Müssen Kinder Kontakt zu ihren Großeltern haben?

Hallo
Ich habe im Internet gelesen das Kinder Kontakt mit ihren Großeltern rechtlich gesehen haben müssen.die Sache ist aber das auf der Familienseite von meiner Freundin der Vater laut ihr ziemlich launisch ist und deswegen kein Kontakt besteht.ich kann dazu nix sagen ob das wirklich so ist weiß ich weil ich noch nicht das ,,Vergnügen" hatte ihn kennenzulernen (ich glaube auch nicht das ich das wirklich will).zu den anderen Großeltern (meinen Eltern) haben unsere beiden Söhne (10 und 8) kontakt.vor einem Jahr sind wir jetzt wieder in den Heimatort von meiner Freundin gezogen.über die Brüder von meiner Freundin hat er jetzt rausgekriegt das er 2 Enkelsöhne hat und will Kontakt und will das auch wenn nötig gerichtlich durchsetzen.könnte er das wirklich unter diesen Umständen durchsetzen?ist ein Kontakt zu beiden Großeltern immer Pflicht?

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Er kann natürlich gern versuchen ein Umgangsrecht einzuklagen, dem wird aber in der Regel nur dann stattgegeben wenn es dem Kindeswohl dient. Da der Großvater bisher keinen Kontakt hatte hat er auch keine soziale Bedeutung.

Ich würde mir da keine großen Sorgen machen.

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Von "müssen" kann definitiv keine Rede sein.

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Seid 8 Jahren verschweigt ihr eure Kinder?

>wieder in den Heimatort von meiner Freundin gezogen.über die Brüder von meiner Freundin hat er jetzt rausgekriegt das er 2 Enkelsöhne <

Also wussten die Brüder auch vorher nicht
bescheid, dass ihr 2 Kinder habt?

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Wenn man den Kontakt abbricht, verschweigt man alles... Logischerweise auch seine Kinder.

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Ich würde mir da keine Sorgen machen. Er hat da keine Möglichkeit, irgendwas einzuklagen.

Meine Kinder haben auch keinen Kontakt zu meiner Mutter und einen Teufel werde ich tun, als dass ich das zulasse! Was wir nun demnächst angehen, ist es notariell festzuhalten, dass im Falle des Falles, wenn uns das passiert, sie auf gar keinen Fall das Sorgerecht für die knirpse bekommen kann. Wir werden dafür gezielt andere einsetzen, damit sie wirklich keine Chance hat, an sie heranzukommen.

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Da lass ihn Mal klagen. Das bekommt er nicht durch. Ich hätte übrigens eher Sorge dass er die Kinder auf dem Weg zur Schule oder zum Sport Mal abfängt. Das am Rande...

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Nein, natürlich nicht! Umgangsrecht kann nur eingeklagt werden, wenn die Großeltern eine innige Bindung zum Kind haben und Bezugspersonen sind. Nicht aus dem Grund, weil es die Großeltern sind. VG

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Selbstverständlich ist es keine Pflicht (wo liest man so einen unsinn bitteschön) und selbstverständlich haben Großeltern keinerlei umgangsrecht....außer es besteht eine gute Bindung zu den Enkeln!

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Rechtlich gibt es auch das Kindeswohl.

Rechtlich, emotional und machbar sind im bestenfalle das gleiche, im ungeschickten Fall verschieden.

Mein Kind kann so viel Recht auf Großeltern haben, wie sie will: meine Eltern sind tot. Da ändert auch das Rechtliche nichts daran..

Zu den väterlichen Großeltern besteht guter Kontakt.
Dies könnte rechtlich relevant werden, falls ich den Kontakt unterbinden würde (Das habe ich nicht vor, sie sind super :-) ).
Da der gute Kontakt besteht, könnte es dem Kindeswohl dienlich sein und das Kind hätte (emotional) das Recht, dass der Kontakt bleibt.

Zum Kindsvater hätte das Kind das Recht, er aber null Interesse. Sein Recht, das Kind nicht sehen zu wollen, geht vor das Recht, dass das Kind ihn vielleicht doch mal kennen lernen wollen würde.


Anders sieht es aus, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Dann steht Recht auf gewaltfreie Erziehung dem Recht auf Großeltern gegenüber.


Das Recht macht dann Sinn, wenn aus einem Familienstreit heraus oder weil irgendwer meint, jemanden nicht zu mögen, das auch dem Kind auferlegt. Wenn guter Kontakt abgebrochen wird.

Zum Schutze des Kindes sollte daher der Menschenverstand eingeschalten sein.
Tut die Person dem Kind gut
Tut die Person dem Kind nicht gut.


Meine Mutter und meine Oma hatten ihre Fehde und alle wussten es. Dennoch habe ich beide geliebt und durfte bei beiden sein. :-)
Meine anderen Großeltern habe ich nie kennen gelernt.

Recht, Machbarkeit und Wohl/Schutz sind eben manchmal unterschiedlich.
Da hoffe ich immer, dass die entscheidungsbefugten Erwachsenen abwägen, was dem Kind gut tut und wie man es managen kann. Perfekt geht nicht. Machbar gut schon eher.

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Hallo,

es gibt tatsächlich die Möglichkeit für Großeltern, den Umgang mit ihren Enkeln einzuklagen. Das bezieht sich aber auf Fälle, in denen z.b. die Großeltern nach einer Scheidung vom Ex- Schwiegerkind den Kontakt zum Enkel verwehrt bekommen.
Es geht also um Fortführung eines bestehenden Verhältnisses. Und immer steht das Kindswohl an erster Stelle.

Ihr solltet also keine Sorge haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das je passieren wird.

LG

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Ich habe auch einen Sohn der seine Großeltern GAR NICHT kennt. Und mein Sohn ist heute 14 Jahre alt. Sie wissen das es ihn gibt ja, das ist auch unvermeidbar, aber mir ehrlich gesagt kackegal.

Als mein Sohn 9 Monate alt war hat er seinen "Opa" mal kennengelernt und dieser hatte ihn kurz auf dem Arm. Das war alles. Danach liefen wieder einige miese Dinge und somit wurde dieser Kontakt auch nicht mehr.

Von daher hat dieser Opa in eurem Fall genauso wenig ein Recht auf Umgang weil es bisher keinen Kontakt gab. Wenn es den Kindern gut täte und bisher schon ein sehr guter Umgang vorhanden war dann kann man klagen. Aber bei euch gibts ja keinen Umgang bis jetzt. Somit würde ich auch mal sagen hat der Opa keine Chance. Doch das schrieben dir ja schon mehrere.

Allerdings wird es sicherlich Nerven kosten oder ich weiß nicht wie weit der Opa möglicherweise dann an Stellen auftauchen wird wo die Kinder sind.

Ela