Hallo,
ich bin persönlich vorgeladen vor Gericht.
Es geht um einen Verkehrsunfall, wo nicht geeinigt werden kann wer jetzt schuld ist. Ich oder der andere Fahrer.
Ich bin einmal als Zeugin geladen und einmal als Beschuldigter.
Wie ist es, wenn ich mich jetzt schuldig bekenne? Muss ich dann trotzdem vor Gericht gehen? Oder hat sich der Verhandlungstermin dann damit erledigt, weil es ja nichts mehr zu verhandeln gibt?
Liebe Grüße
Ist hier ein Anwalt und kann mir helfen?
Hast du einen Anwalt?
Wenn es nur um den Termin geht kannst du um Terminsverlegung bitten, passiert dauernd. So gut wie kein Termin findet so statt wie terminiert. Ist es kurzfristig kannst du dich „krank“ melden und den Anwalt alleine schicken.
Falls Dir der Ausgang egal ist kannst du oder dein Anwalt einfach ein Versäumnis Urteil abwarten. Dann gehst du nicht hin, lässt den Anwalt nicht auftreten und dann ergeht das Urteil wie von der Gegenseite beantragt. Wenn man keinen Einspruch einlegt wird das Urteil rechtskräftig.
Kosten sparen würdest du wenn dein Anwalt und die Gegenseite Vergleichsverhandlungen aufnehmen und das Verfahren erstmal ruhend stellen.
Dann kann die Klage zurück genommen werden und du sparst Gerichtskosten.
Falls du keinen Anwalt hast kannst du auch den der Gegenseite anrufen.
Also ich möchte generell nicht zum Gerichtstermin.
Ein Anwalt hab ich aber der wurde mir von der Versicherung gestellt und die Dame erreiche ich eigentlich nie. Auf meine Fragen die ich per Email gestellt habe geht sie nicht ein, nur dass ich pünktlich zu erscheinen habe.
Ich möchte eigentlich keine weiteren Gerichtskosten tragen müssen, deshalb ist die Frage, ob es was bringt wenn ich mich jetzt schuldig bekenne, damit ich garnicht hin muss.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Liebe Grüße
Dann liegt der Fall etwas anders. Die Versicherung interessiert es nicht ob du dich „schuldig“ bekennst- schließlich hast nicht du zu entscheiden wer welche Quote zu tragen hat.
Du bist Laie und kennst dich nicht aus. Zum Mitwirken bist du schon verpflichtet. Ich würde hingehen und Aussagen.
Das könnte sonst Probleme mit der Versicherung geben. Alternativ krank melden und schauen ob auf einen zweiten Termin und die Aussage verzichtet wird. Evt. einigen sich die Anwälte auch ohne deine Aussage im Termin.
Keine Ahnung wie eindeutig der Fall liegt.
Deine Frage ist viel zu unspezifisch. Gibt es also zwei verfahren? Wieso als „Beschuldigte“? Gibt es eine Anklage von der Staatsanwaltschaft? Oder meinst du als Beklagte?
Du musst vor Gericht erscheinen, wenn du geladen bist (als Zeuge oder Angeklagte). Andernfalls kann ein Ordnungsgeld verhängt werden oder du kannst auch polizeilich vorgeführt werden.
Ob du dich im Zivilverfahren vergleichen willst, spielt keine Rolle. Die Versicherung hat das Prozessführungsrecht und trägt auch die Kosten. Es sei denn du hast grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Dann holt sich die Versicherung sämtliche Kosten von Dir wieder.
Ja es sind zwei Verfahren. Einmal hat meine Versicherung den Fahrer angezeigt und einmal die gegnerische Versicherung mich.
Ich meinte als Beschuldigte.
Ich erkläre kurz..
Ich bin in eine Rechtskurve gefahren und ein Lkw ich die Kurve hoch gefahren und auf meins Spur gekommen und dann gab es ein Unfall.
Ich bin gestanden als der Lkw in mich rein ist aber der Gegner sagt jetzt dass ich in den Lkw rein gefahren bin und so die Verkehrsverhütungspflicht verletzt habe.
Wenn ich aber sage ich bin doch nicht gestanden sondern auf ihn gefahren dann bin ich ja der Schuldige und das Thema wäre vom Tisch oder? Aber wenn ich trotzdem hin muss ist es natürlich Quatsch, dann kann ich sagen wie es war.
Sage doch bitte die Aktenzeichen der beiden Verfahren; natürlich bei der Zahlenfolge von X einfügen (damit man das Verfahren nicht zurückverfplgen kann).
Wichtig ob Ls, Ds, O, C oder OWIG oder anderes.
Danke.
Hey,
ich habe hier beides Mal C und dann eine Zahlenkombination. Das meintest du oder?
Liebe Grüße
Einmal hat meine Versicherung den Fahrer angezeigt und einmal die gegnerische Versicherung mich.
Ich meinte als Beschuldigte.
Ich erkläre kurz..
Ich bin in eine Rechtskurve gefahren und ein Lkw ich die Kurve hoch gefahren und auf meins Spur gekommen und dann gab es ein Unfall.
Ich bin gestanden als der Lkw in mich rein ist aber der Gegner sagt jetzt dass ich in den Lkw rein gefahren bin und so die Verkehrsverhütungspflicht verletzt habe.
Wenn ich aber sage ich bin doch nicht gestanden sondern auf ihn gefahren dann bin ich ja der Schuldige und das Thema wäre vom Tisch oder?
Ich weiß dass ich dann unseren Schaden nicht gezahlt bekomme und unsere Versicherung hoch geht aber wenn ich nicht hin muss wäre es mir das Wert.
Liebe Grüße