Hallo! Vielleicht hat da wer von euch schon Erfahrung: Meine Schwiegermutter würde meinem Ehemann (ihrem Sohn) und mir je zur Hälfte ein Grundstück schenken, damit wir darauf Haus bauen können. Ich bringe 150.000€ für den Hausbau ein, mein Mann eben dann das Grundstück. Da jeder einen Teil daher beiträgt wollen wir eigentlich keinen Ehevertrag, wichtig ist uns dass wir beide im Grundbuch stehen. Nun habe ich gelesen dass im Scheidungsfall meine Schwiegermutter die geschenkte Hälfte an mich zurückfordern könnte. Wäre daher eine Kettenschenkung für mich besser um nicht um mein Geld umzufallen? Sprich sie schenkt das ganze Grundstück ihrem Sohn und er dann die Hälfte an mich? P.S. Schenkungssteuer gibt es da bei uns in Österreich nicht, nur Grunderwerbssteuer. Macht zumindest steuerlich gesehen keinen Unterschied. Bin gespannt auf eure Infos. LG!
Kettenschenkung Grundstück
Ist das Grundstück denn 300.000 wert? Ansonsten bringst Du ja quasi doppelt ein, das Grundstück und Bares.
300.000 sind natürlich Quatsch. Denkfehler von mir.
Es hat ca. 5000m2 (inkl. Landwirtschaftlicher Fläche) und ist wahrscheinlich ca. 250.000€ wert.
Gerade bei so wichtigen und wertvollen Dingen wie einem Grundstück und einem Haufen Geld empfehle ich euch einen Anwalt zu befragen.
Zumal man beispielsweise in Deutschland eh einen notariellen Schenkungsvertrag bei Grundstücken bräuchte. Die Formalitäten können euch sonst das Genick brechen.
Schenkungsvertrag gibt es auf jeden Fall, nur ist die Frage ob "normale Schenkung" oder "Kettenschenkung" besser wäre...?
Frag sie einem Notar nach. Ihr braucht ja eh einen notartermin für die Schenkung und da das ganze schriftlich erfasst werden muss würde ich mit der SM und deinem Mann zusammen zum Notar um dieses Sache zu klären.
Hi
Auf die Schnelle zwei Links für dich :
http://fjg.at/aktuelles/details/artikel/schenkungen-von-und-an-ehegatten-bei-der-scheidung.html
https://mobil.derstandard.at/1241622544206/Wirtschaft--Recht-Geschenkt-geschieden-meist-gefangen
Ich würde sagen: lass dich beraten. Unter gewissen Umständen kann offenbar in beiden Fällen zurückgefordert werden, dürfte jeweils aber nicht einfach sein.
Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen ebenfalls im Grundbuch eingetragen zu sein. Egal über welchen Weg.
Die Rechtsanwaltskammer bietet eine kostenlose Erstauskunft an.
Zb Wien:
https://www.rakwien.at/?seite=klienten&bereich=auskunft
Oder Oberösterreich
https://www.ooerak.at/buergerservice/kostenlose-erstberatung/
Google einfach nach deinem Bundesland. Bei einer Sache die so viel Geld beinhaltet würde ich aber auch definitiv in eine kostenpflichtige Beratung investieren!
LG
PS eine Freundin hat vom Ehemann auch einen Teil der Liegenschaft geschenkt bekommen. Schwiegereltern wohnen auch noch da. Da war die Scheidung aber einvernehmlich. Er ist freiwillig ausgezogen.
Danke für deine hilfreiche Antwort! Nach sowas hab ich gesucht! 👍👍👍
Hallo!
Das würde ich nicht hier besprechen sondern bei einem Anwalt.
Gabi