Hallo ihr lieben,
Ich habe eine Frage.
Ich habe 2 Kinder und das 3. Im Bauch. Das große Kind ist von einem anderen Mann aus einer geschiedenen Ehe. Das Kind kennt den Vater nicht, da er kein Interesse daran hat,weis aber das es einen anderen Vater hat. Der letzte Kontakt war als das Kind knapp 2 war.
Seid das Kind knapp 3 ist gibt es einen neuen Mann in meinem Leben, inzwischen sind wir einige Zeit verheiratet und haben ein weiteres Kind bekommen und das 3 kommt eben jetzt dann zur Welt.
Meine Frage ist folgende. Was würde mit dem 1. Kind geschehen wenn mir etwas zustossen würde. Würde es zum Vater kommen? Die beiden kennen sich ja nicht und er möchte aus purem trotz auch das Sorgerecht nicht abgeben. Aber natürlich ist er sorgeberechtigt. Wir möchten demnächst ein Testament aufsetzen udn eben den sorgeberechtigten Vater auch ausschließen das er das Vermögen des Kindes verwalten wird sondern für diesen Fall eine andere Person bestimmen.
Würde ich im Testament angeben das ich möchte, dass das Kind bei meinem Mann bleibt, das für das Kind auch der eigentliche Vater ist, zumindest im Herzen, würde das Gericht das so akzeptieren? Ich weiß mein Mann würde alles dafür tun und kämpfen das es so bleibt aber die frage ist ja wie man das regeln sollte. Die Kinder trennen wäre natürlich auch das aller schlimmste.....
Wir möchten natürlich auch geregelt haben was mit den 3 Kindern passiert wenn ums beiden etwas zustossen würde. Aber da sind wir uns noch nicht wirklich sicher wie wir das regeln wollen.
Ich freue mich über eure Antworten
LG
Testament
Warum adoptiert er ihn nicht? Dann gibt es keinen Streitfall.
Der leibliche Vater müsste der Adoption zustimmen.
Warum sollte er es nicht machen? Er kümmert sich nicht. Die Pflicht für den Unterhalt fällt weg.. es gibt für ihn nur Vorteile
Alles handschriftlich festhalten (Vorlagen gibt es im Internet).
Und unterschreiben.
Wenn ihr verheiratet ward und er ja damit auch das Sorgerecht hat dann würde ich es grundsätzlich beim Anwalt abklären.
Normalerweise sollen Kinder in ihrer gewohnten Umgebung und ihrer nahen Familie bleiben.
Das muss nur halt explizit erklärt sein, wer und wo dass ist und warum.
Würde an euerer Stelle dass mit dem Sorgerecht klären.
Als Alleinerziehende und auch holprigen Zeiten mit dem Ex aber auch der sonstigen Familien (allerdings alleiniger Sorgerecht) habe ich mehrmals mein Testament den „Gezeiten“ angepasst.
Wichtig ist dass immer etwas schwarz auf weis vorhanden ist.
Und dann denkt man positiv und freut sich dass es nicht gebraucht wird 😉
Hallo, wenn der leibliche Vater das Sorgerecht hat, ist er berechtigt das Vermögen des Kindes zu verwalten, wenn du tot bist. Nur ein Gericht kann ihn davon absprechen. Zur Zeit hat er ebenfalls das Recht im Vermögen des Kindes rein zu reden.
Wo das Kind nach dem Tod der Mutter bleibt entscheidet im Streit ein Gericht. Es gibt Fälle da kommen die Kinder zu den leiblichen Vätern und es gibt Fälle, da bleiben die Kinder im vertrauten Umfeld oder noch ganz anders.
Formulieren könnt ihr eine Menge. Besser ist es sich beim Anwalt / Notar beraten zu lassen.
Gruß Sol
Naja wenn wir für den falle jmd anderen festlegen der das Geld verwaltet wird er nichts bekommen falls dem Kind etwas zustossen sollte. Praktisch einen nach erben nach dem Kind. Das kann man ganz klar regeln. Und natürlich werden wir das Erbe so bestimmen das das Vermögen jmd anders bekommt und nicht direkt das Kind, so dass es nicht über den expartner läuft sondern das Geld von jmd verwaltet wird solange die Kinder nciht volljährig sind. Das ist relativ einfach und werden wir definitiv auch so schreiben lassen. Gibt ja viele Fälle wo zb die Mutter gestorben ist, das Kind geerbt hat und dann das Kind gestorben ist und am Ende der ex erbberechtigt war. Ich hoff du verstehst was ich meine.... Hab mich viell etwas doof ausgedrückt
Angenommen du stirbst, dann wird der Erzeuger vom Nachlassgericht angeschrieben und bekommt eine Kopie deines Testamentes. Damit kann dann der Erzeuger rechtliche Schritte einleiten.
Je nach Formulierung kann er dann als Sorgeberechtigter im Namen des Kindes den Pflichtteil einklagen. Theoretisch muss das Vermögen treuhändisch verwaltet werden praktisch hat der Erzeuger die Hand drauf.
Wenn das Kind minderjährig, nach dir, stirbt erbt der Erzeuger dessen Vermögen, mindestens den Pflichtteil. Das kann nicht ausgeschlossen werden.
So einfach wie du das glaubst ist es nicht, es steht und fällt mit dem Richter vor Gericht.
In Deutschland kenne ich mich nicht aus. In Österreich wäre es dein Ehemann wo das Kind bleibt. Aber sowas kannst du ganz einfach mit einem Testament klären.
