Elterngeld bei Freistellung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage :)

Ich wurde in meiner ersten Schwangerschaft direkt zu Beginn Freigestellt weil mein Beruf zu viele Gefahren für das Kind mit sich bringt.

Dann habe ich ein Jahr Elterngeld bezogen und bin jetzt insgesamt drei Jahre in Elterzeit.
Ich gehe ein paar Stunden Arbeiten in einem anderen Betrieb, der näher an meinem zu Hause ist.(Alles schriftlich mit dem ursprünglichen Arbeitgeber abgeklärt)

Jetzt muss ich im September 2020 wieder meine alte Stelle antreten.Vollzeit, sonst lohnt sich der Fahrtweg nicht.
Wir wünschen uns ein zweites Kind.

Jetzt zur Frage:

Wenn ich meine alte Stelle antrete und nach drei Monaten wieder Schwanger werde und dann wieder Freigestellt werde ( Ich bekomme dann trotzdem mein volles Gehalt), bekomme ich also nach der Geburt wieder das (c.a) gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind ?

Und wenn ich meine alte Arbeit antrete und am zweiten Tag von meine Schwangerschaft erfahren würde und es mitteilen würde, bekomme ich dann quasi 9 Monate von meinen alten Beruf und 3 Monate von dem Teilzeitjob angerechnet?

Liege ich da richtig in meiner Annahme?

Danke ich voraus :)

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Ich habe noch was vergessen:

Was passiert wenn ich z.B. einen Tag vor Arbeitsantritt sagen würde das ich Schwanger bin?

Also am letzten Tag meiner Elterzeit?

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Ja genau, du bekommst die gesamte Schwangerschaft dein Gehalt und dass zählt nachher bei der Elterngeldberechnung.
Da du ja quasi einen Vertrag hast dass du wieder anfängst (durch das Ende der Elternzeit) kannst du auch z.B. eine Woche vorher deine Schwangerschaft verkünden, Kündigungsschutz wirkt und da du ja wieder anfangen würdest, wirst du zum Ende der Elternzeit freigestellt.

Ganz clever wäre, dass du deine Elternzeit Vorzeit beendest und genau dann schwanger wirst, so dass du für das Elterngeld rechnerisch wieder die 12 Monate voll hast, dafür müsstest du dann aber 3 Monate wieder wirklich Vollzeit arbeiten und pünktlich schwanger werden. ( Der letzte Absatz ist mit einem Augenzwinkern zu lesen)
Lg

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Du kannst auch jetzt schon Schwanger werden. Kündigst deine Elternzeit vorzeitig und gehst wieder sofort ins Beschäftigungsverbot.

Das wäre für deinen AG vielleicht sogar die angenehmste Lösung, weil er dann nicht nach 1-2 Monaten in denen du da bist wieder ersatz für dich suchen muss.

Allerdings wird sich dann dein EG aus dem jetztigen Nebnjob errechnen und dann noch die paar Monate Vollzeit bis zum Mutterschutz.