Umgangsregelung per Gericht

Guten Abend ihr Lieben

Ich habe folgendes Anliegen, ich habe 3 Kinder (5,4 und 14 Wochen alt).
Es geht um den 4 jährigen, seinem Vater ist auf einmal eingefallen das er ja noch ein Kind hat. Der KV und ich sind seit Beginn der Schwangerschaft getrennt, er wohnt fast 300 km weit weg.
Der KV hat die Vaterschaft angenommen um sie dann wieder anzufechten, per Test kam raus, das es seins ist, wenn seins auch sonst, damals hatte ich schon kein Anwalt.

Nun ist es so, das ich mit dem KV der anderen beiden zusammen bin, mit der kleinen Pause nun fast 10 Jahre.
Mein Sohn um den es geht, der hat's nicht leicht.

Wir sind gerade dabei eine eingewöhnung in eine neue Kita zu machen (integrative), er ist altersgemäß entwickelt, aber in seiner Psycho- sozialen Entwicklung massiv "gestört", sprachlich auf dem Stand eines ca. 2 -3 Jährigen. Er brauch dieRegelmäßigkeit nichts darf sich groß verändern in seinen Augen dann ist Theater highlife, er verstehts nicht, warum das so ist.

Er kennt sein Vater nicht, vll 3x gesehen, da war er um die 2 1/2 Jahre. Er erkennt mein Lebensgefährte als sein Papa an, nennt ihn auch so.

KV hatte voriges Jahr per Anwalt( seiner Seits) eine umgangsregelung zusamm mit mir erstellt : alle 4 Wochen für 2 Std, daran hielt er sich 3x.
Ich versuchte mit Hilfe des JA eine Regelung zu finden, hatte sogar vorgeschlagen Hälfte Hälfte von der Strecke, nicht's zu machen, er ignorierte mich zeitweise.

Nun bekam ich Post vom Amtsgericht, er möchte umgangsregelung alle 4 Wochen für 5 Std. Ich würde ihm den Umgang verweigern, hätte Termine einfach abgesagt und das JA würde ihm nicht helfen. Nachweisen könne er leider nichts mehr.

Aber ich kann das, nämlich genau das Gegenteil, als ich schrieb die Strecke zu teilen usw. Ihm hinterhergerannt bin was nun ist, mit alle 4 Wochen à 2 Std usw.

Nun wurde von Gericht für mein Sohn ein Verfahrensbeistand bestellt, die mit ihm auch schon versucht hat zu sprechen, wurde leider nix.

Ich gebe mich mit den Umgang erstmal zufrieden, der soll in Begleitung seiner Oma (mütterlicherseits) stattfinden, fremde Menschen nicht so seins sind.

Meine Frage : bräuchte ich auch einen Anwalt?
Ist alles ein wenig verworren
Ich bin sehr gewillt ihm den Umgang zu ermöglichen, jedoch mit andren Bedingungen. Innerhalb der Stadt bleiben, die Oma muss dabei sein (vertraute Person mega wichtig)

1

Deine Bedingungen empfinde ich dem Vater gegenüber als sehr übergriffig. Die legst übrigens nicht du fest, sondern das Familiengericht.
Du kannst nicht erwarten, dass der KV 300km gurkt um dann von der Oma des Kindes beobachten in deinem Wohnzimmer zu sitzen.

Auch würde ich sehr gerne die Sicht des KV hören, meistens tun sich da beide Seiten nicht viel. Väter die sich nicht melden, beim nächsten Mal ist das Kind dann "plötzlich" krank etc.


Unabhängig davon würde ich dir empfehlen alles schriftlich zu machen, damit du auch Sachen nachweisen kannst.

2

Die Bedingungen die ich geschrieben habe, stammen vom Verfahrensbeistand meines Sohnes.
Außerdem soll das ganze sicher nicht in meiner Wohnung stattfinden, zum Glück kann ich alles nachweisen.

Das mit der Oma muss auch so sein, denn wie gesgat er kennt sein Vater nicht, die müssten sich erst mal annähern unter Beobachtung, wie gesgat mein Sohn ist sehr sehr speziell

3

Hallo.

<<<Mein Sohn um den es geht, der hat's nicht leicht. >>>

Fühlt er sich bei euch wohl. Wird er genauso behandelt, wie die anderen beiden? Manchmal ist es ja so, dass, gerade wenn der Vater des Kindes nicht gemocht wird, es an dem Kinder vielleicht auch unbewusst ausgelassen wird. Seid ihr in ärztlicher Behandlung mit den Mittleren, da er ja speziell ist? Warum hat der Vater des Kindes so viel Handlungsfreiheit. Kann man da nicht mitteilen, dass er das Familienleben stört, wenn er sich nicht an die Abmachungen hält? Er besteht auf sein Recht des Besuches, nutzt es aber so wie ihm das gefällt. Und das wird euer Familienleben denke ich mächtig stören.

Alles Gute und starke Nerven.

LG

4

Mein Sohn wird genauso geliebt wie die anderen beiden, er bekam logopädie und Frühförderung, aber das wird jetzt in dem integrativen Kindergarten alles dort im Hause gemacht, ebenso hab ich ihn für ein SPZ angemeldet.

Ich habe auch starke Bedenken das es ihn der zurück wirft das ganze hin und her

5

Die Geschwister untereinander verstehen sich aber prima oder?

Ich würde an deiner Stelle versuchen, dass er von allem erst mal rausgezogen wird. Dem JA würde ich sagen, es soll erst mal eine vernünftige Regelung her und dann sollte der Kleine rangeführt werden. Er wird schon genug Stress mitbekommen und ihr müsst es auffangen. Das manche Väter versuchen, ihren Frust über das Kind auszulassen.

6

Hallo,
dadurch das dein Sohn (nachweislich) speziell ist, ist es fast auszuschließen, dass 0815 Umgang gut für ihn ist. Gut ist auch das du alles mögliche nachweisen kannst.
Dennoch empfehle ich dir einen Anwalt, so blöd kann man gar nicht denken wie es manchmal kommt.

Begleitenden Umgang finde ich für den Anfang vernünftig.

Gruß Sol

7

Hallo,
Ich würde dir definitiv auch zu einem Anwalt raten. Ich finde die Rahmenbedingungen, die der Verfahrensbeistand vorgeschlagen hat sehr gut. Ich würde mein Kind auch nicht alle 4 Wochen einem quasi "Fremden" anvertrauen. Besonders dann nicht, wenn es ohnehin schon Schwierigkeiten in der Entwicklung hat.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Gesamtsituation für deinen Sohn schon schwierig ist, mit 2 Halbgeschwistern, die mit beiden Elternteilen aufwachsen dürfen, und er dazwischen... Ich hoffe ihr bekommt Ruhe und Beständigkeit in eure Situation.
Ich wünsche euch, dass der Kleine von dem regelmäßigen Umgang profitiert und vor allem, dass der Vater seine Verantwortung dieses mal ernst nimmt.
Lg Kokosmilch

8

Ich danke euch allen