Wie kommst du darauf?
Der biologische Vater hat das Sorgerecht.
Das geht nicht so ratz fatz an jemanden über, der mit dem Kind nicht mal verwandt ist. In dem Fall der neue Mann der TE.
Es gibt Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland. Ich weiß es, weil ich mich selbst erkundigt habe. Und sie hat nicht geschrieben, dass er das gemeinsame Sorgerecht hat.
meines Wissens nach wäre es im Zweifelsfall sehr unwahrscheinlich, dass das große Kind bei deinem jetzigen Mann bleiben darf. Die beiden sind ja rechtlich gar nicht miteinander verbunden.
wenn der leibliche Vater dann aber nicht kann oder will, kämen eher noch deine Eltern oder ex-Schwiegereltern in Frage...
aber da fragst du wirklich besser einen geeigneten Anwalt.
ich habe mich gerade gefragt, ob man den Herz-Papa nicht als offiziellen Paten einsetzen kann?!
aber sicher wäre eine Adoption der sinnvollste weg. Und das bekommt man mit nem guten, spezialisierten Anwalt auch hin! So einer wüsste, wie man beweist, dass der leibliche Vater kein Zugewinn im Leben des Kindes ist usw.
viel Glück und Erfolg!
Danke für die Antwort. Naja ich kann mir nicht vorstellen das ein Kind das den Vater absolut nicht kennt und keine Bindung hat nach dem Verlust der Mutter nun plötzlich zu einer fremden Person in ein fremdes Umfeld muss. Es kennt auch die Familie dieser Person gar nicht.
Ich denk einfach das wäre für das Kind ja noch wirklich viel traumatisierender. Weißt du wie ich meine?
Klar sind da die Großeltern mütterlicher seits die das Kind hat und täglich sieht naheliegend. Viell sollte man das einfach hinzunehmen.
Ja ich denk wir werden das als nächsten Schritt angehen, zumindest mal eine anwaltliche Beratung und schauen was dabei herauskommt. Es liegt ja auch meinem Mann sehr viel daran das alle Kinder gleichermaßen abgesichert sind
naja, ICH weiß, dass es für das Kind furchtbar wäre, aber unsere Richter sind eben an Gesetze gebunden, die sie selbst bei ausgeprägtem Mitgefühl und Verständnis nicht umgehen können.
wie gesagt, ich würde mir einen Anwalt holen, der euch hilft, die Adoption durchzubekommen. Dann ist es langfristig am unkompliziertesten, nicht nur im Todesfall.
Hallo wir haben eine ähnliche Konstellation nur mit dem unterschied das ich das alleinige Sorgerecht habe und ich denke das gemeinsame Sorgerecht könnte bei euch ein Problem darstellen.
Ich würde also aufjedenfall einen Anwalt zu rate ziehen.
Rein theoretisch ist sowas möglich wenn Jahrelang kein Kontakt bestand sowas muss aber auch im Testament begründet sein wieso das Kind bei deinem Mann bleiben soll. Das Gericht ist zwar angehalten sich an ein Testament zu halten aber natürlich prüfen Sie die Sachlage auch.
Ich würde mich da definitiv mal mit einem Anwalt zusammen setzten.
Liebe Grüße
Hallo,
wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt, wird das Kind zum Vater müssen. Jedenfalls könnte der Vater darauf bestehen. Das ist auch für das Gericht und das Jugendamt die einfachste Lösung. Dein jetziger Partner hat ja keinerlei Rechte am Kind.
Man kann notariell bzw. testamentarisch festlegen, wer nach dem Tod der Eltern für die Kinder da sein soll. Allerdings wird dies vom Jugendamt geprüft und es muss nicht sein, dass sich daran gehalten wird. Ich kenne einen Fall, wo die Eltern festgelegt haben, dass das Kind zu den Paten kommt. Zu diesen hatte das Kind einen innigen und festen Kontakt. Die Paten waren nicht die leiblichen Verwandten. Nachdem die Eltern ums Leben kamen, entschied das Jugendamt bzw. das Gericht, dass das Kind zu seinem leiblichen Onkel und dessen Familie kommt. Zu diesem hatte er vorher sehr wenig Kontakt, da dieser in einer anderen Stadt wohnte.
Ich habe allerdings auch schon von Fällen gehört, bei denen das Kind beim Lebensgefährten der Mutter blieb. Ganz einfach, weil es die gewohnte Umgebung des Kindes und im Grunde seine Familie war. Da wurde zum Wohl des Kindes entschieden und der leibliche Vater war einverstanden, dass der Lebensgefährte ein Teil des Sorgerechts bekam.
LG
Lotta
Hallo!
Hier ähnlicher Fall. Nur das das 3. schon da ist und eine Pflegekind.
Für Kind 1 wollte mein ex auch das Sorgerecht nicht abgeben aus trotz. Mir war aber wichtig das er nicht ans Vermögen kann.
Ich habe das alleinige teilsorgerecht fürs Vermögen vom Gericht zugesprochen bekommen,
Lg Janine
Hallo,
sucht einen Rechtsanwalt/Notar auf und erklärt diesem eure Situation. Nur er kann euch rechtlich ordentlich beraten. So teuer ist die Aufsetzung eines Testamentes nämlich nicht aber dafür ist es dann rechtlich einwandfrei und nicht anfechtbar.
Bitte verzichtet auf irgendwelche dubiose Formulare aus dem Netz.
LG