin würde ich erst einmal nicht mitnehmen).

Evtl. auch Fotos von ihr machen, um zu zeigen, daß es ihr bei Euch gut geht. Und natürlich eine Kontrolle vorschlagen.

Viel Glück!

Trollmama

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Die Hündin darf erst dann umgemeldet werden, wenn sie offiziell euch gehört. Das wird erst der Fall sein, wenn die komplette Erbsache abgewickelt ist. Eine Nachforderung kommt dann aber nicht zum Tragen, da ihr nicht für die Schulden von Hans verantwortlich seid. Die gehören dann zur Erbmasse.

Ich würde mich aber zur Sicherheit anwaltlich beraten lassen und/oder mal beim Tierheim anfragen, ob die solche Fälle kennen, wenn ich ehrlich bin. Denn es kann durchaus passieren, dass der Hund, weil er zum ausgeschlagenen Erbe gehört, wieder abgeholt und ins Tierheim gebracht wird. Er hat ja keinen Besitzer mehr. Normalerweise müsstet ihr ihn dann aber ja ganz normal dort als neue Halter abholen dürfen. Das Problem ist ja, dass ihr im Moment nur die Hundesitter seid und keinerlei Rechte am Hund habt. Deshalb würde ich da auf jeden Fall mit dem Tierheim in Kontakt treten und alles besprechen.

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Hallo!

Als mein Schwiegervater verstorben ist, haben wir auch das Erbe ausgeschlagen, so dass seine Habseligkeiten an die Stadt fielen, die sein Vermieter war. Die waren einfach nur froh, dass sie sich um den Hund nicht kümmern mussten. Eine Freundin meines Schwiegervaters hatte sich drum gekümmert, dass er bei einer netten Familie untergekommen ist, wir bekommen immer noch ab und zu Fotos.

Wenn es Mietschulden gibt, fällt normalerweise die Wohnung mit allem, was drin ist, an den Vermieter, der aber meistens nicht arg glücklich drüber ist, den ganzen Inhalt ausräumen und entsorgen muss. Was von Wert dürfte der Vermieter dann zwar verwerten, aber so viel von Wert findet sich oft nicht. Wir durften damals in Absprache ein wenig Papierkram rausholen, um eben ein paar Versicherungen, Sparkasse und dem zuständigen Konsulat Info zukommen lassen zu können. und beim Ausräumen hat man für meinen Mann noch zwei Fotoalben zur Seite gelegt.

Man muss da gar nichts schriftlich machen, es reicht wenn du sagst "ich würde den Hund gerne behalten" und die Töchter sagen "oh ja, bitte". Ab dem Tag kannst du den Hund auch bei der Stadt neu anmelden.

Am Ende muss die Familie schon die ganze Rennerei machen und die Beerdigung bezahlen, was sonst an Schulden offen ist, wird gar nicht mehr reguliert werden, weder Hundesteuer noch Tierarzt.

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Hallo,

der erste Weg sollte euch zu den Hinterbliebenen führen. Wenn diese grünes Licht geben, dass sie den Hund nicht beanspruchen führt euch der zweite Weg ins TH.
(Die Abgabeverträge enthalten zumindest bei uns den Passus, dass die Tiere nicht einfach weitergegeben werden dürfen.)
Das TH hat meist kein Interesse, den Hund wieder aufzunehmen. Allerdings kann es sein, dass ihr noch einmal mit einer so genannten Vorkontrolle rechnen müsst. Ist aber nicht schlimm, hier werden eure Haltungsbedingungen etc. begutachtet.
Ihr seid nicht für die nicht gezahlten Hundesteuern des Hundes haftbar. Dies ist Erbmasse des Verstorbenen.

Wie das mit dem TA ist, weiß ich nicht. Da unsere TÄ grundsätzlich in bar oder per EC-Karte ihr Geld haben möchte, wäre der Betrag nach Behandlung des Hundes sowieso fällig gewesen und bezahlt. Da ja ihr bereits mit dem Hund beim TA wart und diese Leistung quasi "´beauftragt" habt, kann ich mir vorstellen, dass der TA sich bezüglich der Bezahlung an euch hält. Das der Hund zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht offiziell euer Eigentum war, ist ihm wahrscheinlich schnuppe.

Alles Gute und schön, dass ihr den Hund behaltet.

LG

Nici#winke