Aufenthalt dem Vater verschweigen?

Hallo ihr lieben,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. mein Partner hat ein Kind mit seiner ex. Sie waren nicht verheiratet und sie hat das alleinige Sorgerecht für die kleine.

Er darf sie nicht wirklich sehen, nur dann wenn's ihr passt und das kommt alle paar Jahre mal vor. Das letzte mal war letztes Jahr bei ihrer Einschulung und seitdem ist der Kontakt wieder abgebrochen. Es geht ihr immer ums Geld weshalb sie aus trotz ihm die kleine entzieht. Jedenfalls haben wir gestern einen Brief von einem anderen Jugendamt bekommen, dass sie mehr Unterhalt verlangt. Mein Partner hat da natürlich gleich angerufen weil er nicht verstanden hat warum jetzt eine andere Stadt bzw ein anderes Jugendamt dafür zuständig ist. Es hieß seine Tochter und seine ex sind weg gezogen, aber er bekommt die genaue Adresse nicht, da er kein Sorgerecht hat.

Ist dies so rechtens?

Ich mein er hat Jahre lang gewusst wo seine Tochter und die ex wohnt und sie nie belästigt oder irgend etwas getan weshalb es jetzt heißt das er kein Recht hat zu wissen wo seine Tochter nun wohnt. Zumal sie jetzt bald Geburtstag hat und wir ihr einen Brief und ne Kleinigkeit senden wollten. Die Dame vom Jugendamt meint, wir sollen das doch an die alte Adresse senden, dass sie mit Sicherheit ein nachsendeantrag beantragt hätte.

Und wie siehts mit dem Unterhalt aus ? Sie hat einen Unterhaltstitel gegen meinen Partner erwirkt weshalb sie nur UVG bekommt. Das zahlt er auch jeden Monat, sie hat aber beim Jugendamt behauptet das dies nicht der Fall sei weshalb der neue Antrag mit einem höheren UVG zugeschickt wurde. Da die Dame noch keine Unterlagen vom alten Jugendamt zugesendet bekommen hat. Darf der UVG einfach erhöht werden ohne das sie den Titel löschen oder ändern lässt ?

Tut mir leid für den langen Text aber ich dachte vllt hilft eine kleine Vorgeschichte um
es besser zu verstehen.

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Hallo

Es kann sein das sich der Unterhalt erhöht weil das Kind älter ist.

Wenn dein Partner interessiert an dem Kind wäre hätte er den Umgang einfordern müssen (können).

Ferner kann er auch das halbe Sorgerecht einklagen was ein Vater tut wenn er Interesse am Kind hat.


Das Geld ist für das Kind und das braucht die Mutter auch.

LG arienne41

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Es geht gar nicht ums Geld.
Er ist bereit zu zahlen und tut dies auch, nur war meine Frage eine andere: kann man trotz titel ohne diesen zu ändern den Unterhalt erhöhen? Der Betrag hat sich schon erhöht gehabt da sie älter geworden ist. Diese Erhöhung hat nichts mit Alter zutun. Die Dame vom Jugendamt meinte das dies automatisch gemacht wird da sie ja meinte das er nicht zahle. Er hat der Frau soviel unter der Hand gegeben ohne das dass Jugendamt dies weiß. Sie wollte einen Unterhalt von 400 Euro die er ihr aber unter der Hand geben solle wenn er sein Kind sehen möchte. ( da war er noch in der Umschulung) Er meinte er zahlt das was das Jugendamt von ihm verlangt und wenn die kleine mal bei uns wäre ist es doch selbstverständlich das wir ihr auch hier mal etwas kaufen und geld ausgeben. Nur durfte man das Kind nur sehen wenn sie dabei ist und ohne sie ging da nichts. Er wollte einfach das alles ohne Jugendämter und Co geht.
Sorgerecht oder Umgangsrecht kann man klagen, aber all das sind mit Kosten und Zeit verbunden. Er hat einfach aufgegeben was natürlich nicht richtig ist aber was sie ihm alles psychisch und physisch angetan hat, hat ihn enorm geschädigt.

Das heißt also das er die Adresse nicht wissen muss da er weder Umgangsrecht noch sorgerecht hat?

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Wenn der Vater Interesse an seinem Kind hat, dann sollte er das gemeinsame Sorgerecht oder wenigstens ein Umgangsrecht einklagen.

