Hallo
Meine Tochter macht im Septembe ihren Master, ist jetz 23 Jahre alt. Bin ich dann raus mit dem Unterhalt? Müsste sie sich jetzt schon um eine Arbeit(ist ja erstmal egal welche) bemühen?
Danke
Unterhalt nach dem Master
Wann und ob sie sich um eine Arbeit bemüht, ist allein ihre Sache, da würde ich ihr auch nicht reinreden, ihr höchstens sagen, dass zum Zeitpunkt x kein Unterhalt mehr gezahlt wird.
Nach Beendigung ihrer Ausbildung sorgt sie, als Erwachsene, selbst für ihren Lebensunterhalt, ganz normal.
Grüsse
Das ist schon klar. Ich wollte nur wissen, ob sie nach dem Master Abschluss noch Geld verlangen kann?
Diskussion stillgelegtWenn ihr Studium, also ihre Berufsausbildung, dann beendet ist, nicht.
Diskussion stillgelegtWas wäre, wenn die Tochter weiterstudiert um zu promovieren?
Diskussion stillgelegtNun ja, Bacholor ist ja schon eine abgeschlossene Ausbildung, der Master hat darauf aufgebaut.
Diskussion stillgelegtDann muss sie zusehen, wie sie das finanziert, wie jeder andere auch. Man muss es sich leisten können, wenn man promovieren will. Die Eltern sind da jedenfalls raus, was das Finanzielle anbelangt.
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Schau mal:
Unterhalt nach Ende des Studiums
Nach Beendigung des Studiums müssen ehemalige Studenten innerhalb einer Bewerbungsfrist von 3 Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das gilt auch, wenn sie das Studium abgebrochen haben. Wenn sie keine Anstellung in ihrem Studienfach finden, müssen Sie nach Ablauf der 3-Monatsfrist auch andere Tätigkeiten aufnehmen, notfalls auch Hilfsarbeiten.
Dieses von der Quelle hier:
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/studenten/
Das heißt, ich muss 3 Moante nach dem Studium noch zahlen? Kann ja wohl nicht sein. Sie könnte doch schon in ihrem Studium sich um eine Arbeit bemühen, egall welche. Zumal ja das Kindergeld ja für sie wegfällt, welches ihr ja fehlt( das mss ich ja nicht nicht ausgleichen)
Diskussion stillgelegtSo lese ich es auch. Mein Ex hat auch mit bestandener Prüfung den Unterhalt nicht mehr gezahlt. Unsere Tochter lebt bei mir und bis zur Prüfung hat er ihr den Unterhalt gezahlt. Sie hat aber sofort nach Beendigung der Lehre ihre Arbeitsstelle sicher gehabt. Von daher war das ein nahtloser Übergang. Ich kann mich aber erinnern, dass meine Tochter drei Monate vor Beendigung sich beim Amt vorsichtshalber melden musste. So wäre sie nach Beendigung der Lehre in die Arbeitslosigkeit gerutscht, aber wäre schon angemeldet. So sollte deine Tochter das auch machen (müssen). Bin ich der Meinung. Also würde ich ihr mitteilen, dass der Unterhalt mit Beendigung des Studiums eingestellt wird. Sie ist verpflichtet, sich sofort Arbeit zu suchen bzw. sich drei Monate vor Beendigung beim Amt zu melden. Somit bist du auch raus.
Diskussion stillgelegtKann sie nicht. Ich würde es meinem Kind aber solange geben, bis sie einen guten Job hat. Es ist doch mein Kind für wen soll ich denn sonst mein Geld ausgeben.
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<<<Es ist doch mein Kind für wen soll ich denn sonst mein Geld ausgeben. >>>
Für dich selbst? Du gehst dafür arbeiten. Das Kind hat sich auch zu bemühen.
Meine Tochter lebt noch bei mir, wurde im Januar fertig mit ihrer Ausbildung. Sie ist nahtlos in eine Arbeit gegangen. Ich wäre nicht bereit, ihr nach der Ausbildung Unterhalt geben zu wollen. Gewähre ich ihr ja schon Unterkunft etc. Sie kann arbeiten gehen. Aber meine Tochter war bemüht, dass sie eben entweder übernommen wurde oder eben eine andere Arbeit zu suchen. Sie würde mir nicht auf der Tasche liegen wollen.
Ich bin nur Erzeuger, mehr nicht. Auch wenn es mein"Kind" ist. Außer Unterhalt habe ich nichts mit ihr zu tun, noch nie gehabt.
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Du hast mein Mitgefühl.
Das ist aufrichtig gemeint, und nicht herablassend, weil du dich selbst um einen Teil deiner Biografie - und deiner Familie bringst.
Vielleicht, nur so als Gedanke, könntest du ihr wenigstens noch mitteilen, dass du (unbekannterweise) stolz auf sie bist, weil sie mit ihren jungen 23 Jahren bereits einen Masterabschluss gemacht hat.
Ich denke, das würde euch beiden gut tun - du würdest dich auch weniger in der Rolle als Zahlhansel ansehen, sondern als ein Mensch, der mal ein Kind gezeugt hat und dadurch etwas von sich an die Welt weitergab.
ach desfred, deine Worte sind wie immer Balsam für die Seele.
Du könntest das echt professionell machen.
>>>dass du (unbekannterweise) stolz auf sie bist, weil sie mit ihren jungen 23 Jahren bereits einen Masterabschluss gemacht hat.<<<
Hm, sehe ich anders. Er hat keinerlei Grund (und meiner Meinung nach auch nicht das Recht), stolz auf sie zu sein, er hat außer ein paar Genen nichts dazu beigetragen, dass dieses ungewollte, abgelehnte, ungeliebte Kind zu der Frau wurde, die sie jetzt ist.
Ich halte es auch für eine reife Leistung, mit 23 schon den Master gemacht zu haben. Hätte sie zwei Semester länger gebraucht, wäre es auch noch absolut im Rahmen gewesen.
Und dieser TE macht ein Fass auf, jetzt eventuell noch drei Monate Unterhalt zahlen zu sollen...
[****vom urbia-Team editiert. Bitte bleibt sachlich/höflich****]