Beerdigungskosten

Hallo Gemeinde,
ich frage für eine Freundin...

Ihr geschiedenen Mann und Vater von ihrem erwachsenen Sohn ist in einem Obdachlosenheim tot aufgefunden worden.

Er bezahlte nie Unterhalt für die beiden und es gab auch keinen Kontakt zu ihm..sie wussten nicht mal wo und ob er noch lebt.
Nun ist es so, dass sein Sohn die Beerdigungskosten zahlen muss..

Irgendwie kann ich es nicht nachvollziehen..ist es wirklich gesetzlich so?

Danke schon mal für eure Antworten oder Tipps

7

Wer sonst sollte denn zahlen wenn nicht die Verwandten? Wenn du dich anbietest, muss der Sohn nicht zahlen. Grüße

12

Der Staat kann in diesen Fällen zahlen, ***vom urbia-Team editiert - bitte bleibt sachlich****

19

Tut er aber nicht, wenn es zahlungsfähige Verwandte gibt, was ja der Fall zu sein scheint. Gerecht und gut so :-)!

weitere Kommentare laden
1

Ja ist so, vorausgesetzt er ist zahlungsfähig.

2

Hallo

Ja leider ist es so . Wenn der Sohn zahlen kann muss er das leider .

Lg

3

Ich kann sowas nicht nachvollziehen, eine Ungerechtigkeit ist das.

5

Wieso?

weitere Kommentare laden
4

Hallo!
Ja. Einer Freundin meiner Mutter ist dasselbe passiert, die Soehne mussten zahlen.
LG

8

Normalerweise ja.

An eurer Stelle würde ich mir allerdings beim Gericht bzw. bei einem Anwalt Informationen darüber einholen. Bei uns in Österreich gibt's beim Gericht einen Vormittag, der kostenlos ist. Vielleicht gibt's das bei euch auch.

9

Immerhin kam er den Unterhaltszahlungen auch nicht nach. Ich kann mir schon vorstellen, dass soweit was machbar ist und es eben ein Sozialbegräbnis wird.

10

Ich habe ihr auch geraten einen Anwalt aufzusuchen.
Vielleicht gibt es ja eine Lösung...

weitere Kommentare laden
18

Wir waren im gleichen fall.
Weder meine mutter noch seine andere exfrau oder wir kinder mussten was zahlen.
Wir kommen jedoch nicht aus deutschland. Ich würd auch raten bei nem anwalt rat zu holen

59

Ex-Frauen müssen eh nicht zahlen!

20

Hi

Gibts noch weitere Verwandte?
Sind schon 6 Wochen rum, seit er vom Tod erfahren hat?

Zuerst zahlen nämlich die Erben die Beerdigung. Das ist der Sohn. Schlägt der das Erbe aus (Frist=6 Wochen ab Kenntnisnahme(!) vom Tod), wird der nächste in der Rangfolge Erbe und somit aber auch bestattungspflichtig.
Erst, wenn alle möglichen Erben ausschlagen, käme der Sohn wieder an die Reihe. Und ja, dann muss ee zahlrn. Nur, weil kein Kontakt da war und kein Unterhalt gezahlt wurde, ist das kein hinreichender Grund, die Kosten nicht tragen zu müssen. Da müssten Gründe wie nachgewiesene Misshandlungen, Missbrauch uä vorliegen. Nachweisbar im Sinne eines z.b. gerichtsurteils.

Lg

22

Danke für deine Antwort
ich glaube es sind noch Geschwister da. Ich gebe deine Info an meine Bekannte weiter.

28

Aber bitte beachten, in Deutschland gibt es ein Bestattungsgesetz. Bei einer Feuerbestattung muss der Korpus 10 Tage nach Eintreten des Todesfalls eingeäschert werden und innerhalb der folgenden 6 Wochen beigesetzt werden. Fühlt sich keiner in der Verantwortung, wird eine ordnungsbehördliche Bestattung veranlasst - und die sind teuer, da geht*s nach Tarif. Selbst kümmern ist billiger.

weiteren Kommentar laden
24

Huhu,

den Fall hatten wir auch kürzlich. Wir haben die Billig-Bestattung aus dem Online-SHop genommen. Klingt vielleicht markaber, aber es war für uns die beste Lösung. Konnte die Bestattung online buchen, alle Fragen telefonisch klären und wir kamen mit 1200€ relativ günstig aus der Angelegenheit heraus.

25

Oh, sowas gibt es?Danke 😁

29

Ja, der Online-Bestatter sagte mir am Telefon, dass es immer mehr Todesfälle gibt, wo die Verwandten entweder nur minimal zahlungsfähig oder -willig sind. Die machen ihren Gewinn über Massenabfertigung. Wir fanden das sehr angenehm, weil alles sehr sachlich geregelt wurde ohne große Emotionen, die wir der Verstorbenen gegenüber ohnehin nicht hatten.

weitere Kommentare laden
26

Wenn die Gesetzeslage das so vorsieht, dass Verwandte zahlen müssen, wenn sie können, wäre es moralisch eine Option, dass die Mutter des Sohnes den ganzen oder einen Teilbetrag mitübernimmt.

33

Ja, dass macht sie