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Ja er hat das ständig vor sich her gezogen in der Hoffnung das es sich so klärt aber wir werden einen Termin beim Jugendamt machen und uns informieren wie wir da am besten ran gehen sollten .

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Also, was will er denn in Bezug auf Umgangsrecht?

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Der Vater zahlt nur, aber das war es auch.

Ohne Umgangs- oder Sorgerecht kann die Mutter mit dem Kind machen was sie möchte. Deshalb muss sie den Ex-Partner auch nicht bei einem Umzug informieren.

Sobald das Kind älter wird, erhöht sich auch der Unterhaltssatz. Zu mal das Kind auch mehr benötigt mit steigendem Alter.

(Schule, Vereine etc)

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Ok das hilft mir ein wenig weiter. Danke :)

Nur ist das alles so kompliziert. Bei einem bekannten wiederum hieß es das die Mutter nicht einfach vorenthalten darf wo sie leben bzw den Kontakt verweigern. Er hat bei beiden auch kein sorgerecht. Irgendwie wird das total individuell gehandhabt.

Deswegen hab ich mal nach Erfahrungen gefragt.

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Ich kann verstehen, dass er gewartet hat, aber da es ja scheinbar nichts bringt würde ich nun schleunigst einen Umgang einklagen und hoffen, dass sie noch nicht zu weit weg gezogen sind.

Je älter sie wird, desto weniger Chancen wird der Vater haben die Lügen, die die Mutter dem Kind erzählen wieder aus dem Kind raus zu kriegen und auf kurz oder lang wird das Kind dann auch nicht mehr zum Vater wollen und dann hat er eh komplett verloren.

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Der Vater muss die Adresse tatsächlich nicht wissen. Also wenn die Mutter das nicht will, darf das Ja die Adresse gar nicht raus geben. Übers Gericht hätte er noch die Chance die Adresse zu erfahren, wenn der Richter es für nötig empfindet.

Er hat kein Sorgerecht und damit muss er nicht mal über einen Umzug informiert werden und hat keinerlei Möglichkeit zu verhindern, dass der zulässige Umkreis eingehalten wird.

Zum Unterhalt, wenn er regelmäßig nach Düsseldorfer Tabelle zahlt, braucht es keinen Unterhaltvorschuss. Und sie bekommt dann auch keinen. Kann er ja einfach schriftlich nachweisen, Kontoauszüge der letzten Monate Beilegen! Wenn er nicht oder zu wenig bezahlt/bezahlen kann, steht ihr tatsächlich ein höherer Unterhaltvorschuss zu. Das lässt sich doch schnell und ohne große Probleme oder Ärger klären.

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Ja bei normalem Unterhalt.

Sie hat den Unterhalt aber titulieren lassen, heißt sie muss den ändern bzw löschen um mehr zu bekommen. Laut ihrer eigenen Aussage deswegen war ich über den Brief verwundert.

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Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber ich dachte es geht um Leistungen im Sinne vom UVG (Unterhaltsvorschussgesetz). Also das er leistet was er leisten kann und das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zusätzlich leistet? Und das sie eben dort angeben hat er zahle gar nicht und deswegen mehr Unterhaltsvorschuss möchte? Und falls Sie das bekommt, erhöhen sich natürlich seine Schulden beim Ja. Ganz ohne dass das irgendwie mit seinem Titel (ihr gegenüber) zu tun hat. Daher mein Rat wie er darauf reagieren kann/sollte.

Geht es wirklich um regulären Unterhalt, nach Tabelle, mit Titel. Ist es so, dass es wichtig ist wie der Titel überhaupt zustande kam. Einen gerichtlichen Titel zb. Kann nur ein Gericht ändern. Einen der übers Jugendamt tituliert wurde, können die beteiligten ändern. Ist halt auch wichtig was er da unterschrieben hat dann damals. Das sollte er aber mit einem Anwalt klären, wenn sein Titel wirklich einfach so geändert wurde.

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Wendet euch an einen Anwalt, der sich damit auskennt.

Ja, das kostet etwas und das braucht auch Zeit. Diese Erstberatung sollte es das schon wert sein. Wie es dann weitergeht, würde ich anhand der Informationen entscheiden und was der Anwalt dazu sagt.


Ohne die Einzelheiten im Detail zu kennen, ist es schwer von außen etwas zu raten.

Pauschalisieren hilft euch genauso wenig weiter, wie Antworten, wo es mal geklappt hat - die Faktoren aber anders lagen.